Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber legt seine fachliche und technische Eignung anhand der folgenden Erklärungen und Nachweise dar. Dabei sind zu allen genannten Punkten Angaben zu machen:
Unternehmenspräsentation - Unternehmenspräsentation über die Historie und Philosophie der Agentur (max. 5 Seiten).
Erklärungen und Nachweise zu den Mitarbeitern - Angaben dazu, wie viele der Mitarbeiter zwei oder mehr Jahre Berufserfahrung mit Werbung oder – sofern gegeben – speziell mit Nahverkehrswerbung nachweisen können.
- Angaben dazu, wie viele der Mitarbeiter zwei oder mehr Jahre Berufserfahrung in der strategischen Beratung haben. Dies können Mitarbeiter des Bewerbers selbst oder eines Subunternehmers sein.
- Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter in den jeweiligen Bereichen der Agentur, z. B. Strategie/Konzeption, Kreation und Kundenberatung, sowie das jeweilige Verhältnis feste/freie Mitarbeiter.
Erklärungen und Nachweise zum Projektteam - Darstellung des Ablaufs / der Struktur der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen dem Projektteam und dem Auftraggeber.
- Darstellung, wie die notwendige Ortskenntnis für die Mediaplanung sichergestellt wird.
- Darstellung, wie Qualitätskontrollen innerhalb der Agentur durchgeführt werden.
- Angabe der Namen, der Lebensläufe und Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen.
- Die Vergabestelle fordert für die Projektmitarbeit im Los 1 eine Texterin / einen Texter mit Ortskenntnis in Sachsen-Anhalt. Dies können Mitarbeiter des Bewerbers selbst oder eines Subunternehmers sein. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags für Los 1 sind Name, Qualifikation und Ortskenntnis des vorgesehenen Texters darzustellen Sofern ein ggf. vorgesehener Subunternehmer noch nicht feststeht, ist darzulegen, wie die Umsetzung der Anforderungen sichergestellt wird.
Erklärungen und Nachweise zu bisherigen Leistungen - Darstellung des Leistungsspektrums (Leistungsportfolios) des Bewerbers.
- Darstellung der Erfahrungen in der medienübergreifenden Werbekampagnenentwicklung. Dies umfasst klassische Kommunikationskanäle (u. a. Anzeigen, Plakate, Hörfunk) und auch die Onlinewerbung. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung. Sollten keine diesbezüglichen Erfahrungen dargestellt werden, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
- Auf Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklung von Werbekampagnen und Verkaufsförderungsmaßnahmen aus den Bereichen Verkehr, Transport und Logistik ist besonders hinzuweisen.
- Darstellung von drei Kampagnen. Die Bewerber werden aufgefordert, die Konzepte, die sie für andere (!) Kunden angefertigt haben, hinsichtlich des strategischen Aufbaus sowie des Medieneinsatzes zu erläutern (max. 1/2 Seite je Kampagne zzgl. Abbildun-gen) und die entsprechenden Motive beizufügen. In diesem Zusammenhang sind et-waige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden von ihnen selbstverständlich zu wahren. Bewerbergemeinschaften können gemeinschaftlich drei Kampagnen darstellen. Auf TV-Spots ist zu verzichten.
Es sind genau drei Kampagnen darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung. Sollten keine drei Kampagnen dargestellt werden, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen - Darstellung der Erfahrung bei Konzeption, Gestaltung, Produktion und Begleitung der Weiterverarbeitung von Printprodukten (umfasst: Kundenmagazine, Flyer, Aufkleber, Anzeigen, einfache typografische Arbeiten). Belegexemplare sind als PDF einzureichen. Bewerbergemeinschaften können gemeinschaftlich Belegexemplare einreichen. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung. Sollten keine diesbezüglichen Erfahrungen dargestellt werden, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen
- Darstellung der Erfahrung im Bereich interaktiver Medien (Nutzung von Facebook und/oder Instagram als Kommunikationskanal).
- Darstellung der Erfahrung des Bewerbers oder eines Subunternehmers im Bereich der strategischen Beratung. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung. Sollten keine diesbezüglichen Erfahrungen dargestellt werden, wird der Bewerber vom Ver-fahren ausgeschlossen
- Eine Kundenliste der letzten (maximal drei) Jahre mit Angabe von Ansprechpartnern und mit Kennzeichnung, in welchen Bereichen (Werbung, Verkaufsförderung, andere) für diese Kunden gearbeitet wurde.
Darüber hinaus sind zu folgenden Punkten Angaben zu machen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- Bestehen Erfahrungen in der Ausübung der Funktion einer Leitagentur (vor allem strategische und gestalterische Ausrichtung und Koordination von Werbung und Verkaufsförderung)?
- Bestehen besondere oder langfristige Geschäftsbeziehungen oder Kontakte zu bestimmten Illustratoren, Fotografen, Lithografiebüros, Druckereien? Wenn ja, zu welchen?
- Bestehen besondere oder langfristige Geschäftsbeziehungen oder Kontakte zu Tourismusverbänden und Freizeitanbietern? Wenn ja, zu welchen?
- Bestehen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Unternehmen? Wenn ja, mit welchen?
- Bestehen Erfahrungen in der Umsetzung eines vorhandenen Corporate Designs?
- Zu welchen Mediaagenturen bestehen enge Kontakte?
Sofern festgestellt wurde, dass ein Teilnahmeantrag die Mindestanforderung erfüllt, erfolgt anschließend eine Bewertung der fachlichen und technischen Eignung anhand der eingereichten Unterlagen. Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe von Punkten. Es können maximal 1.000 Punkte erreicht werden. Hierbei findet das folgende Bewertungsschema Anwendung:
Unternehmenspräsentation, Mitarbeiter und Projektteam: 15 % (max. 150 Punkte) Leistungsspektrum und Erfahrungen: 25 % (max. 250 Punkte) 3 Referenzkampagnen inkl. Erläuterung: je Referenzkampagne:
kreativer Ansatz: 10 % (max. 100 Punkte) strategischer Aufbau: 5 % (max. 50 Punkte) Medieneinsatz: 5 % (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt unabhängig voneinander durch eine 3-köpfige Fachjury des Auftraggebers.