Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Angebote anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen. Die Bewertung erfolgt unter den formal zulässigen Angeboten (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Zuschlagskriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge
richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Bei Punktgleichheit in der Gesamtbewertung entscheidet der höchste Punktwert im Kriterium C. Honorarangebot. Besteht auch hier Gleichstand in der erreichten Punktbewertung, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen d. vollständigen Angebots über Vergabeplattform (Einreichung per Post, E-Mail oder Fax nicht zulässig),
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben,
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016,
5. Angabe gemäß § 53 (8) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen oder beantragt sind,
6. Angabe Art der Bewerbung,
7. bei Bietergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder und Erklärung zur gesamtschuldnerische Haftung, falls zutreffend,
8. Angaben Unterauftragnehmern gemäß § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend,
9. Angaben Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gemäß § 47(1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend,
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge.
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB,
12. Bauvorlageberechtigung gemäß Pkt. III.1.1),
13. Partnerschafts-/Handelsregisterauszug gemäß Pkt. III.1.1),
14. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2),
15. Mindestreferenzen A+B gemäß Pkt. III.1.3),
16. Nachweise berufliche Qualifikation Projektleiter und Objektüberwacher gemäß Pkt. III.1.3),
Zuschlagskriterien und Wichtung:
A) Persönliche Referenzen des Projektteams; Die nachfolgenden Persönlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekt beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.; Gewichtung 30 %, davon:
1. Persönliche Referenz des Projektleiters: Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Sanierung eines Projektes (ein oder mehrerer Gebäude), mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300+400) von mind. 4,0 Mio. EUR brutto, mind. LPH 3-7 erbracht, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.05.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2), 15%;
2. Persönliche Referenz des Objektüberwachers: Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Sanierung eines Projektes (ein oder mehrerer Gebäude), mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300+400) von mind. 4,0 Mio. EUR brutto, mind. LPH 8 erbracht, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.05.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2), 15%.
B) Termin- und Kapazitätsplanung, Gewichtung 50 %, davon:
1. Erläuterung der projektspezifischen Terminplanung einschl. Rahmenterminplan mit Plausibilisierung der Zwischenschritte über alle Planungsphasen sowie Aufzeigen von Risiken, 25 %;
2. Erläuterung der projektspezifischen Kapazitätsplanung über alle Planungsphasen (einschl. Vorstellung Projektteam mit Personalorganigramm und Stellvertreterregelung) und Aussagen zu Präsenz vor Ort, 25 %.
C) Honorar/Preis, Gewichtung 20 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0,1,2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.