Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Offene Ganztagsbetreuung an den Grundschulen des Schulverbands Mittleres Nordfriesland
SVMNF-2022-01”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung📦
Kurze Beschreibung: Betreuung der Offenen Ganztagsschule an den Grundschulen im Schulverband.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 744 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Grundschule Breklum Kirchenstraße 20 25821 Breklum, Grundschule Bredstedt Gartenstraße 15 25821 Bredstedt, Grundschule Bordelum An der Schule 2 25852...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Grundschule Breklum Kirchenstraße 20 25821 Breklum, Grundschule Bredstedt Gartenstraße 15 25821 Bredstedt, Grundschule Bordelum An der Schule 2 25852 Bordelum, Friedrich-Paulsen-Schule An de School 1 25842 Langenhorn, Lüttschool Drelsdorf Karkenweg 22 25853 Drelsdorf, Lüttschool Joldelund Schulstraße 4 25862 Joldelund
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags ist die einheitliche Trägerschaft für die Ganztags- und Betreuungsangebote sowie für die Mittagsverpflegung in den Grundschulen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die einheitliche Trägerschaft für die Ganztags- und Betreuungsangebote sowie für die Mittagsverpflegung in den Grundschulen Breklum-Bredstedt-Bordelum und (ein Schuljahr später beginnend) der Grundschule Langenhorn, optional auch an der Lüttschool Drelsdorf-Joldelund.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 744 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit an der Grundschule Breklum-Bredstedt-Bordelum beträgt vier, an der Grundschule Langenhorn drei Jahre. Es besteht eine...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit an der Grundschule Breklum-Bredstedt-Bordelum beträgt vier, an der Grundschule Langenhorn drei Jahre. Es besteht eine Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein weiteres Schuljahr, die maximal vier Mal und nur einheitlich für alle zum Zeitpunkt der Verlängerung vom Vertrag erfassten Schulen eingreifen kann.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, den Vertrag ab dem Schuljahr 2024/25 mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren auf die Lüttschool...”
Beschreibung der Optionen
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, den Vertrag ab dem Schuljahr 2024/25 mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren auf die Lüttschool Drelsdorf-Joldelund zu erweitern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“EK-I: Wirksame Gründung; EK-II: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB); EK-III: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
EK-I: Wirksame Gründung; EK-II: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB); EK-III: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 126 GWB)
Als Eigenerklärung vorzulegen:
-PL1: Unternehmensprofil/-organsiation, Eintragung in Berufsregister
-PL2: Keine Straftaten iSv § 123 StGB
-PL3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherung
-PL4.1: Eigenerklärung Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
-PL4.2: Eigenerklärung Keine Geldbuße AEntG MiLoG
-PL5: Keine Insolvenz o.Ä.
-PL6: Keine schweren Verfehlungen
-PL7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Nachweis der Eignung wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“EK-IV: Haftpflichtversicherung; EK-V: Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze; EK-VI: Hinreichende Größenordnung der Umsätze mit vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EK-IV: Haftpflichtversicherung; EK-V: Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze; EK-VI: Hinreichende Größenordnung der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
-WL1: Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR),
-WL2: Gesamtumsatz (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre),
-WL3: Umsatz vergleichbarer Leistungen (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre).
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Nachweis der Eignung wird hingewiesen.
“Zu EK-IV: Deckung von 1,5 Mio EUR muss mind für Auftragsfall verbindlich durch Versicherer zugesagt sein.
EK-V: jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen in den...”
Zu EK-IV: Deckung von 1,5 Mio EUR muss mind für Auftragsfall verbindlich durch Versicherer zugesagt sein.
EK-V: jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen in den letzten 3 Jahren, die im jährlichen Mittel doppelt so hoch sind wie der Auftragswert, aber keine fixer Mindestumsatz, Einzelfallbetrachtung entscheidet.
EK-VI: jedenfalls bei spezifischen jährlichen Umsätzen in den letzten 3 Jahren in einer Größenordnung, die mit dem Umfang des vorliegenden Auftrags im Hinblick auf dessen anfänglichen Umfang (3B-Schule) vergleichbar ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“EK-VII: Berufliche Erfahrung/Referenzen; EK-VIII: Personalstärke.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
-TL1: Referenzliste (bis 5 Jahre),
-TL2: Angaben der Zahl...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EK-VII: Berufliche Erfahrung/Referenzen; EK-VIII: Personalstärke.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
-TL1: Referenzliste (bis 5 Jahre),
-TL2: Angaben der Zahl der pädagogischen und kaufmännischen Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, je für 3 Jahre),
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Nachweis der Eignung wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Mit dem Angebot sind entsprechende Verpflichtungen zu übernehmen (Bestandteil des Vertragstextes, vgl. dort § 14).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-05-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-18
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen (§ 55 Abs. 2 S. 2 VgV).
“Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 2 und 3 GWB, § 15 VgV geführt.
Durch die öffentliche Bereitstellung der Vergabeunterlagen...”
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 2 und 3 GWB, § 15 VgV geführt.
Durch die öffentliche Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf der eVergabe-Plattform wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Wie für ein offenes Verfahren charakteristisch, sind innerhalb der gesetzten Angebotsfrist (siehe unten) unmittelbar Angebote abzugeben (d. h., es findet kein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb mit Bewerbungen/Teilnahmeanträgen statt). Die geforderten Angaben und Belege zur Eignung sind mit dem Angebot einzureichen.
Zu I.3: Die spätere Erteilung des Auftrags führt voraussichtlich zu einem Betriebsübergang, mit der Folge, dass der Betriebserwerber in alle mit dem bisherigen Betriebsinhaber bestehenden Arbeitsverhältnisse eintritt. Aus diesem Grund wird den an der Angebotsabgabe interessierten Unternehmen im Vergabeverfahren die Möglichkeit eingeräumt, vor Angebotsabgabe detaillierte Informationen über das derzeit in den Schulen des Schulverbands Mittleres Nordfriesland im Rahmen der Betreuungsangebote eingesetzte Personal einzusehen. Diese Detailinformationen sind jedoch aus Datenschutzgründen nicht unmittelbar auf der eVergabe-Plattform einsehbar, sondern werden den an der Angebotsabgabe interessierten Unternehmen von der Vergabestelle vor Ablauf der Angebotsfrist auf Anfrage und nach Einreichung einer Vertraulichkeitserklärung (Formular hierfür ist Teil der Vergabeunterlagen), übersandt. Die Frist für die Anforderung dieser Informationen läuft ab am 08.03.2022. Die Einreichung hat über die eVergabe-Plattform (Kommunikationsschnittstelle/Bieterfragen-Tool) zu erfolgen.
Verhandlungen sind gemäß § 15 Abs. 5 S. 2 VgV in dieser Verfahrensart unzulässig. Auch ist eine Angebotspräsentationen nicht vorgesehen. Vorbehalten bleiben lediglich erforderliche Aufklärungen gemäß § 15 Abs. 5 S. 1 VgV.
Die Angebote werden geprüft und im Falle der Wertbarkeit nach den Zuschlagskriterien ausgewertet. Auf dieser Grundlage wird über den Zuschlag entschieden.
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVHRJ4Q
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsterbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 032-082152 (2022-02-10)