Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten zehn (10) Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2012) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfangs (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraums [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Projektstand), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276) unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.11.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. drei (3) vergleichbare Referenzprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 42 Punkte):
a) zwei (2) Referenzen betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 50 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
- ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
b) eine (1) Referenz betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 50 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
- ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) Zusatzpunkte:
(1) Einmal 2 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein (1) als Referenz benanntes Projekt in überwiegender Holzbauweise verwirklicht worden ist.
Die Anforderung zur überwiegenden Holzbauweise ist dann erfüllt, wenn die Hauptbaustoffe, d.h. tragende Bauteile wie Stützen, Außen- und/oder Innenwände, Fenstern und Türen, Decken und Fassaden in Holzbauweise in einem Projekt zusammenhängend geplant und errichtet wurden. Der Nachweis über einzelne Bauteile wie z.B. eine Holzfassade ohne planerischen Zusammenhang mit den vorher beschriebenen Hauptbaustoffen entspricht nicht den Anforderungen an die überwiegende Holzbauweise und erhält daher keine Punkte. Eine Beschreibung des Projektes einschließlich der in Holzbauweise verwirklichten Teile ist beizufügen.
(2) Weiterhin können einmal 5 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz genannten Projekte ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) mit einem Projektvolumen (KGR 200-700) ≥ 100,0 Mio. EUR (brutto) betraf.
(3)Weitere 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz genannten Projekte (Neubau oder Sanierung) eine Berufsschule betraf.
Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer VI.3) dieser Auftragsbekanntmachung.