Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten mehr Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung
der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der nachfolgenden Matrix. Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt. Die 5 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe zugelassen. Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.
Die erzielte Punktzahl pro Bewerber wird wie folgt ermittelt:
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 16 Punkte),
- Art der Leistung (max. 12 Punkte),
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 12 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 12 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Fläche (max. 9 Punkte)
- Verwendung von Fördermitteln (max. 6 Punkte)
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bieter im
Verhandlungsverfahren verwendet.
Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber alle vorgelegten Referenzen berücksichtigt. In die Gesamtwertung
fließt jedoch lediglich die Referenz mit der höchsten Einzelbewertung ein. Die Einreichung einer sehr hohen
Anzahl an Referenzen, führt somit nicht zu einer Verbesserung der Gesamtbewertung. Es wird darum gebeten,
die Anzahl der einzureichenden Referenzen auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Die beiliegende
Wertungsmatrix (vgl. Anlage 03) ist hierbei zu beachten.
Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren
Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der
Teilnahmeanträge abgeschlossen wurde. (vgl. TNA)
Geforderte Mindestanforderungen:
Diese eingereichte Referenz muss die nachfolgenden Kriterien in Summe erfüllen:
- Eine vergleichbare Leistung für "Sportgebäude / Verwaltungsgebäude" oder vergleichbare Objekte des
Bereichs "Freizeit / Sport" bzw. "Büro / Verwaltung / Staat / Kommune" gem. Anlage 10 Objektliste HOAI 2021
als Neubaumaßnahme mit einer HZ > II
- Eine vergleichbare Leistung für den Neubau eines Objektes aus dem vg. Bereich mit Erbringung von
mindestens 5 Leistungsphasen im Bereich LPH 1 - 9 (mind. LPH 6 bis 8)
- Eine vergleichbare Leistung mit vorläufigen Baukosten (KG 300 - 400) > 600.000 EUR netto.
Eine Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.