Die AWG (Auftraggeber) ist eine Gesellschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim. Dieser ist mit seinem Abfallwirtschaftsbetrieb der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Die Abfallwirtschaft ist als ÖPP-Modell strukturiert. Teil des Modells ist die Abfalllogistik Grafschaft Bentheim GmbH als gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft des Landkreises mit einem privaten Minderheitsgesellschafter. Die Logistik GmbH erbringt die Logistikleistungen in der Abfallwirtschaft gegenüber der AWG. Der Private Partner wird zugleich mit der Erbringung von Dienstleistungen an die Logistik GmbH im Rahmen sog. "integrierter Serviceverträge" (Fuhrleistungen, Platzbetrieb, Verwertung von Abfällen und Behältermanagement) beauftragt. Zum Ablauf der Vertragslaufzeiten für den bisherigen Privaten Partner soll die Beteiligung an der Logistik GmbH einschließlich der integrierten Serviceverträge neu vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ÖPP-Projekt "Logistik GmbH"
O022-22-001
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Die AWG (Auftraggeber) ist eine Gesellschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim. Dieser ist mit seinem Abfallwirtschaftsbetrieb der öffentlich-rechtliche...”
Kurze Beschreibung
Die AWG (Auftraggeber) ist eine Gesellschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim. Dieser ist mit seinem Abfallwirtschaftsbetrieb der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Die Abfallwirtschaft ist als ÖPP-Modell strukturiert. Teil des Modells ist die Abfalllogistik Grafschaft Bentheim GmbH als gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft des Landkreises mit einem privaten Minderheitsgesellschafter. Die Logistik GmbH erbringt die Logistikleistungen in der Abfallwirtschaft gegenüber der AWG. Der Private Partner wird zugleich mit der Erbringung von Dienstleistungen an die Logistik GmbH im Rahmen sog. "integrierter Serviceverträge" (Fuhrleistungen, Platzbetrieb, Verwertung von Abfällen und Behältermanagement) beauftragt. Zum Ablauf der Vertragslaufzeiten für den bisherigen Privaten Partner soll die Beteiligung an der Logistik GmbH einschließlich der integrierten Serviceverträge neu vergeben werden.
Gegenstand der Beschaffung ist die Auswahl eines Privaten Partners als Minderheitsgesellschafter für die Abfalllogistik Grafschaft Bentheim GmbH und zugleich als Auftragnehmer dieser Logistik GmbH im Bereich Fuhrleistungen, Platzbetrieb, Verwertung von Abfällen und Behältermanagement.
Die AWG als zentrale Schaltstelle der Abfallwirtschaft im Landkreis beauftragt die Logistik GmbH mit den erforderlichen Logistik-Leistungen. Dieses Vertragsverhältnis zwischen der AWG und der Logistik GmbH wird in dem Gesamtvertrag über Logistikleistungen in der Abfallwirtschaft ("Gesamtvertrag Logistik") geregelt.
Die Logistik GmbH ist als gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft ausgestaltet. Mehrheitsgesellschafter ist die AWG. Als Minderheitsgesellschafter wird ein Privater Partner beteiligt, der über die Beteiligung an der Gesellschaft und die Entsendung eines Geschäftsführers insbesondere sein Know-How als erfahrenes Abfallwirtschaftsunternehmen in die Logistik GmbH einbringt.
Soweit die Logistik GmbH die gegenüber der AWG geschuldeten Logistik-Leistungen nicht selbst erbringt, werden diese Leistungen über Dienstleistungsverträge bezogen. Die prägenden Dienstleistungen für die Logistik sollen hierbei ebenfalls von dem Privaten Partner bezogen werden. Hierbei handelt es sich um die Fuhrleistungen einschließlich der Tourendisposition, den Platzbetrieb, die Abfallverwertung und das Behältermanagement. Für diese Leistungsbereiche bestehen jeweils gesonderte Dienstleistungsverträge, die zwischen der Logistik GmbH und dem Privaten Partner abgeschlossen werden. Diese Dienstleistungsverträge werden im Rahmen der hier ausgeschriebenen Vergabe mitvergeben, um die Einheitlichkeit der Leistungsbeziehungen zwischen der Abfallwirtschaft des Kreises und dem Privaten Partner sicherzustellen, und daher als "integrierte Serviceverträge" bezeichnet.
Dieses Gesamtkonstrukt des Zusammenwirkens zwischen der Abfallwirtschaft des Kreises und dem Privaten Partner soll dazu beitragen, die Abfalllogistik als wesentlicher Bestandteil der Abfallwirtschaft durch die Bündelung von privatem und öffentlichem Know-How und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit unter Nutzung der jeweils vorhandenen Stärken so zu gestalten, dass sie insgesamt höchsten Ansprüchen an eine nachhaltige, klima- und umweltfreundliche Abfallwirtschaft bei gleichzeitiger Gebührenstabilität für die Bevölkerung genügt.
Die weiteren Vertragsziele des Auftraggebers ergeben sich im Einzelnen aus dem Gesamtvertrag Logistik (dort insbesondere § 3) sowie aus den integrierten Serviceverträgen einschließlich den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Gesamtlaufzeit des ÖPP-Projekts kann auftraggeberseitig dreimal um eine zusätzliche Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängert werden. Einzelne...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Gesamtlaufzeit des ÖPP-Projekts kann auftraggeberseitig dreimal um eine zusätzliche Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängert werden. Einzelne Integrierte Serviceverträge haben kürzere Grundlaufzeiten (Verwertungsvertrag 3 Jahre, Behältermanagement 4 Jahre); diese können jeweils jahresweise auftraggeberseitig bis zur maximalen Gesamtlaufzeit des ÖPP-Projekts verlängert werden.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber wird nur Bieter beteiligen, die nicht nach § 123 und § 124 GWB ausgeschlossen werden und die ihre Eignung anhand der Mindestanforderungen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird nur Bieter beteiligen, die nicht nach § 123 und § 124 GWB ausgeschlossen werden und die ihre Eignung anhand der Mindestanforderungen nachgewiesen haben (Auswahlstufe 1). Die Teilnahmeanträge der Bewerber werden vom Auftraggeber ferner nach einem in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Punktesystem bewerten (Auswahlstufe 2) und so eine Rangfolge der Bewerber ermitteln. Der Auftraggeber wird mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne der EfbV für das Sammeln von Abfällen, Befördern von Abfällen, Lagern von Abfällen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne der EfbV für das Sammeln von Abfällen, Befördern von Abfällen, Lagern von Abfällen und Behandeln von Abfällen (Mindestanforderung) nach näherer Beschreibung in Ziffer 4 des Formblattes 1 "Teilnahmeantrag"
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-04-19
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-05-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYR0
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneberg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 055-143301
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9
Alter Wert
Text:
“Der Auftraggeber wird nur Bieter beteiligen, die nicht nach § 123 und § 124 GWB ausge-schlossen werden und die ihre Eignung an-hand der Mindestanforderungen...”
Text
Der Auftraggeber wird nur Bieter beteiligen, die nicht nach § 123 und § 124 GWB ausge-schlossen werden und die ihre Eignung an-hand der Mindestanforderungen nachgewie-sen haben (Auswahlstufe 1). Die Teilnahmean-träge der Bewerber werden vom Auftraggeber ferner nach einem in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Punktesystem bewerten (Auswahlstufe 2) und so eine Rangfolge der Bewerber ermitteln. Der Auftraggeber wird mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festge-legt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsver-fahren teilnehmenden Bieter wird bei Ab-schluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auf-traggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Auftraggeber wird nur Bieter beteiligen, die nicht nach § 123 und § 124 GWB ausgeschlossen werden und die ihre Eignung anhand der Mindestanforderungen...”
Text
Der Auftraggeber wird nur Bieter beteiligen, die nicht nach § 123 und § 124 GWB ausgeschlossen werden und die ihre Eignung anhand der Mindestanforderungen nachgewiesen haben (Auswahlstufe 1). Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge der Bewerber ferner nach einem in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Punktesystem bewerten (Auswahlstufe 2) und so eine Rangfolge der Bewerber ermitteln. Der Auftraggeber wird mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Bei dieser Ermessensbetätigung wird der Auftraggeber folgende Kriterien berücksichtigen: Gesamtanzahl der geeigneten Bewerber, Verfahrensökonomie/ Einhaltung des Zeitplans bei Verhandlungen mit mehr als drei Bietern, Punkteabstand zwischen den Bewerbern (z.B. nahezu gleichauf oder signifikanter Punkteabstand, deutliche Trennung einer Spitzengruppe von den sonstigen geeigneten Bewerbern). Ein Überspringen von Bewerbern mit höherer Punktzahl zugunsten von Bewerbern mit niedrigerer Punktzahl (z.B. Aufforderung der Platzierten 1 bis 3 und 5, nicht aber 4) schließt der Auftraggeber aus.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Neuer Wert
Text:
“Eigenerklärung zur Identität des Bewerbers (Mindestanforderung), Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB...”
Text
Eigenerklärung zur Identität des Bewerbers (Mindestanforderung), Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB (Mindestanforderung), bei Bedarf Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Mindestanforderung wenn zutreffend), bei Bedarf Eigenerklärung zur Mitwirkung an der Bewerbergemeinschaft (Mindestanforderung wenn zutreffend), Eigenerklärung zu Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionsverordnung) (Mindestanforderung), Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (hilfsweise: Versicherungsbestätigung über zugesagten Abschluss) mit den Mindestdeckungssummen von EUR 100 Mio. (KfZ-Haftpflicht), EUR 3 Mio. (Haftpflicht für Personenschäden), EUR 3 Mio. (Haftpflicht für Sach- und Umweltschäden), EUR 100.000 (Vermögensschadenhaftpflicht) (Mindestanforderung). Die Eignungskriterien sind in den Vergabeunterlagen näher beschrieben (Bewerbungsbedingungen Teil B, Formblätter 1 bis 11).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Neuer Wert
Text:
“Erfahrung mit der Beteiligung an einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft (keine Mindestanforderung). Abfrage von 3 Mindestreferenzen und 10...”
Text
Erfahrung mit der Beteiligung an einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft (keine Mindestanforderung). Abfrage von 3 Mindestreferenzen und 10 Zusatzreferenzen in den Bereichen: Referenzen über Fuhrleistungen/ Holsammlung Restabfall (Mindestanforderung: 1 Referenz), Referenzen über Fuhrleistungen/ Holsammlung Altpapier (keine Mindestanforderung), Referenzen über Fuhrleistungen/ Holsammlung Sperrmüll (keine Mindestanforderung), Referenzen über Fuhrleistungen/ Holsammlung Grünabfall (keine Mindestanforderung), Referenzen über den Platzbetrieb auf Wertstoffhöfen (Mindestanforderung: 1 Referenz), Referenzen über den Betrieb auf Grünabfallsammelplätzen (Mindestanforderung: 1 Referenz), Referenzen über den Betrieb einer Schadstoffannahmeeinrichtung (Mindestanforderung: 1 Referenz). Die Eignungskriterien und die Punktewertung in Auswahlstufe 2 sind in den Vergabeunterlagen näher beschrieben (Bewerbungsbedingungen B, Formblätter 1 bis 11).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Text: 19.04.2022, 11:00 Uhr
Neuer Wert
Text: 05.07.2022, 11:00 Uhr
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3
Alter Wert
Text: 20.05.2022
Neuer Wert
Text: 29.07.2022
Andere zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber hat umfangreiche Bewerberfragen beantwortet und allen interessierten Unternehmen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Er hat...”
Der Auftraggeber hat umfangreiche Bewerberfragen beantwortet und allen interessierten Unternehmen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Er hat ferner die Vergabeunterlagen entsprechend seinen Antworten auf die Bewerberfragen überarbeitet. Diese werden auf der Vergabeplattform in der überarbeiteten Form zur Verfügung gestellt. Die überarbeiteten Unterlagen sind auf dem Deckblatt mit "Neue Fassung Juni 2022" gekennzeichnet. Zusätzlich stellt der Auftraggeber für die Unternehmen Fassungen mit Änderungskennzeichnung zur leichteren Nachvollziehbarkeit zur Verfügung (rein nachrichtlich; maßgeblich sind die Clear-Versionen der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 117-331420 (2022-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 250
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewinn
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 700.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 055-143301
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe STENAU Städtereinigung GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: STENAU Städtereinigung GmbH
Postanschrift: Fennastraße 114
Postort: Nordhorn
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Grafschaft Bentheim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Angaben unter Ziff. II.1.7) und V.2.4.) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der...”
Die Angaben unter Ziff. II.1.7) und V.2.4.) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen, richtigen Angaben erfolgt gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 VgV nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYHM
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Quelle: OJS 2023/S 005-008209 (2023-01-02)