Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
8) Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzunternehmens, Ausführungsort (Anschrift des Referenzunternehmens), jährlicher Leistungsumfang in € netto, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt (Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anlage B-03 enthalten)). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder erreicht mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
9) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anlage B-05).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen abzugeben und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen bereits mit dem Angebot eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) vorzulegen.
10) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung des (Teil-)Leistungsbereichs mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anlage B-03 enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unernehmen vorzulegen (Vordruck Anlge B-06). Der Bieter hat ferner für jedes der Unternehmen die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen.
11) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, zu deren Erfüllung auf fremde Kapazitäten zurückgegriffen werden soll (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage B-06). Der Bieter hat für jedes Unternehmen die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" mit den Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Eigenerklärungen und etwaige Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen.