Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB für das Linienbündel Kaiserslautern Nord
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Landkreis Kaiserslautern, der Landkreis Kusel und der Donnersbergkreis sowie die Stadt Kaiserslautern handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Landkreis Kaiserslautern, der Landkreis Kusel und der Donnersbergkreis sowie die Stadt Kaiserslautern handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Landkreis Kaiserslautern, der Landkreis Kusel und der Donnersbergkreis sowie die Stadt Kaiserslautern handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-16 📅
Datum des Beginns: 2023-08-16 📅
Datum des Endes: 2033-06-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 179-506203
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 154-409305
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle und die beteiligten Aufgabenträger dieser Vergabe.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche
Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber.
Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
Linie 130: Kaiserslautern – Otterberg – Niederkirchen – Wörsbach-Holbornerhof
Linie 131: Kaiserslautern – Niederkirchen – Nußbach – Ginsweiler
Linie 132: Otterberg-Mehlingen-Sembach-Enkenbach-Hochspeyer
Linie 133: Kaiserslautern – Otterberg – Drehenthalerhof – Grundersweiler
Linie 134: Kaiserslautern – Otterbach- Mehlbach – Frankelbach
Linie 135: Kaiserslautern – Hochspeyer – Fischbach/Waldleiningen/Frankenstein
Linie 136: Kaiserslautern – Enkenbach – Alsenborn – Winnweiler/Börrstadt
Linie 137: Kaiserslautern – Sembach – Winnweiler - Falkenstein
Die zu vergebenden Leistungen umfassen im ersten vollen Betriebsjahr 2024 (auf Basis eines Normjahres) im Grundangebot (Leistungsbaustein A) ca.1.465 Tsd. Jahreskilometer.
Nach Ablauf der vorgezogenen Antragsphase für die eigenwirtschaftliche Antragstellung für die vorgenannten Verkehrsdienstleistungen des hier ausgeschriebenen Linienbündels wurde nach Auskunft der zuständigen Genehmigungsbehörde kein Antrag gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel, Donnersbergkreis und Stadt Kaiserslautern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV) sowie die Ausschlussgründe gem. Ziff. 21 der Angebotsbedingungen.
Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV) sowie die Ausschlussgründe gem. Ziff. 21 der Angebotsbedingungen.
Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung gemäß § 56 VgV auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Dem Auftraggeber steht es frei, auch nach Einreichung des Angebots Auskünfte einzuholen und im Anschluss daran über die Eignung zu entscheiden.
Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung gemäß § 56 VgV auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Dem Auftraggeber steht es frei, auch nach Einreichung des Angebots Auskünfte einzuholen und im Anschluss daran über die Eignung zu entscheiden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß der Angebotsbedingungen für die Vergabe des Linienbündels Kaiserslautern Nord Ziffer 14.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß der Angebotsbedingungen für die Vergabe des Linienbündels Kaiserslautern Nord Ziffer 13.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:10
Ort des Eröffnungstermins: Mannheim, B 1, 3-5, VRN GmbH
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle und die beteiligten Aufgabenträger dieser Vergabe.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kaiserslautern
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Land: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Donnersbergkreis
Postanschrift: Uhlandstraße 2
Postort: Kirchheimbolanden
Postleitzahl: 67292
Land: Donnersbergkreis
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Kusel
Postanschrift: Trierer Straße 49-51
Postort: Kusel
Postleitzahl: 66869
Land: Kusel
🏙️ Kontakt
Dokumente URL: https://vergaben.vrn.de/E26265921🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zu I.3) Kommunikation:
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter
der Internetadressehttps://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per
der Internetadressehttps://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per
E-Mail beinhaltet. Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-NeckarGmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an vergabestelle@vrn.de ) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen EMail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per
E-Mail beinhaltet. Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-NeckarGmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an vergabestelle@vrn.de ) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen EMail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per
EMail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de . Für die Angebotsabgabe kann in diesem besonderen Ausnahmefalle ein rechtsverbindliches schriftliches Angebot gemäß den Vorgaben in Ziffer 10.4 der Angebotsbedingungen eingereicht werden.
EMail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de . Für die Angebotsabgabe kann in diesem besonderen Ausnahmefalle ein rechtsverbindliches schriftliches Angebot gemäß den Vorgaben in Ziffer 10.4 der Angebotsbedingungen eingereicht werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 179-506203 (2022-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zu I.3)
Kommunikation:
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung,
Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an vergabestelle@vrn.de ) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de . Für die Angebotsabgabe kann in diesem besonderen Ausnahmefalle ein rechtsverbindliches schriftliches Angebot gemäß den Vorgaben in Ziffer 10.4 der Angebotsbedingungen eingereicht werden. Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4VgV gilt.
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zu I.3)
Kommunikation:
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung,
Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an vergabestelle@vrn.de ) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de . Für die Angebotsabgabe kann in diesem besonderen Ausnahmefalle ein rechtsverbindliches schriftliches Angebot gemäß den Vorgaben in Ziffer 10.4 der Angebotsbedingungen eingereicht werden. Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4VgV gilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-03 📅
Name: DB Regio Bus Mitte GmbH
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland 🇩🇪 Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung,
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung,
Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an vergabestelle@vrn.de ) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de . Für die Angebotsabgabe kann in diesem besonderen Ausnahmefalle ein rechtsverbindliches schriftliches Angebot gemäß den Vorgaben in Ziffer 10.4 der Angebotsbedingungen eingereicht werden. Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4VgV gilt.
Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an vergabestelle@vrn.de ) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de . Für die Angebotsabgabe kann in diesem besonderen Ausnahmefalle ein rechtsverbindliches schriftliches Angebot gemäß den Vorgaben in Ziffer 10.4 der Angebotsbedingungen eingereicht werden. Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4VgV gilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2023/S 018-051093 (2023-01-20)