Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ONS - Optimierung Notfallstrukturen, TBM 1+5 - Los 028 Malerarbeiten (BA1)
5P.081.11.028”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Der vorhandene ZNA-Bereich (Zentrale Notfallaufnahme) wird umgebaut und erweitert. Der Umbau erfolgt in 2 Bauabschnitten.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausbau von Gebäuden📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten in Gebäuden📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Neuanstricharbeiten📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Der vorhandene ZNA-Bereich am UKL wird umgebaut und erweitert. Dieser Umbau erfolgt in 2 Bauabschnitten mit anschließendem Rückbau interimistisch genutzter...”
Beschreibung der Beschaffung
Der vorhandene ZNA-Bereich am UKL wird umgebaut und erweitert. Dieser Umbau erfolgt in 2 Bauabschnitten mit anschließendem Rückbau interimistisch genutzter Teile. Die Leistungen in dieser Vergabeeinheit sind Teil des 1.Bauabschnitts und beinhalten:
- ca. 2000 m2 Vollspachtelung an Wänden und Decken;
- ca. 1900 m2 Glasfaservlies an Wänden und Decken;
- ca. 1900 m2 Erstbeschichtung an Wänden und Decken in verschiedenen Farbtönen;
- ca. 45m2 2K-PU Anstrich auf Kleinflächen;
- ca. 4 Stück Anstrich Stahltüren;
- ca. 13 Stück Anstrich Stahlumfassungszargen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-02-21 📅
Datum des Endes: 2023-05-26 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es gelten ausschließlich die Ausführungsfristen gem. Formblatt 214 inkl. Einzelfristen. Bieterfragen sind schriftlich über die Vergabeplattform bis...”
Zusätzliche Informationen
Es gelten ausschließlich die Ausführungsfristen gem. Formblatt 214 inkl. Einzelfristen. Bieterfragen sind schriftlich über die Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Angebote sind nur elektronisch in Textform zugelassen und über die Vergabeplattform einzureichen. Mit dem Angebot ist zwingend das verpeiste LV als PDF-Datei einzureichen. Die alleinige Übermittlung einer verpreisten GAEB-Datei zum LV stellt kein annahmefähiges Angebot dar, dient diese doch lediglich als Hilfsmittel in der Angebotsauswertung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der öffentliche Auftraggeber...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Folgende sonstige aktuelle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: Bescheinigung Haftpflichtversicherung, Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse,...”
Folgende sonstige aktuelle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: Bescheinigung Haftpflichtversicherung, Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gem. § 6a EU Nr. 3 erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gem. § 6a EU Nr. 3 erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind mind. 3 Referenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Leistungsumfang der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der Bieter hat die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, zu benennen. Bereits mit Angebotsabgabe ist eine Referenzliste mit Angabe des jeweiligen Ausführungsortes, Ausführungszeit, Auftragsvolumen und Ansprechpartner des Auftraggebers, inklusive der Telefonnummer beizufügen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-22
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-09-22
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Universitätsklinikum Leipzig AöR, Liebigstraße 18 - Haus B, 04103 Leipzig, Vergabestelle Bereich 5”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gem. § 14 EU VOB/A Absatz 6 stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung....”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Gem. § 14 EU VOB/A Absatz 6 stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Die Submission ist nicht öffentlich. Bitte geben Sie eine entsprechende E-Mail-Adresse für die Zusendung des Submissionsergebnisses an (vorzugsweise im Formblatt 213 Angebotsschreiben).
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“GWB, § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
GWB, § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB, § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.GWB, § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB, § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüg
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Leipzig AöR, Bereich 5 - Vergabestelle
Postanschrift: Liebigstraße 18, Haus B
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419719205📞
E-Mail: vergabestelle-b5@uniklinik-leipzig.de📧
Fax: +49 3419728096 📠
URL: http://www.uniklinik-leipzig.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 159-451808 (2022-08-16)
Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 43000.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 88000.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 159-451808
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 5P.81.11.028
Titel: ONS - Optimierung Notfallstrukturen, TBM 1+5 - Los 028 Malerarbeiten (BA1)
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Malerfachbetrieb Tobias Reichardt
Postanschrift: Rosa-Luxemburg-Str. 14
Postort: Markkleeberg
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tobias.reichardt@t-online.de📧
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 43000.00
Höchstes Angebot: 88000.00
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags definiert § 161 Abs. 1 und 2 GWB.
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Quelle: OJS 2022/S 228-653266 (2022-11-21)