Ökologische Flächenstichprobe (ÖFS) 2023-2026
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2023 bis 2026) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 149 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden.
In jedem der 4 Untersuchungsjahre sind nach einem festgelegten Arbeitsplan ÖFS-Flächen zu bearbeiten (2023: 38, 2024: 37, 2025: 38, 2026: 36). Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS-Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. Ein Tausch von Flächen innerhalb des 4-jährigen Ausschreibungszeitraumes ist ausgeschlossen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-02.
Wer? Wie?- • Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen › Kartierung ländlicher Gebiete
- • Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste › Diverse Dienstleistungen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2022-09-02 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2022-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kartierung ländlicher Gebiete
Referenznummer: 25;1001050670;EU
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kartierung ländlicher Gebiete 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kartierung ländlicher Gebiete 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: https://www.lanuv.nrw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Telefon: +49 2361/305-0 📞
Fax: +49 2361/305-59855 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y65N/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y65N 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 172-487802
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 149
Bezeichnung des Loses: ÖFS-005 in 2023
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: ÖFS-006 in 2023
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: ÖFS-012 in 2023
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: ÖFS-013 in 2023
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: ÖFS-024 in 2023
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: ÖFS-027 in 2023
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: ÖFS-034 in 2023
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: ÖFS-042 in 2023
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: ÖFS-046 in 2023
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: ÖFS-048 in 2023
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: ÖFS-053 in 2023
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: ÖFS-059 in 2023
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: ÖFS-062 in 2023
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: ÖFS-073 in 2023
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: ÖFS-079 in 2023
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: ÖFS-080 in 2023
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: ÖFS-090 in 2023
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: ÖFS-099 in 2023
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: ÖFS-111 in 2023
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: ÖFS-113 in 2023
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: ÖFS-117 in 2023
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: ÖFS-131 in 2023
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: ÖFS-132 in 2023
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: ÖFS-136 in 2023
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: ÖFS-147 in 2023
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: ÖFS-149 in 2023
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: ÖFS-156 in 2023
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: ÖFS-158 in 2023
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: ÖFS-162 in 2023
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: ÖFS-166 in 2023
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: ÖFS-175 in 2023
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: ÖFS-178 in 2023
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: ÖFS-183 in 2023
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: ÖRF-003 in 2023
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: ÖRF-013 in 2023
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: ÖRF-027 in 2023
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: ÖRF-032 in 2023
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: ÖRF-052 in 2023
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: ÖFS-004 in 2024
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: ÖFS-008 in 2024
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: ÖFS-016 in 2024
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: ÖFS-022 in 2024
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: ÖFS-026 in 2024
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: ÖFS-033 in 2024
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: ÖFS-044 in 2024
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: ÖFS-050 in 2024
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: ÖFS-057 in 2024
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: ÖFS-064 in 2024
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: ÖFS-066 in 2024
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: ÖFS-074 in 2024
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: ÖFS-083 in 2024
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: ÖFS-085 in 2024
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: ÖFS-087 in 2024
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: ÖFS-088 in 2024
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: ÖFS-096 in 2024
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: ÖFS-108 in 2024
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: ÖFS-110 in 2024
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: ÖFS-115 in 2024
Losnummer: 58
Bezeichnung des Loses: ÖFS-121 in 2024
Losnummer: 59
Bezeichnung des Loses: ÖFS-123 in 2024
Losnummer: 60
Bezeichnung des Loses: ÖFS-127 in 2024
Losnummer: 61
Bezeichnung des Loses: ÖFS-133 in 2024
Losnummer: 62
Bezeichnung des Loses: ÖFS-139 in 2024
Losnummer: 63
Bezeichnung des Loses: ÖFS-143 in 2024
Losnummer: 64
Bezeichnung des Loses: ÖFS-148 in 2024
Losnummer: 65
Bezeichnung des Loses: ÖFS-157 in 2024
Losnummer: 66
Bezeichnung des Loses: ÖFS-163 in 2024
Losnummer: 67
Bezeichnung des Loses: ÖFS-164 in 2024
Losnummer: 68
Bezeichnung des Loses: ÖFS-176 in 2024
Losnummer: 69
Bezeichnung des Loses: ÖFS-185 in 2024
Losnummer: 70
Bezeichnung des Loses: ÖRF-005 in 2024
Losnummer: 71
Bezeichnung des Loses: ÖRF-024 in 2024
Losnummer: 72
Bezeichnung des Loses: ÖRF-028 in 2024
Losnummer: 73
Bezeichnung des Loses: ÖRF-042 in 2024
Losnummer: 74
Bezeichnung des Loses: ÖRF-053 in 2024
Losnummer: 75
Bezeichnung des Loses: ÖFS-003 in 2025
Losnummer: 76
Bezeichnung des Loses: ÖFS-009 in 2025
Losnummer: 77
Bezeichnung des Loses: ÖFS-010 in 2025
Losnummer: 78
Bezeichnung des Loses: ÖFS-020 in 2025
Losnummer: 79
Bezeichnung des Loses: ÖFS-030 in 2025
Losnummer: 80
Bezeichnung des Loses: ÖFS-036 in 2025
Losnummer: 81
Bezeichnung des Loses: ÖFS-037 in 2025
Losnummer: 82
Bezeichnung des Loses: ÖFS-039 in 2025
Losnummer: 83
Bezeichnung des Loses: ÖFS-049 in 2025
Losnummer: 84
Bezeichnung des Loses: ÖFS-051 in 2025
Losnummer: 85
Bezeichnung des Loses: ÖFS-055 in 2025
Losnummer: 86
Bezeichnung des Loses: ÖFS-058 in 2025
Losnummer: 87
Bezeichnung des Loses: ÖFS-068 in 2025
Losnummer: 88
Bezeichnung des Loses: ÖFS-075 in 2025
Losnummer: 89
Bezeichnung des Loses: ÖFS-078 in 2025
Losnummer: 90
Bezeichnung des Loses: ÖFS-082 in 2025
Losnummer: 91
Bezeichnung des Loses: ÖFS-098 in 2025
Losnummer: 92
Bezeichnung des Loses: ÖFS-101 in 2025
Losnummer: 93
Bezeichnung des Loses: ÖFS-103 in 2025
Losnummer: 94
Bezeichnung des Loses: ÖFS-109 in 2025
Losnummer: 95
Bezeichnung des Loses: ÖFS-118 in 2025
Losnummer: 96
Bezeichnung des Loses: ÖFS-124 in 2025
Losnummer: 97
Bezeichnung des Loses: ÖFS-130 in 2025
Losnummer: 98
Bezeichnung des Loses: ÖFS-134 in 2025
Losnummer: 99
Bezeichnung des Loses: ÖFS-137 in 2025
Losnummer: 100
Bezeichnung des Loses: ÖFS-141 in 2025
Losnummer: 101
Bezeichnung des Loses: ÖFS-145 in 2025
Losnummer: 102
Bezeichnung des Loses: ÖFS-146 in 2025
Losnummer: 103
Bezeichnung des Loses: ÖFS-161 in 2025
Losnummer: 104
Bezeichnung des Loses: ÖFS-167 in 2025
Losnummer: 105
Bezeichnung des Loses: ÖFS-170 in 2025
Losnummer: 106
Bezeichnung des Loses: ÖFS-181 in 2025
Losnummer: 107
Bezeichnung des Loses: ÖRF-011 in 2025
Losnummer: 108
Bezeichnung des Loses: ÖRF-021 in 2025
Losnummer: 109
Bezeichnung des Loses: ÖRF-023 in 2025
Losnummer: 110
Bezeichnung des Loses: ÖRF-034 in 2025
Losnummer: 111
Bezeichnung des Loses: ÖRF-051 in 2025
Losnummer: 112
Bezeichnung des Loses: ÖRF-054 in 2025
Losnummer: 113
Bezeichnung des Loses: ÖFS-007 in 2026
Losnummer: 114
Bezeichnung des Loses: ÖFS-021 in 2026
Losnummer: 115
Bezeichnung des Loses: ÖFS-023 in 2026
Losnummer: 116
Bezeichnung des Loses: ÖFS-025 in 2026
Losnummer: 117
Bezeichnung des Loses: ÖFS-031 in 2026
Losnummer: 118
Bezeichnung des Loses: ÖFS-035 in 2026
Losnummer: 119
Bezeichnung des Loses: ÖFS-041 in 2026
Losnummer: 120
Bezeichnung des Loses: ÖFS-045 in 2026
Losnummer: 121
Bezeichnung des Loses: ÖFS-056 in 2026
Losnummer: 122
Bezeichnung des Loses: ÖFS-060 in 2026
Losnummer: 123
Bezeichnung des Loses: ÖFS-061 in 2026
Losnummer: 124
Bezeichnung des Loses: ÖFS-069 in 2026
Losnummer: 125
Bezeichnung des Loses: ÖFS-077 in 2026
Losnummer: 126
Bezeichnung des Loses: ÖFS-081 in 2026
Losnummer: 127
Bezeichnung des Loses: ÖFS-092 in 2026
Losnummer: 128
Bezeichnung des Loses: ÖFS-094 in 2026
Losnummer: 129
Bezeichnung des Loses: ÖFS-100 in 2026
Losnummer: 130
Bezeichnung des Loses: ÖFS-102 in 2026
Losnummer: 131
Bezeichnung des Loses: ÖFS-104 in 2026
Losnummer: 132
Bezeichnung des Loses: ÖFS-112 in 2026
Losnummer: 133
Bezeichnung des Loses: ÖFS-116 in 2026
Losnummer: 134
Bezeichnung des Loses: ÖFS-125 in 2026
Losnummer: 135
Bezeichnung des Loses: ÖFS-129 in 2026
Losnummer: 136
Bezeichnung des Loses: ÖFS-138 in 2026
Losnummer: 137
Bezeichnung des Loses: ÖFS-150 in 2026
Losnummer: 138
Bezeichnung des Loses: ÖFS-151 in 2026
Losnummer: 139
Bezeichnung des Loses: ÖFS-159 in 2026
Losnummer: 140
Bezeichnung des Loses: ÖFS-165 in 2026
Losnummer: 141
Bezeichnung des Loses: ÖFS-171 in 2026
Losnummer: 142
Bezeichnung des Loses: ÖFS-172 in 2026
Losnummer: 143
Bezeichnung des Loses: ÖFS-182 in 2026
Losnummer: 144
Bezeichnung des Loses: ÖFS-184 in 2026
Losnummer: 145
Bezeichnung des Loses: ÖRF-001 in 2026
Losnummer: 146
Bezeichnung des Loses: ÖRF-012 in 2026
Losnummer: 147
Bezeichnung des Loses: ÖRF-026 in 2026
Losnummer: 148
Bezeichnung des Loses: ÖRF-031 in 2026
Losnummer: 149
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y65N/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 4. Quartal 2026
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-411-0 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 251-411-2165 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 172-487802 (2022-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kartierung ländlicher Gebiete
Referenznummer: 25;1001050670;EU
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2023 bis 2026) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 149 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden.
In jedem der 4 Untersuchungsjahre sind nach einem festgelegten Arbeitsplan ÖFS-Flächen zu bearbeiten (2023: 38, 2024: 37, 2025: 38, 2026: 36). Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS-Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. Ein Tausch von Flächen innerhalb des 4-jährigen Ausschreibungszeitraumes ist ausgeschlossen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kartierung ländlicher Gebiete 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kartierung ländlicher Gebiete 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: https://www.lanuv.nrw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Telefon: +49 2361/305-0 📞
Fax: +49 2361/305-59855 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y65N/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y65N 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 172-487802
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
1) Auszug Gewerbezentralregister:
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto wird der Auftraggeber vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz über den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll. //
2) Wertungs-/Zuschlagskriterien
Als Wertungskriterien werden der Preis (50 %) sowie die Qualität (50 %) des Angebots
zugrunde gelegt. Es können jeweils maximal 100 Punkte für Qualität und
Preis erreicht werden, sodass maximal in der Summe 200 Punkte zu erreichen sind.
Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das den höchsten Punktwert insgesamt
erzielt hat.
Bei Punktgleichheit erhält das inhaltlich bessere Angebot den Vorzug (höherer
Punktwert des Zuschlagkriteriums "Qualität").
Der Auftraggeber wird die Reihenfolge der Zuschläge in der Art auswählen, dass die
Beauftragung insgesamt (über alle Lose) zu der für ihn günstigsten Lösung führt.
Weitergehende Erläuterungen sind dem Dokument "Ausschreibungsbestimmungen" Ziffer 5.5.1 und 5.5.2 zu entnehmen. //
3) Vertragslaufzeit/Leistungszeitraum
Die Vertragslaufzeit für die 38 Lose im Jahr 2023 beginnt mit Zuschlagserteilung und
endet mit Ablauf des 15. März 2024. Für alle anderen Lose beträgt die Vertragslaufzeit
je Los 1 Vertragsjahr.
(Definition Vertragsjahr: Beginn: 15. März des jeweiligen Jahres; Ende: 15. März des Folgejahres) //
4) Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung:
Nach vollständiger Leistungserbringung je Los sind die Schlussrechnungen des
jeweiligen Vertragsjahres dem Auftraggeber in Papierform frühestens zum 15.01.
und spätestens bis zum 15.03. des Folgejahres der Kartierarbeiten (maßgeblich ist
der Posteingang LANUV) vorzulegen.
Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der Abnahme
durch den Auftraggeber (s. § 17 Ziffer 2 des Formular 512_EU) und beträgt 30
Tage netto. Dies trifft auch auf Schlussrechnungen zu, die bereits mit der vollständigen
Lieferung/Erbringung der Leister übergeben werden.
Kann der Auftragnehmer zum o. g. Vertragserfüllungstermin das vertragliche Gesamtwerk
nicht abnahmefähig übergeben, kommt er mit der Erfüllung des in Verzug,
es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verzögerung nicht zu vertreten."
Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl,
ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch
nimmt5. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512_EU
verwiesen.
Skonto:
Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Bei einer Skonto-Gewährung von mindestens 14 Tagen wird dieser bei der Wertung des Angebots/der Angebote berücksichtigt.
Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird dieser bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
Abnahme:
Die End-Abnahme der Leistungen erfolgt frühestens zum 15.01. des Folgejahres
der Kartierarbeiten (vgl. 2.2.1 des Dokuments Ausschreibungsbestimmungen und Leistungsbeschreibung).
Wenn die Leistung bereits vorher vollständig erbracht wurde (inkl. Mängelbehebung
gemäß Punkt 2.5 der Leistungsbeschreibung) kann der Auftraggeber auf Anfrage
des Arbeitnehmers prüfen, ob eine frühere End-Abnahme möglich ist.
Einen Anspruch darauf hat der Auftragnehmer jedoch nicht.
Wird die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt und erfolgt kein Widerspruch, gilt die
Abnahme einen Monat nach vollständiger Lieferung / Erbringung der Leistung als
erklärt.
Zahlungsabwicklung:
Die Rechnungen können nach Wahl des Auftragnehmers entweder per E-Mail an
das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein
zentrales E-Rechnungsportal
unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
5) Zwischenzahlungen je Los:
Auf den Vertrag kann eine Abschlagszahlung erfolgen, wenn mindestens 50 Prozent
der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Vertragsjahr die
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Für eine Abschlagszahlung reicht der Auftragsnehmer
eine Zwischenrechnung und einen Nachweis über die Erbringung von
50% der Leistungen ein.
Der Auftraggeber prüft daraufhin die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Sollten die erforderlichen Haushaltsmittel nicht verfügbar sein, informiert der Auftraggeber
den Auftragsnehmer schriftlich darüber, dass eine Auszahlung erst im
jeweiligen Folgejahr stattfinden wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y65N
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2023 bis 2026) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 149 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden.
In jedem der 4 Untersuchungsjahre sind nach einem festgelegten Arbeitsplan ÖFS-Flächen zu bearbeiten (2023: 38, 2024: 37, 2025: 38, 2026: 36). Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS-Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. Ein Tausch von Flächen innerhalb des 4-jährigen Ausschreibungszeitraumes ist ausgeschlossen.
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Bezeichnung des Loses: ÖFS-005 in 2023
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
In jedem der 4 Untersuchungsjahre sind nach einem festgelegten Arbeitsplan ÖFS-Flächen zu bearbeiten (2023: 38, 2024: 37, 2025: 38, 2026: 36) (s. Anlage 1). Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS-Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. Ein Tausch von Flächen innerhalb des 4-jährigen Ausschreibungszeitraumes ist ausgeschlossen.
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Die ÖFS ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW und wird seit 1997 auf jährlich wechselnden Untersuchungsflächen durch Feldbiolog*innen im Rahmen von Geländekartierungen durchgeführt. In NRW existieren insgesamt 220 ÖFS-Flächen von jeweils 100 Hektar Größe, wovon 191 landesweit zufällig verteilt sind. Bei den verbleibenden 29 handelt es sich um sogenannte Referenzflächen in Naturschutzvorranggebieten.
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Die Kartierergebnisse der 191 Stichprobenflächen werden für gesamt NRW hochgerechnet und als statistisch, repräsentative Landeswerte für EU-, Bundes- und Landesberichterstattungen verwendet. Die 29 Referenzflächen werden als Vergleichsflächen den Stichprobenflächen bei landesweiten Aus- und Bewertungen gegenübergestellt
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Bezeichnung des Loses: ÖFS-006 in 2023
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: ÖFS-012 in 2023
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: ÖFS-013 in 2023
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: ÖFS-024 in 2023
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: ÖFS-027 in 2023
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: ÖFS-034 in 2023
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: ÖFS-042 in 2023
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: ÖFS-046 in 2023
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: ÖFS-048 in 2023
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: ÖFS-053 in 2023
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: ÖFS-059 in 2023
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: ÖFS-062 in 2023
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: ÖFS-073 in 2023
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: ÖFS-079 in 2023
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: ÖFS-080 in 2023
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: ÖFS-090 in 2023
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: ÖFS-099 in 2023
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: ÖFS-111 in 2023
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: ÖFS-113 in 2023
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: ÖFS-117 in 2023
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: ÖFS-131 in 2023
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: ÖFS-132 in 2023
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: ÖFS-136 in 2023
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: ÖFS-147 in 2023
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: ÖFS-149 in 2023
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: ÖFS-156 in 2023
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: ÖFS-158 in 2023
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: ÖFS-162 in 2023
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: ÖFS-166 in 2023
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: ÖFS-175 in 2023
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: ÖFS-178 in 2023
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: ÖFS-183 in 2023
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: ÖRF-003 in 2023
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: ÖRF-013 in 2023
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: ÖRF-027 in 2023
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: ÖRF-032 in 2023
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: ÖRF-052 in 2023
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: ÖFS-004 in 2024
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: ÖFS-008 in 2024
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: ÖFS-016 in 2024
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: ÖFS-022 in 2024
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: ÖFS-026 in 2024
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: ÖFS-033 in 2024
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: ÖFS-044 in 2024
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: ÖFS-050 in 2024
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: ÖFS-057 in 2024
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: ÖFS-064 in 2024
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: ÖFS-066 in 2024
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: ÖFS-074 in 2024
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: ÖFS-083 in 2024
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: ÖFS-085 in 2024
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: ÖFS-087 in 2024
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: ÖFS-088 in 2024
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: ÖFS-096 in 2024
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: ÖFS-108 in 2024
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: ÖFS-110 in 2024
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: ÖFS-115 in 2024
Losnummer: 58
Bezeichnung des Loses: ÖFS-121 in 2024
Losnummer: 59
Bezeichnung des Loses: ÖFS-123 in 2024
Losnummer: 60
Bezeichnung des Loses: ÖFS-127 in 2024
Losnummer: 61
Bezeichnung des Loses: ÖFS-133 in 2024
Losnummer: 62
Bezeichnung des Loses: ÖFS-139 in 2024
Losnummer: 63
Bezeichnung des Loses: ÖFS-143 in 2024
Losnummer: 64
Bezeichnung des Loses: ÖFS-148 in 2024
Losnummer: 65
Bezeichnung des Loses: ÖFS-157 in 2024
Losnummer: 66
Bezeichnung des Loses: ÖFS-163 in 2024
Losnummer: 67
Bezeichnung des Loses: ÖFS-164 in 2024
Losnummer: 68
Bezeichnung des Loses: ÖFS-176 in 2024
Losnummer: 69
Bezeichnung des Loses: ÖFS-185 in 2024
Losnummer: 70
Bezeichnung des Loses: ÖRF-005 in 2024
Losnummer: 71
Bezeichnung des Loses: ÖRF-024 in 2024
Losnummer: 72
Bezeichnung des Loses: ÖRF-028 in 2024
Losnummer: 73
Bezeichnung des Loses: ÖRF-042 in 2024
Losnummer: 74
Bezeichnung des Loses: ÖRF-053 in 2024
Losnummer: 75
Bezeichnung des Loses: ÖFS-003 in 2025
Losnummer: 76
Bezeichnung des Loses: ÖFS-009 in 2025
Losnummer: 77
Bezeichnung des Loses: ÖFS-010 in 2025
Losnummer: 78
Bezeichnung des Loses: ÖFS-020 in 2025
Losnummer: 79
Bezeichnung des Loses: ÖFS-030 in 2025
Losnummer: 80
Bezeichnung des Loses: ÖFS-036 in 2025
Losnummer: 81
Bezeichnung des Loses: ÖFS-037 in 2025
Losnummer: 82
Bezeichnung des Loses: ÖFS-039 in 2025
Losnummer: 83
Bezeichnung des Loses: ÖFS-049 in 2025
Losnummer: 84
Bezeichnung des Loses: ÖFS-051 in 2025
Losnummer: 85
Bezeichnung des Loses: ÖFS-055 in 2025
Losnummer: 86
Bezeichnung des Loses: ÖFS-058 in 2025
Losnummer: 87
Bezeichnung des Loses: ÖFS-068 in 2025
Losnummer: 88
Bezeichnung des Loses: ÖFS-075 in 2025
Losnummer: 89
Bezeichnung des Loses: ÖFS-078 in 2025
Losnummer: 90
Bezeichnung des Loses: ÖFS-082 in 2025
Losnummer: 91
Bezeichnung des Loses: ÖFS-098 in 2025
Losnummer: 92
Bezeichnung des Loses: ÖFS-101 in 2025
Losnummer: 93
Bezeichnung des Loses: ÖFS-103 in 2025
Losnummer: 94
Bezeichnung des Loses: ÖFS-109 in 2025
Losnummer: 95
Bezeichnung des Loses: ÖFS-118 in 2025
Losnummer: 96
Bezeichnung des Loses: ÖFS-124 in 2025
Losnummer: 97
Bezeichnung des Loses: ÖFS-130 in 2025
Losnummer: 98
Bezeichnung des Loses: ÖFS-134 in 2025
Losnummer: 99
Bezeichnung des Loses: ÖFS-137 in 2025
Losnummer: 100
Bezeichnung des Loses: ÖFS-141 in 2025
Losnummer: 101
Bezeichnung des Loses: ÖFS-145 in 2025
Losnummer: 102
Bezeichnung des Loses: ÖFS-146 in 2025
Losnummer: 103
Bezeichnung des Loses: ÖFS-161 in 2025
Losnummer: 104
Bezeichnung des Loses: ÖFS-167 in 2025
Losnummer: 105
Bezeichnung des Loses: ÖFS-170 in 2025
Losnummer: 106
Bezeichnung des Loses: ÖFS-181 in 2025
Losnummer: 107
Bezeichnung des Loses: ÖRF-011 in 2025
Losnummer: 108
Bezeichnung des Loses: ÖRF-021 in 2025
Losnummer: 109
Bezeichnung des Loses: ÖRF-023 in 2025
Losnummer: 110
Bezeichnung des Loses: ÖRF-034 in 2025
Losnummer: 111
Bezeichnung des Loses: ÖRF-051 in 2025
Losnummer: 112
Bezeichnung des Loses: ÖRF-054 in 2025
Losnummer: 113
Bezeichnung des Loses: ÖFS-007 in 2026
Losnummer: 114
Bezeichnung des Loses: ÖFS-021 in 2026
Losnummer: 115
Bezeichnung des Loses: ÖFS-023 in 2026
Losnummer: 116
Bezeichnung des Loses: ÖFS-025 in 2026
Losnummer: 117
Bezeichnung des Loses: ÖFS-031 in 2026
Losnummer: 118
Bezeichnung des Loses: ÖFS-035 in 2026
Losnummer: 119
Bezeichnung des Loses: ÖFS-041 in 2026
Losnummer: 120
Bezeichnung des Loses: ÖFS-045 in 2026
Losnummer: 121
Bezeichnung des Loses: ÖFS-056 in 2026
Losnummer: 122
Bezeichnung des Loses: ÖFS-060 in 2026
Losnummer: 123
Bezeichnung des Loses: ÖFS-061 in 2026
Losnummer: 124
Bezeichnung des Loses: ÖFS-069 in 2026
Losnummer: 125
Bezeichnung des Loses: ÖFS-077 in 2026
Losnummer: 126
Bezeichnung des Loses: ÖFS-081 in 2026
Losnummer: 127
Bezeichnung des Loses: ÖFS-092 in 2026
Losnummer: 128
Bezeichnung des Loses: ÖFS-094 in 2026
Losnummer: 129
Bezeichnung des Loses: ÖFS-100 in 2026
Losnummer: 130
Bezeichnung des Loses: ÖFS-102 in 2026
Losnummer: 131
Bezeichnung des Loses: ÖFS-104 in 2026
Losnummer: 132
Bezeichnung des Loses: ÖFS-112 in 2026
Losnummer: 133
Bezeichnung des Loses: ÖFS-116 in 2026
Losnummer: 134
Bezeichnung des Loses: ÖFS-125 in 2026
Losnummer: 135
Bezeichnung des Loses: ÖFS-129 in 2026
Losnummer: 136
Bezeichnung des Loses: ÖFS-138 in 2026
Losnummer: 137
Bezeichnung des Loses: ÖFS-150 in 2026
Losnummer: 138
Bezeichnung des Loses: ÖFS-151 in 2026
Losnummer: 139
Bezeichnung des Loses: ÖFS-159 in 2026
Losnummer: 140
Bezeichnung des Loses: ÖFS-165 in 2026
Losnummer: 141
Bezeichnung des Loses: ÖFS-171 in 2026
Losnummer: 142
Bezeichnung des Loses: ÖFS-172 in 2026
Losnummer: 143
Bezeichnung des Loses: ÖFS-182 in 2026
Losnummer: 144
Bezeichnung des Loses: ÖFS-184 in 2026
Losnummer: 145
Bezeichnung des Loses: ÖRF-001 in 2026
Losnummer: 146
Bezeichnung des Loses: ÖRF-012 in 2026
Losnummer: 147
Bezeichnung des Loses: ÖRF-026 in 2026
Losnummer: 148
Bezeichnung des Loses: ÖRF-031 in 2026
Losnummer: 149
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 45659 Recklinghausen Die 149 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. An dieser Stelle wird auf die veröffentlichte Excel-Tabelle "Anlage 1_Lose-Arbeitsprogramme 2023-2026" als Teil der Vergabeunterlagen verwiesen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen;
b) Nur soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU)
c) Nur soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung
Nachunternehmer (Formular 533_EU);
Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
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1) Erstellung einer Liste mit der Angabe des vorgesehenen qualifizierten Kartier-Personals zur Erledigung der Aufgabe gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
2) Ergänzend hierzu ist für das einzusetzende Personal je angebotenen Los darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Hierzu ist pro Los und Kartiererin/Kartierer die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der Kartiererin/des Kartierers und die Los-Nr. sind jeweils an den vorgesehenen Stellen einzutragen, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
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(Im Fall der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vorgestellten Mitarbeitenden für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen. Soweit andere als im Angebot benannte Personen eingesetzt werden sollen, ist dies mit dem Auftraggeber frühzeitig im Voraus abzustimmen. Werden - ohne Zustimmung des Auftraggebers - andere als die benannten Personen in der Bearbeitung ein-gesetzt, kann dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.)
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3) Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS
Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge übernehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt werden (siehe hierzu Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y65N/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 4. Quartal 2026
1) Auszug Gewerbezentralregister:
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto wird der Auftraggeber vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz über den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll. //
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2) Wertungs-/Zuschlagskriterien
Als Wertungskriterien werden der Preis (50 %) sowie die Qualität (50 %) des Angebots
zugrunde gelegt. Es können jeweils maximal 100 Punkte für Qualität und
Preis erreicht werden, sodass maximal in der Summe 200 Punkte zu erreichen sind.
Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das den höchsten Punktwert insgesamt
erzielt hat.
Bei Punktgleichheit erhält das inhaltlich bessere Angebot den Vorzug (höherer
Punktwert des Zuschlagkriteriums "Qualität").
Der Auftraggeber wird die Reihenfolge der Zuschläge in der Art auswählen, dass die
Beauftragung insgesamt (über alle Lose) zu der für ihn günstigsten Lösung führt.
Weitergehende Erläuterungen sind dem Dokument "Ausschreibungsbestimmungen" Ziffer 5.5.1 und 5.5.2 zu entnehmen. //
3) Vertragslaufzeit/Leistungszeitraum
Die Vertragslaufzeit für die 38 Lose im Jahr 2023 beginnt mit Zuschlagserteilung und
endet mit Ablauf des 15. März 2024. Für alle anderen Lose beträgt die Vertragslaufzeit
je Los 1 Vertragsjahr.
(Definition Vertragsjahr: Beginn: 15. März des jeweiligen Jahres; Ende: 15. März des Folgejahres) //
4) Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung:
Nach vollständiger Leistungserbringung je Los sind die Schlussrechnungen des
jeweiligen Vertragsjahres dem Auftraggeber in Papierform frühestens zum 15.01.
und spätestens bis zum 15.03. des Folgejahres der Kartierarbeiten (maßgeblich ist
der Posteingang LANUV) vorzulegen.
Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der Abnahme
durch den Auftraggeber (s. § 17 Ziffer 2 des Formular 512_EU) und beträgt 30
Tage netto. Dies trifft auch auf Schlussrechnungen zu, die bereits mit der vollständigen
Lieferung/Erbringung der Leister übergeben werden.
Kann der Auftragnehmer zum o. g. Vertragserfüllungstermin das vertragliche Gesamtwerk
nicht abnahmefähig übergeben, kommt er mit der Erfüllung des in Verzug,
es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verzögerung nicht zu vertreten."
Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl,
ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch
nimmt5. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512_EU
verwiesen.
Skonto:
Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Bei einer Skonto-Gewährung von mindestens 14 Tagen wird dieser bei der Wertung des Angebots/der Angebote berücksichtigt.
Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird dieser bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
Mehr anzeigen
Abnahme:
Die End-Abnahme der Leistungen erfolgt frühestens zum 15.01. des Folgejahres
der Kartierarbeiten (vgl. 2.2.1 des Dokuments Ausschreibungsbestimmungen und Leistungsbeschreibung).
Wenn die Leistung bereits vorher vollständig erbracht wurde (inkl. Mängelbehebung
gemäß Punkt 2.5 der Leistungsbeschreibung) kann der Auftraggeber auf Anfrage
des Arbeitnehmers prüfen, ob eine frühere End-Abnahme möglich ist.
Einen Anspruch darauf hat der Auftragnehmer jedoch nicht.
Wird die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt und erfolgt kein Widerspruch, gilt die
Abnahme einen Monat nach vollständiger Lieferung / Erbringung der Leistung als
erklärt.
Zahlungsabwicklung:
Die Rechnungen können nach Wahl des Auftragnehmers entweder per E-Mail an
das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein
zentrales E-Rechnungsportal
unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
5) Zwischenzahlungen je Los:
Auf den Vertrag kann eine Abschlagszahlung erfolgen, wenn mindestens 50 Prozent
der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Vertragsjahr die
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Für eine Abschlagszahlung reicht der Auftragsnehmer
eine Zwischenrechnung und einen Nachweis über die Erbringung von
50% der Leistungen ein.
Der Auftraggeber prüft daraufhin die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Sollten die erforderlichen Haushaltsmittel nicht verfügbar sein, informiert der Auftraggeber
den Auftragsnehmer schriftlich darüber, dass eine Auszahlung erst im
jeweiligen Folgejahr stattfinden wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y65N
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-411-0 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 251-411-2165 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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