Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2019, 2020, 2021) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 6 techn. festangestellten Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Eignungsnachweis unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bieters über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers oder einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Archit.kammer und Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers oder der Führungskraft [hierbei muss es sich um dieselbe Person handlen wie unter b)] im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den Geschäftsführer oder die Führungskraft im Leistungsbild Objektplanung Gebäude. Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.02.2012-31.01.2022 liegen, die LPH 5 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Beginn LPH 5 und Ende LPH 8
— umfassende Sanierung (Ref. 1), umfassende Sanierung bzw. Umbau mit Modernisierung (Ref. 2),
— Bauvolumen brutto (KG 300+400) (Ref. 1: mind. >= 6,0 Mio €, Ref. 2: mind. >= 3,0 Mio €),
— dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen: mind. LPH 5-8,
— Einhaltung der Vorgaben der Barrierefreiheit (Ref. 1)
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzkriterien (es genügt, wenn die Mindestanforderung jeweils bei einer Referenz erfüllt ist):
— Zus.arbeit mit öffentl. AG bzw. Einhaltung der einschläg. Vergaberichlinien (Anl. 3 zu Art. 44 BaHO (ANBest-K)),
— maßgebliches Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises
Sonstiges: Es ist eine Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform einzureichen.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bieter bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.