Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben in der Anlage B-03 „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ anzugeben:
1. Eigenerklärung zur Leistungserbringung:
das Unternehmen beschäftigt spätestens mit Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung
dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
2. folgende Eigenerklärungen und Nachweis gem. § 34 a GewO:
der Inhaber / die Leitungsperson des Bieters/der Bietergemeinschaft zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für den Bieter/Bietergemeinschaft vorliegen.
dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen des Bieters/der Bietergemeinschaft die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
3. Eigenerklärungen zur Qualifikation des Personals:
dass zwei Woche vor Leistungsbeginn für das gesamte einzusetzende Personal inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):
a) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregisteridentifikationsnummer,
b) Nachweise über die geforderten Qualifikationen
Objektverantwortlicher (Objektleiter) -> geforderte Qualifikation des Objektleiters: Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jahre) Berufsausbildung (siehe auch Leistungsbeschreibung Anlage C-02 zum Vertrag)
c) Schichtplan / Dienstanweisung gem. Punkt 5 und 6 der Leistungsbeschreibung,
d) unterschriebene Verschwiegenheitserklärung (C-04 zum Vertrag)
dass das einzusetzende Personal über Deutschkenntnisse mindestens analog B1 oder gleichwertig des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt.
Das vom künftigen AN bei Auftragsdurchführung eingesetzte Personal muss insbesondere gemäß Leistungsbeschreibung folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet,
b) zuverlässig und flexibel arbeiten,
c) ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen besitzen,
d) die selbstständige Abwicklung einschlägiger Vorgänge übernehmen,
e) älter als 18 Jahre sein.
4. Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung Ü1
5. Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO
6. Folgende Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft:
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens
Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten
Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten
7. Referenzen:
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur Leistungsart Sicherheitsdienstleistungen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder erreicht mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern. Es müssen dabei folgende Angaben getätigt werden: Art des Referenzprojekts, Ausführungsort, Jährlicher Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Leistungsart und Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugutekommt unter Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer.
8. Bietergemeinschaft: sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für diese Angaben ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Mit dem Angebot sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine vollumfänglich ausgefüllte "Anlage B-03_Bieterauskunft" sowie etwaige Nachweise vorzulegen.
9. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anlage B-06). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die "Anlage B-03_Bieterauskunft" mit den dort benannten Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
10. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-06). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die "Anlage B-03_Bieterauskunft" mit den dort benannten Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.