Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Bewerber*innen / Allgemeine Angaben
2. Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - netto (im Mittel)
3. Personelle Leistungsfähigkeit des Büros, Anzahl der Mitarbeitenden gesamt
3.1 Anzahl der Mitarbeitenden mit Ingenieurstudium
3.2 Anzahl der technischen Mitarbeitenden (Zeichner / Zeichnerinnen , Techniker / Technikerinnen, Verwaltungskräfte)
4. Durchgeführte Planfeststellungsverfahren
5. KO Kriterien: Erbrachte Leistungsphasen
Alle Leistungsphasen der jeweiligen Paragraphen gem. HOAI müssen erbracht worden sein.
Wenn eine der Kriterien nicht erbracht wurde, kann der Teilnahmeantrag nicht gewertet werden.
Somit führt ein Teilnahmeantrag, der nicht alle Kriterien (5 a-c) erfüllt, zum Ausschluss.
Folgende Voraussetzungen sind von dem Büro/den Büros zu erfüllen:
a erbrachte Leistungsphasen 1-6 gem. HOAI §47
b erbrachte Leistungsphasen 2-6 gem. HOAI §43
c erbrachte Leistungsphasen 2-3 gem. HOAI §51
6. Drei vergleichbare und abgeschlossene Referenzen des sich bewerbenden Büros aus den letzten 10 Jahren
(Die Vergleichbarkeit richtet sich nach Honorarzone und den anrechenbaren Kosten - netto)
6.1 Referenzobjekt 1 - Objektplanung von Verkehrsanlagen:
- Anrechenbare Kosten - netto
- klassifizierte Straße oder Straße des Vorbehaltsnetzes
- Honorarzone mind. III Basis
- öffentlicher Auftraggeber
- Barrierefreiheit
- Knotenpunkte
- Radverkehrsanlagen
- Planen im Bestand
- Neuplanung
6.2 Referenzobjekt 2 - Objektplanung von Verkehrsanlagen in Kombination mit einem Ingenieurbauwerk:
- Anrechenbare Kosten - netto
- klassifizierte Straße oder Straße des Vorbehaltsnetzes
- Honorarzone mind. III Basis
- öffentlicher Auftraggeber
- Barrierefreiheit
- Fußgängeranlagen
- Radverkehrsanlagen
- Planen im Bestand
- Neuplanung
- Komplexität der Baumaßnahme
6.3 Referenzobjekt 3 - Objektplanung von Verkehrsanlagen in Kombination mit einem Ingenieurbauwerk:
- Anrechenbare Kosten - netto
- klassifizierte Straße oder Straße des Vorbehaltsnetzes
- Honorarzone mind. III Basis
- öffentlicher Auftraggeber
- Barrierefreiheit
- Fußgängeranlagen
- Radverkehrsanlagen
- Planen im Bestand
- Neuplanung
- Komplexität der Baumaßnahme
Die Wertungsmatrix für die Auswahl und Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber*innen mit der konkreten Punktebewertung ist als Anlage zum Bewerbungsbogen beigefügt.
Nach Auswertung der Eignungskriterien wird eine Rangfolge der Bewerber*innen nach Punkten gebildet und 5 Bewerber*innen mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung aufgefordert. Sind auf Grund Punktgleichheit nicht genau 5 Bewerber*innen zu ermitteln, entscheidet unter den gleichplatzierten Bewerber*innen das Los. Die so ausgewählten Bewerber*innen werden zur Teilnahme an der Verhandlung mit Abgabe eines Angebots für die zu vergebene Leistung und zur persönlichen Vorstellung (Präsentationstermin) des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals vor einem Auswahlgremium eingeladen. Das Gremium bewertet die Bewerber*innen nach den benannten Zuschlagskriterien.
Der Auftraggeber behält sich vor, anhand der eingereichten schriftlichen Darstellungen zur Projektorganisation und auf Grundlage der eingereichten Angebote den Zuschlag, unter Anwendung der Zuschlagskriterien, zu erteilen und den Auftrag zu vergeben. In diesem Fall findet kein Präsentationstermin statt!