Die Stadt Ennigerloh beabsichtigt gemeinsam mit dem Kreis Warendorf den Neubau einer Feuer- und Rettungswache in Ennigerloh. Die Errichtung der Feuerwache ist eine kommunale Aufgabe, während der Kreis Warendorf seine neue Rettungswache ebenfalls auf dem stadtseitig zur Verfügung stehenden Grundstück errichten möchte. Das Baugrundstück liegt nördlich des Kreuzungsbereiches der B 475 mit der K 23, steht in der Verfügungsgewalt der Stadt und ist bereits bauleitplanerisch entwickelt. Ziel ist eine bauliche Lösung für eine gemeinsame Feuer- und Rettungswache auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück. Entsprechende Raumprogramme liegen bereits vor und werden mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Es wird eine schlüssige Planung hinsichtlich Baukörperausbildung, städtebaulicher Einbindung, Architektur und Funktionen der Feuerwehr der Stadt und der Rettungswache des Kreises erwartet. Die Verkehrswege und Stellflächen sowie die Freianlagen auf dem Grundstück sind mit zu planen. Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Verkehrsanlagen sowie Freianlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 5353/21
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ennigerloh beabsichtigt gemeinsam mit dem Kreis Warendorf den Neubau einer Feuer- und Rettungswache in Ennigerloh. Die Errichtung der Feuerwache ist eine kommunale Aufgabe, während der Kreis Warendorf seine neue Rettungswache ebenfalls auf dem stadtseitig zur Verfügung stehenden Grundstück errichten möchte. Das Baugrundstück liegt nördlich des Kreuzungsbereiches der B 475 mit der K 23, steht in der Verfügungsgewalt der Stadt und ist bereits bauleitplanerisch entwickelt.
Ziel ist eine bauliche Lösung für eine gemeinsame Feuer- und Rettungswache auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück. Entsprechende Raumprogramme liegen bereits vor und werden mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Es wird eine schlüssige Planung hinsichtlich Baukörperausbildung, städtebaulicher Einbindung, Architektur und Funktionen der Feuerwehr der Stadt und der Rettungswache des Kreises erwartet. Die Verkehrswege und Stellflächen sowie die Freianlagen auf dem Grundstück sind mit zu planen.
Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Verkehrsanlagen sowie Freianlagen.
Die Stadt Ennigerloh beabsichtigt gemeinsam mit dem Kreis Warendorf den Neubau einer Feuer- und Rettungswache in Ennigerloh. Die Errichtung der Feuerwache ist eine kommunale Aufgabe, während der Kreis Warendorf seine neue Rettungswache ebenfalls auf dem stadtseitig zur Verfügung stehenden Grundstück errichten möchte. Das Baugrundstück liegt nördlich des Kreuzungsbereiches der B 475 mit der K 23, steht in der Verfügungsgewalt der Stadt und ist bereits bauleitplanerisch entwickelt.
Ziel ist eine bauliche Lösung für eine gemeinsame Feuer- und Rettungswache auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück. Entsprechende Raumprogramme liegen bereits vor und werden mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Es wird eine schlüssige Planung hinsichtlich Baukörperausbildung, städtebaulicher Einbindung, Architektur und Funktionen der Feuerwehr der Stadt und der Rettungswache des Kreises erwartet. Die Verkehrswege und Stellflächen sowie die Freianlagen auf dem Grundstück sind mit zu planen.
Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Verkehrsanlagen sowie Freianlagen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die vorläufige Annahme der Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Das Fertigstellungsdatum wird endgültig erst in den Leistungsphasen 1 und 2 abgestimmt und festgelegt. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die vorläufige Annahme der Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Das Fertigstellungsdatum wird endgültig erst in den Leistungsphasen 1 und 2 abgestimmt und festgelegt. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ennigerloh beabsichtigt gemeinsam mit dem Kreis Warendorf den Neubau einer Feuer- und Rettungswache in Ennigerloh. Die Errichtung der Feuerwache ist eine kommunale Aufgabe, während der Kreis Warendorf seine neue Rettungswache ebenfalls auf dem stadtseitig zur Verfügung stehenden Grundstück errichten möchte. Das Baugrundstück liegt nördlich des Kreuzungsbereiches der B 475 mit der K 23, steht in der Verfügungsgewalt der Stadt und ist bereits bauleitplanerisch entwickelt.
Die Stadt Ennigerloh beabsichtigt gemeinsam mit dem Kreis Warendorf den Neubau einer Feuer- und Rettungswache in Ennigerloh. Die Errichtung der Feuerwache ist eine kommunale Aufgabe, während der Kreis Warendorf seine neue Rettungswache ebenfalls auf dem stadtseitig zur Verfügung stehenden Grundstück errichten möchte. Das Baugrundstück liegt nördlich des Kreuzungsbereiches der B 475 mit der K 23, steht in der Verfügungsgewalt der Stadt und ist bereits bauleitplanerisch entwickelt.
Ziel ist eine bauliche Lösung für eine gemeinsame Feuer- und Rettungswache auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück. Entsprechende Raumprogramme liegen bereits vor und werden mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Es wird eine schlüssige Planung hinsichtlich Baukörperausbildung, städtebaulicher Einbindung, Architektur und Funktionen der Feuerwehr der Stadt und der Rettungswache des Kreises erwartet. Die Verkehrswege und Stellflächen sowie die Freianlagen auf dem Grundstück sind mit zu planen.
Ziel ist eine bauliche Lösung für eine gemeinsame Feuer- und Rettungswache auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück. Entsprechende Raumprogramme liegen bereits vor und werden mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Es wird eine schlüssige Planung hinsichtlich Baukörperausbildung, städtebaulicher Einbindung, Architektur und Funktionen der Feuerwehr der Stadt und der Rettungswache des Kreises erwartet. Die Verkehrswege und Stellflächen sowie die Freianlagen auf dem Grundstück sind mit zu planen.
Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Verkehrsanlagen sowie Freianlagen.
Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Verkehrsanlagen sowie Freianlagen für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Bauvorhaben "Neubau Feuer- und Rettungswache Ennigerloh".
Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Verkehrsanlagen sowie Freianlagen für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Bauvorhaben "Neubau Feuer- und Rettungswache Ennigerloh".
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 für die genannten Leistungsbilder, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 640 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Fertigstellungsdatum für das Bauvorhaben wird erst im Zuge der Leristungsphasen 1 und 2 abgestimmt und festgelegt.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 4 bis 6) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 7 bis 9).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 4 bis 6) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 7 bis 9).
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die vorläufige Annahme der Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Das Fertigstellungsdatum wird endgültig erst in den Leistungsphasen 1 und 2 abgestimmt und festgelegt. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die vorläufige Annahme der Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Das Fertigstellungsdatum wird endgültig erst in den Leistungsphasen 1 und 2 abgestimmt und festgelegt. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Ennigerloh Marktplatz 1 59320 Ennigerloh
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau oder die Erweiterung (z.B. durch Anbau) eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß § 35 HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 3 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2017.
2) Referenzen über die Planung von Feuer- und/oder Rettungswachen bzw. Feuerwehrgerätehäusern in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war eine Feuer- und/oder Rettungswache oder ein Feuerwehrgerätehaus.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 2 Mio. EUR (ohne MwSt.).
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
4. Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mindeststandards:
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Die Benennung passender Referenzen zu den Ziffer 2 ist ausdrücklich keine Mindestanforderung an die Eignung.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Grundreferenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 50%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium - (Gewicht 20%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau oder die Erweiterung (z.B. durch Anbau) eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß § 35 HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 3 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2017.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höheres Baukostenvolumens (KG 300+400 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 5%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Referenzen über die Planung von Feuer- und/oder Rettungswachen bzw. Feuerwehrgerätehäusern in den letzten 5 Jahren (Gewicht 40%), Unterkriterien:
2.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium - (Gewicht 10%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war eine Feuer- und/oder Rettungswache oder ein Feuerwehrgerätehaus.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 2 Mio. EUR (ohne MwSt.).
2.2) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Gegenstand der Referenz war eine Feuer- und Rettungswache (Gewicht 10%);
2.3) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Gegenstand der Referenz war ein Neubau oder eine Erweiterung (z.B. durch Anbau) (Gewicht 5%);
2.4) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Gegenstand der bearbeiteten Objektplanungsleistungen war auch das Leistungsbild Verkehrsanlagen (Gewicht 5%);
2.5) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 10%).
3) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 7%) mit den Unterkriterien:
3.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Architekt/in tätig zu werden (Gewicht 3%);
3.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2%);
3.3) aktuelle Anzahl aller Mitarbeiter/innen im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2%).
4) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 3%) mit den Unterkriterien:
4.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 2%);
4.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 1%).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-03-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRN7D
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 010-019982 (2022-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des organisatorischen Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der methodischen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 21,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-15 📅
Name: kplan AG
Postanschrift: Eiserfelder Straße 316
Postort: Siegen
Postleitzahl: 57080
Land: Deutschland 🇩🇪 Siegen-Wittgenstein
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.