ÖPNV_LkGp_1417_2022
Landkreis Göppingen
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Rufbusverkehr. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-12.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2022-09-12 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2022-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: ÖPNV_LkGp_1417_2022
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Göppingen
Postanschrift: Lorcher Straße 6
Postleitzahl: 73033
Postort: Göppingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkgp.de 🌏
E-Mail: s.hettwer@lkgp.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6R98/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6R98 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-16 📅
Datum des Beginns: 2022-12-11 📅
Datum des Endes: 2023-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 179-505961
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6R98
Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Linie RT916, 917, 924
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoption für den öffentlichen Auftraggeber um zwei Jahre.
Bezeichnung des Loses: Linie RT918, 920, 922
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Linie RT941, 971
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Linie RT950, RT952, RT957, RT958, RT959, RT995
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Linie RT964, 965
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Linie RT961, 967, 968, 982
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Linie RT904, 930, 934, 935
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Linie N99
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Göppingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt 55, Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, Herr Sebastian Hettwer
Internetadresse: www.lkgp.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6R98/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/926-8730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721/926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 179-505961 (2022-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: ÖPNV_LkGp_1417_2022
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Rufbusverkehr. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Göppingen
Postanschrift: Lorcher Straße 6
Postleitzahl: 73033
Postort: Göppingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkgp.de 🌏
E-Mail: s.hettwer@lkgp.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6R98/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6R98 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-16 📅
Datum des Beginns: 2022-12-11 📅
Datum des Endes: 2023-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 179-505961
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6R98
Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Linie RT916, 917, 924
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Rufbusverkehr. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen:
Los 1:
- Linie RT916
- Linie RT917
- Linie RT924
Bezeichnung des Loses: Linie RT918, 920, 922
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2:
Linie RT918
Linie 920
Linie 922
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3:
Linie RT941
Linie 971
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4:
Linie RT950,
Linie RT952,
Linie RT957,
Linie RT958,
Linie RT959,
Linie RT995.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Los 5:
Linie RT964,
Linie 965.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Los 6:
Linie RT961,
Linie 967,
Linie 968,
Linie 982.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Los 7:
Linie RT904,
Linie 930,
Linie 934,
Linie 935.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Los 8:
Linie N99
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Göppingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft in den vergangenen drei Jahren:
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;
- nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
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- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen…
… zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
… zuzu-rechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB;
- keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft er-füllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB;
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- in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
1) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens EUR 1,0 Mio. je Personen-, Sach- und Vermögensschaden bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer Versicherungserklärung.
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Im Falle von geringeren Deckungssummen als angegeben, Abgabe einer Erklärung der Versicherung, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst wird. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
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2) Nachweis über das Bestehen einer KFZ-Haftpflichtversicherung des Bieters bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer Versicherungserklärung.
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Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens EUR 1,0 Mio. je Personen-, Sach- und Vermögensschaden bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer Versicherungserklärung.
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Im Falle von geringeren Deckungssummen als angegeben, Abgabe einer Erklärung der Versicherung, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst wird. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
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2) Nachweis über das Bestehen einer KFZ-Haftpflichtversicherung des Bieters bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer Versicherungserklärung.
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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Nachweis des Vorliegens einer erforderlichen Genehmigung für den Verkehr nach §§ 47 oder 49 PBefG zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die vertrags-gegenständlichen Leistungen nach §§ 9ff PBefG.
Nachweis des Vorliegens einer erforderlichen Genehmigung für den Verkehr nach §§ 47 oder 49 PBefG zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die vertragsgegenständlichen Leistungen nach §§ 9ff PBefG.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt 55, Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, Herr Sebastian Hettwer
Internetadresse: www.lkgp.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6R98/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/926-8730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721/926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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