Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Grundreferenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 50%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium - (Gewicht 20%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau oder die Erweiterung (z.B. durch Anbau) eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß § 35 HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 3 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2017.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höheres Baukostenvolumens (KG 300+400 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 5%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Referenzen über die Planung von Feuer- und/oder Rettungswachen bzw. Feuerwehrgerätehäusern in den letzten 5 Jahren (Gewicht 40%), Unterkriterien:
2.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium - (Gewicht 10%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war eine Feuer- und/oder Rettungswache oder ein Feuerwehrgerätehaus.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß § 35 HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 2 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2017.
2.2) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Gegenstand der Referenz war eine Feuer- und Rettungswache (Gewicht 10%);
2.3) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Gegenstand der Referenz war ein Neubau oder eine Erweiterung (z.B. durch Anbau) (Gewicht 5%);
2.4) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Gegenstand der bearbeiteten Objektplanungsleistungen war auch das Leistungsbild Verkehrsanlagen (Gewicht 5%);
2.5) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 10%).
3) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 7%) mit den Unterkriterien:
3.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Architekt/in tätig zu werden (Gewicht 3%);
3.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2%);
3.3) aktuelle Anzahl aller Mitarbeiter/innen im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2%).
4) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 3%) mit den Unterkriterien:
4.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 2%);
4.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 1%).