Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Glasreinigungsleistungen) für bundeseigene Liegenschaften in Sigmaringen und Pfullendorf (Baden-Württemberg), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg - VOEK 222-22
WE 138086 GZD Sigmaringen, Schmeier Str. 15, 72488 Sigmaringen
Glasreinigung Grundfläche ca. 12.540 m² (einseitig gemessen, tlw. beidseitig zu reinigen) mit einer jährlichen Gesamtreinigungsfläche von 22.673,21 m². Fassadentafeln (Faserzementplatten) Grundfläche 10.425,73 m² (einseitig gemessen, einseitig zu reinigen), mit einer jährlichen Reinigungsfläche von 10.425,73 m².
WE 149405 GZD Sigmaringen, In der Vorstadt 35, 72488 Sigmaringen
Glasreinigung Grundfläche ca. 270 m² (einseitig gemessen, tlw. beidseitig zu reinigen) mit einer jährlichen Gesamtreinigungsfläche von 537,28 m².
WE 141478 THW OV Pfullendorf, Jakobsweg 1, 88630 Pfullendorf
Glasreinigung Grundfläche ca.185 m² (einseitig gemessen,tlw. beidseitig zu reinigen) mit einer jährlichen Gesamtreinigungsfläche von 333,24 m².
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-27 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 249-727825
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
“Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.”
Quelle: OJS 2022/S 249-727825 (2022-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 449776.38 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf...”
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 084-255822 (2023-04-24)