Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber legt seine fachliche und technische Eignung anhand der folgenden Erklärungen und Nachweise dar. Dabei sind zu allen genannten Punkten Angaben zu machen:
- Erklärungen zu Referenzprojekten
Der Bieter soll 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren wählen und diese auf 3 DIN A4 Seiten (1 Seite je Referenzprojekt) und gegebenenfalls in zusätzlichen Anhängen darstellen. Es dürfen ausschließlich bereits fertiggestellte Verkehrsmodelle eingereicht werden. Der Bieter stellt dar, wann das Modell erstellt wurde, auf welches Basisjahr es sich bezieht und gegebenenfalls, welche Prognosen (unter Erwähnung des Prognosehorizontes) damit berechnet wurden.
Insbesondere sollen folgende 3 Bestandteile je Referenzprojekt dargelegt werden:
• Inhalt des Verkehrsmodells (Beschreibung des Modells, Untersuchungsraum, betrachtete Verkehrsmittel) • Liste der in der Vergangenheit genutzten und der (bewusst) nicht genutzten Datenquellen inklusive Begründung (z.B. Bevölkerungsdaten, Bewegungsdaten, Strukturdaten etc.). Der Detaillierungsgrad der verwendeten Daten ist darzustellen.
• In den Projekten verwendete grafische Darstellungen (z.B. Karten und Diagramme). Abbildungen können als Anhang eingereicht werden.
- Erklärungen zu den Besonderheiten Sachsen-Anhalts
Der Bieter soll Besonderheiten und Herausforderungen herausstellen, die bei der Erstellung eines Verkehrsmodells für das Land Sachsen-Anhalt zu beachten sind.
Die folgenden 3 Bestandteile sollen dargelegt werden:
• Herausforderungen der Raumstruktur • Herausforderungen des Transitverkehrs • Herausforderungen der Nachfragemodellierung bei Bus-Landeslinien Die Bus-Landeslinien sind in der Anlage 2 im Dokument VM_2022_300_Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Erklärungen zum Projektteam
Informationen über den Ausbildungshintergrund und die Erfahrung der voraussichtlich am Projekt mitwirkenden Mitarbeiter sollen die Bewertung der fachlichen Eignung ermöglichen. Die Angaben sollen einzeln über alle mitwirkenden Projektmitarbeiter (inklusive Projektleiter) angegeben werden.
• Angaben dazu, welchen Ausbildungshintergrund (Diplom, Master, Bachelor, Berufsausbildung o. ä.) die Mitarbeiter aufweisen und in welchem Fachbereich sie ihren Abschluss erhalten haben. Dabei werden entsprechend dem Bewertungsschema wie folgt die Punkte vergeben:
- Projektleiter besitzt einen Diplom- oder Masterabschluss nach einem Studium des Verkehrswesens an einer (Fach-) Hochschule, die anderen Projektmitarbeiter haben zumindest einen Bachelorabschluss nach einem Studium an einer (Fach-) Hochschule: 4 Punkte
- Projektleiter besitzt einen Diplom- oder Masterabschluss nach einem Studium an einer (Fach-)Hochschule, die anderen Projektmitarbeiter haben zumindest eine Berufsausbildung o.ä.: 2 Punkte
- Sonstiges oder keine Angaben: 0 Punkte
• Dauer der Berufserfahrung mit Verkehrsmodellen in Monaten. Hierbei gilt es zu beachten, dass es ausschließlich um die Arbeit mit Verkehrsmodellen geht, nicht um die Dauer der Berufstätigkeit insgesamt. Dabei werden entsprechend dem Bewertungsschema wie folgt die Punkte vergeben:
- ab 24 Monaten: 4 Punkte
- ab 12 Monaten: 2 Punkte
- unter 12 Monaten: 0 Punkte
Mit der Angabe dieser Informationen versichert der Bieter, dass diese vollständig und richtig sind. Nachweise sind nicht einzureichen. Sie können durch den Auftraggeber nachgefordert werden.
- Angaben/Eigenerklärungen
Die Angaben/Eigenerklärungen haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb), die inhaltliche Richtigkeit der vom Bewerber gemachten Angaben und Nachweise zu überprüfen, etwa durch Nachfrage bei Referenzgebern, Bescheinigungen oder Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern. Unzutreffende Angaben, nicht nachgewiesene Angaben und Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers.
Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Hierfür entstehende Kosten hat der Bewerber zu tragen. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts Anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen).
Sofern festgestellt wurde, dass ein Teilnahmeantrag die Mindestanforderung erfüllt, erfolgt anschließend eine Bewertung der fachlichen und technischen Eignung anhand der eingereichten Unterlagen. Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe von Punkten. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Hierbei findet das folgende Bewertungsschema Anwendung:
Referenzprojekte: 60 % (max. 60 Punkte) Besonderheiten Sachsen-Anhalts: 20 % (max. 20 Punkte) Informationen zum Projektteam: 20 % (max. 20 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt unabhängig voneinander durch eine 2-köpfige Fachjury des Auftraggebers.