Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte im Leistungsbild Tragwerksplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2019, 2020, 2021) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 2 techn. festangestellten Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung im Leistungsbild Tragwerksplanung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Eignungsnachweis unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bieters über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers oder einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen“ o.vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Ingenieurekammer und Vorlage einerAbschlussurkunde/-zeugnis mit Angabe der Fachrichtung u. des Abschlussdatums. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers oder der Führungskraft [hierbei muss es sich um dieselbe Person handlen wie unter b)] im Leistungsbild Tragwerksplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für den o.g. Geschäftsführer oder die o.g. Führungskraft im Leistungsbild Tragwerksplanung. Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
- Ref. 1+2: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.05.2012-30.04.2022 liegen, die LPH 4 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 6 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
- Ref. 1: Bauvolumen mind. 9 Mio € brutto (KG 300+400)
- Ref. 2: Bauvolumen mind. 3,5 Mio € brutto (KG 300+400)
- Ref. 1+2: LPH 4-6 dem Bieter beauftragt bzw. vollständig von ihm erbracht
- Ref. 1+2: mindestens der Honorarzone III zugeordnet
- Ref. 1 oder 2: Besondere Leistung "ingenieurtechn. Kontrolle (Bewehrungsabnahme)" gem. Anl. 14 HOAI LPH 8 beauftragt und vollständig erbracht
- Ref. 1 oder 2: Generalsanierung/Sanierung
- Ref. 1 oder 2: Neubau/Erweiterung
Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss.
Folgende weitere Angaben, über die Mindestkriterien hinaus, sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Sonstiges: Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seiten darzustellen und zu beschreiben. Die graphische Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und eine kurze Beschreibung in Textform sollen Ihr Vorgehen bei den Referenzprojekten so erläutern, dass die Kriterien überprüft und nachvollzogen werden können.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bieter bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.