Offenes Verfahren über Schülerfahrkosten

Offenes Verfahren über Schülerfahrten

Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich / geistig / sprachlich behinderten Schüler*innen des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstraße 7, 45470 Mülheim an der Ruhr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-06 Auftragsbekanntmachung
2023-01-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich / geistig / sprachlich behinderten Schüler*innen des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstraße 7, 45470 Mülheim an der Ruhr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Offenes Verfahren über Schülerfahrten
Postanschrift: 1 Am Rathaus
Postleitzahl: 45468
Postort: Mülheim an der Ruhr
Kontakt
Internetadresse: https://www.muelheim-ruhr.de 🌏
E-Mail: marcel.kissmann@muelheim-ruhr.de 📧
Telefon: +49 208455-4519 📞
Fax: +49 208455-584519 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.muelheim-ruhr.de 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.muelheim-ruhr.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-11 📅
Datum des Beginns: 2023-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 196-556389
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 700 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich /geistig / sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr.
Es sind Schüler*innen von ihrer Wohnadresse zur Rembergschule und zurück zu fahren. Es sind derzeit 163 Schüler/innen (Stand: 17.08.2022) zu transportieren. Änderungen hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Schüler/innen sind während der gesamten Vertragslaufzeit möglich.
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Auftragsgegenstand:
(1) Das Unternehmen stellt der Stadt für die Schülerbeförderung die von ihm zu bezeichnenden Kraftfahrzeuge mit Fahrer sowie die nach dem Leistungsverzeichnis erforderlichen Begleiter zur Verfügung. Die Stadt gibt vor, zu welchen Zeiten die Schüler bei der Rembergschule ankommen müssen und wann sie an der Schule wieder abzuholen sind.
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(2) Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nach dem Einsatzplan, welcher für jedes Fahrzeug vom Unternehmer vorbehaltlich jederzeitiger Änderung erstellt wird. Während der Schulferien sowie an den sonstigen schulfreien Tagen entfällt die Beförderung. Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers sind insoweit ausgeschlossen.
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(3) Es steht im Ermessen der Stadt, aus schulorganisatorischen, aus verwaltungstechnischen oder verkehrstechnischen Gründen bestehende Fahrpläne zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Wegnahme bestehender Fahrten und das Hinzufügen neuer Fahrten.
(4) Das Unternehmen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Einsätze pünktlich unter Einhaltung des Einsatzplanes nach den Anweisungen der Stadt auszuführen.
Leistungsdurchführung:
(1) Das Unternehmen verpflichtet sich,
a) die Türen des eingesetzten Fahrzeuges so zu sichern, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türverschlusssicherung).
b) für alle Schüler die entsprechenden Fahrgastplätze mit Beckengurten oder Drei-punktgurten auszurüsten. Das Gleiche gilt für Rollstuhlkinder, für die Beckengurte am Boden zu befestigen sind. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Stadt schriftlich mitzuteilen.
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c) Kinder, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern
d) feste Rollstühle während der Fahrt an vier Punkten im Fahrzeugboden zu verankern.
e) Kinder während der Fahrt ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht in andere Fahrzeuge umsteigen zu lassen
f) beim Einsatz eines Kleinbusses die Ein- und Ausstiege beidseitig mit Haltegriffen zu versehen, soweit dies technisch möglich ist.
g) den Fußboden eines Kleinbusses so auszustatten, dass er auch im feuchten Zu-stand ausreichend rutschhemmend ist.
Fahrzeuge:
(1) Das Unternehmen ist verpflichtet, die Fahrzeuge in einem sauberen sowie verkehrs- und betriebssicheren Zustand, der den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in dem jeweils gültigen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden (Schulbusse) entspricht, mit allem Zubehör betriebsbereit zu halten und bei der Durchführung des Schulbusbetriebes die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 700 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen: entfällt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet von Mülheim an der Ruhr

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Mülheim an der Ruhr
Zusätzliche Informationen: Gemäß §55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DEA16
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Kinder, Jugend und Schule
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.muelheim-ruhr.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.muelheim-ruhr.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-2889 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221147-2891 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen dieser Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 10 Kalendertage ab Kenntnisnahme zu rügen. Darüber hinaus bitte ich Sie, nach Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote Rügen nur noch durch den Bevollmächtigten zu übermitteln.
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Das Anbringen von Rügen erfolgt schriftlich per Fax oder per Mail an die folgende Kontaktadresse der Vergabestelle:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Oberbürgermeister
Amt für Kinder, Jugend und Schule
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Rügen durch den Bevollmächtigten nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege oder, falls eine entsprechende Bevollmächtigung nachgewiesen wird, durch andere Personen erhoben werden dürfen.
In jedem Fall liegt es im Interesse eines Bewerbers, die Rüge in Schriftform anzubringen und die Berechtigung des Absenders eindeutig nachzuweisen. Für die Erhebung eines Nachprüfungsantrags sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer auf Grund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ausgeschlossen.
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Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer Rheinland –c/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstr. 2 – 10
50667 Köln
Tel.: +49 221147-2889
Fax: +49 221147-2891
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
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Es liegt daher im eigenen Interesse eines jedes Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Angebots, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, geschwärzt sind).“
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Mülheim an der Ruhr / Amt für Kinder, Jugend und Schule
Postanschrift: Am Rathaus 1
Postort: Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45468
Telefon: +49 208455-4519 📞
E-Mail: marcel.kissmann@muelheim-ruhr.de 📧
Fax: +49 208455-584519 📠
Internetadresse: https://www.muelheim-ruhr.de 🌏
Quelle: OJS 2022/S 196-556389 (2022-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2022-155005
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich/ geistig / sprachlich behinderter Schüler*innen des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr. Es sind Schüler*innen von ihrer Wohnadresse zur Schule zu fahren.
Gesamtwert des Auftrags: 3 663 458 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mülheim an der Ruhr

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 010-023821
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 196-556389
ABl. S-Ausgabe: 10

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich / geistig / sprachlich behinderten Schüler*innen des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr. Es sind 163 Schüler*innen (Stand: 10.08.2022) von ihrer Wohnung zur Rembergschule und zurück zu transportieren. Änderungen hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen sind während der gesamten Vertragslaufzeit möglich.
Mehr anzeigen
(2) Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nach dem Einsatzplan, welcher für jedes Fahrzeug vom Unternehmer vorbehaltlich jederzeitiger Änderung erstellt wird. Während der Schulferien sowie an den sonstigen schulfreien Tagen entfällt die Beförderung. Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers sind insoweit ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
(3) Es steht im Ermessen der Stadt, aus schulorganisatorischen, aus verwaltungstechnischen oder verkehrstechnischen Gründen bestehende Fahrpläne zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Wegnahme bestehender Fahrten und das Hinzufügen neuer Fahrten.
(4) Das Unternehmen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Einsätze pünktlich unter Einhaltung des Einsatzplanes nach den Anweisungen der Stadt auszuführen.
Das Unternehmen verpflichtet sich,
a) die Türen des eingesetzten Fahrzeuges so zu sichern, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türverschlusssicherung).
b) für alle Schüler die entsprechenden Fahrgastplätze mit Beckengurten oder Drei-punktgurten auszurüsten. Das Gleiche gilt für Rollstuhlkinder, für die Beckengurte am Boden zu befestigen sind. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Stadt schriftlich mitzuteilen.
Mehr anzeigen
c) Kinder, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern
d) feste Rollstühle während der Fahrt an vier Punkten im Fahrzeugboden zu verankern.
e) Kinder während der Fahrt ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht in andere Fahrzeuge umsteigen zu lassen
f) beim Einsatz eines Kleinbusses die Ein- und Ausstiege beidseitig mit Haltegriffen zu versehen, soweit dies technisch möglich ist.
g) den Fußboden eines Kleinbusses so auszustatten, dass er auch im feuchten Zu-stand ausreichend rutschhemmend ist.
Das Unternehmen ist verpflichtet, die Fahrzeuge in einem sauberen sowie verkehrs- und betriebssicheren Zustand, der den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in dem jeweils gültigen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden (Schulbusse) entspricht, mit allem Zubehör betriebsbereit zu halten und bei der Durchführung des Schulbusbetriebes die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr

Verfahren
Andere Rechtsgrundlage: 2014/24/EU

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-08 📅
Name: Engler Transfer GmbH
Postanschrift: Am Stadtwald 17a
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22897149570 📞
E-Mail: info@engler-transfer.de 📧
Land: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://engler-transfer.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 3 663 458 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 010-023821 (2023-01-10)