Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Eignungsprüfung erfolgt abgestuft. Zunächst wird geprüft ob ein Bewerber die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt.
Wenn mehr als drei Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, werden die drei Bewerber, welche die höchste Punktzahl nach den nachfolgenden Kriterien erreichen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Maximal werden fünf Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Mehr als drei Bewerber werden nur aufgefordert, wenn ihre Teilnahmeanträge einen Abstand von maximal 10% zur Punktzahl des drittplatzierten Bewerbers aufweisen.
Erreichen mehrere Bewerber, die sich auf Platz 5 der Bewertung der Teilnahmeanträge befinden, dieselbe Punktzahl, wird derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der die höchste Punktzahl bei der Bewertung der Referenzen erhalten hat.
Mindestanforderungen
Bewerber müssen zum Nachweis der Anforderungen an die Eignung mindestens drei ausgefüllte Referenzformulare über die Erbringung von Planungsleistungen für mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus von für den Publikumsverkehr bestimmten Gebäuden in den letzten 5 Jahren vorlegen. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz
- Die Erbringung von Objektplanungsleistungen
- Die Errichtung, Sanierung oder den Umbau des Referenzprojektes unter Verwendung von Fördermitteln
- Die Errichtung, Sanierung oder den Umbau des Referenzprojektes mit vergleichbarer Nutzung
umfassen. Ferner müssen die besten drei Referenzen des Bewerbers im Durchschnitt eine Mindestpunktzahl von 30 Punkten erreichen.
Die eingereichten Referenzen des Bewerbers werden nach den oben stehenden Unterkriterien bewertet.
Die Anzahl der vorlegbaren Referenzen ist nicht begrenzt. Soweit der Bewerber nur die erforderlichen Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen einreicht, erhält er in diesem Kriterium einen Punkt.
Ansonsten werden die Punktzahlen zunächst je Referenz ermittelt. Danach werden die Punktzahlen der besten drei Referenzen des Bewerbers im jeweiligen Unterkriterium addiert und danach durch drei dividiert. Anhand der sich daraus ergebenden Durchschnittspunktzahl wird die Gewichtung der Teilnahmeanträge im jeweiligen Unterkriterium vorgenommen. Danach werden die gewichteten Punktzahlen der einzelnen Unterkriterien addiert. Bei Punktgleichheit erhält der Teilnahmeantrag mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Referenzen" den Vorzug.
Personalausstattung
Mindestanforderung
5 Mitarbeiter zuzüglich des/ der leitende Architekt*innen).
Auswahlkriterien
Unterkriterium 1: Objektplanungsleistungen
Erfolgte die Leistungserbringung der Referenz als Objektplaner, so erhält die Referenz in diesem Kriterium die obenstehende Punktzahl.
Unterkriterium 2: Vergleichbare Nutzung
Wurde im Rahmen der Referenz ein Projekt mit vergleichbarer Nutzung geplant oder errichtet, erhält die Referenz in diesem Kriterium die obenstehende Punktzahl.
Unterkriterium 3: Abschluss im Zeitrahmen
Wurde das Projekt im Rahmen der in Leistungsphase 7 bauvertraglich festgelegten Termine abgeschlossen, erhält die Referenz die in der Tabelle der Auswahlkriterien genannte Punktzahl. Die Punkte dieses Auswahlkriteriums können nur erreicht werden, wenn der, wenn der Bewerber in dem Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 7 und 8 erbracht hat.
Unterkriterium 4: Auftragsvolumen
Betrug das gesamte Bauvolumen 3.000.000 EUR oder mehr erhält die Referenz 10 Punkte. Betrug das gesamte Bauvolumen zwischen 2.000.000 EUR und 2.999.999 EUR erhält die Referenz 5 Punkte. Betrug das gesamte Bauvolumen zwischen 1.000.000 EUR und 1.999.999 EUR erhält die Referenz 1 Punkt
Unterkriterium 5: Erbrachte Leistungsphasen
Wurden im Rahmen der jeweiligen Referenz sämtliche Leistungsphasen von 1 bis 9 erbracht, erhält die Referenz in diesem Unterkriterium 10 Punkte. Wurden nur einzelne Leistungsphasen erbracht, werden die verfügbaren 10 Punkte wie folgt verteilt:
Leistungsphase 1 0,5 Punkte
Leistungsphase 2 0,5 Punkte
Leistungsphase 3 1,5 Punkte
Leistungsphase 4 1,5 Punkte
Leistungsphase 5 2,0 Punkte
Leistungsphase 6 0,5 Punkte
Leistungsphase 7 0,5 Punkte
Leistungsphase 8 2,5 Punkte
Leistungsphase 9 0,5 Punkte
Unterkriterium 6: Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers
Der Bewerber muss mindestens über 5 Mitarbeiter zuzüglich der/des leitenden Architekten verfügen. Gibt er diese Zahl in seinem Teilnahmeantrag an, erhält er hierfür 1 Punkt. Gibt er eine Zahl von 20 Mitarbeitern an, erhält er hierfür 10 Punkte. Dazwischen werden die Punkte gleichmäßig verteilt. Beteiligen sich mehrere Unternehmen als Bewerbergemeinschaft, werden ihre Mitarbeiter addiert.