Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 - 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax oder über Kommunikationsbereich der Vergabeplattform ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform bestätigt;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV;
5) Ang. gem. § 53 (3) VgV, ob für Auftragsgegenstand gewerbl. Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Ang. Art d. Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung);
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
8) Ang. zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt (Stufe 2);
9) Ang. zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen (MFB) sind nicht zulässig.;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB;
12) Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen im Zshg. mit Sanktionen gegen Russland im Bereich der Vergabe öff. Aufträge
13) Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitglieds gem. Pkt. III.1.1);
14) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in Handels- oder Partnerschaftsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV;
15) Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt Umsätze letzte 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Bereich Objektplanung gemäß Teil 3 §34 HOAI in € brutto) mind. 200.000 €
16) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
17) Mindestreferenzenn gem. Pkt. III.1.3);
18) Erklärung zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards zur beruflichen Befähigung Projektleiter (PL) und Objektüberwacher (OÜ) (Einreichung Nachweise in Stufe 2) gem. Pkt. III.1.3);
(Hinweis: Berufserfahrung wird ermittelt ab Datum geforderten Studienabschlusses bis Fristende Einreichung Angebote)
19) Nicht deutschspr. Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Auswahlkriterien u. deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100%; davon:
1) Mindestref. A - Objektplanung (OPL) für Neubau Gebäude; 35%, davon:
1.a) erbrachte Lph, 15%;
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG 300+400) in EUR brutto, 15%;
1.c) öffentliche Nutzung; 5%
2) Mindestref. B - OPL für Neubau o. Sanierung Gebäude, 30%, davon:
2.a) erbrachte Lph, 15%;
2.b) BWK (KG 300+400) in EUR brutto, 15%;
3) zusätzl. Ref.; 35 %, davon:
3.a) Ref. Z.1 - Nachhaltiges Bauen (mind. Einsatz Photovoltaik o. begrünte Dach-/Fassadengestaltung) bei Gebäudeplanung, 10%;
3.b) Ref. Z.2 - Erfahrung mit öff. Vergaberecht nach VOB A § 3(1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2), 10%.
3.c) Ref. Z.3 -Realisierter Beitrag bei priv. Bauherrn o. im Gutachterverfahren/ Werkstattverfahren o. VOF-/VgV-Verfahren o. Wettbewerbserfolg o. Auszeichnung/Preis für realisiertes Projekt, 15%
Weitere Unterkriterien können der beigefügten Bewertungsmatrix I entnommen werden.