Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlussgründe, Eignungskriterien und geforderte Nachweise:
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind (§ 122 GWB).
Bezüglich der Ausschlussgründe sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen (im Formular L 124) durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben:
•Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
•Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
•Eigenerklärung bezüglich einer Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
•Eigenerklärung bezüglich Insolvenzverfahren und Liquidation
Zudem ist mit Angebotsabgabe eine Erklärung mittels Formular L 127 durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben, dass kein Russlandbezug besteht.
Bezüglich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen (im Formular L 124) durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben:
•Eigenerklärung bezüglich der Eintragung in das Berufsregister
Bezüglich der Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen (im Formular L 124) durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben:
•Eigenerklärung bezüglich einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Bezüglich der Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen (im Formular L 124) durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben:
•Eigenerklärung bezüglich geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen
Bei Bietergemeinschaften sind zudem zusätzlich zu o.g. Unterlagen bereits mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gem. Formblatt L 234: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
-in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
-in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
-dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
-dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei einer Unterauftragsvergabe hat der Bieter zudem zusätzlich zu o.g. Unterlagen folgende Unterlagen bereits mit dem Angebot einzureichen:
Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern gemäß Formblatt L 235: Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages eines anderen Unternehmens zu bedienen, muss er bereits bei Angebotsabgabe Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche an der entsprechenden Stelle im Formblatt L 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ und L 235 „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer“ bezeichnen.
Zudem sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die Unterauftragnehmer zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und der Eignung durch die Unterauftragnehmer mittels Formblatt L 124 zu erklären und ggf. durch weitere Dokumente nachzuweisen. Zudem ist das Formblatt L 127 auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers von jedem Unterauftragnehmer einzureichen.
Im Fall der Eignungsleihe ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236 „Verpflichtungserklärung“) durch den Unterauftragnehmer abzugeben, mit den erforderlichen Kapazitäten für den zu vergebenden Auftrag zur Verfügung zu stehen.
Ein Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft gilt als geeignet wenn:
•alle im Formblatt L 124 geforderten Angaben geleistet wurden
•Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
•Kein Russlandbezug besteht
•Mit Vertragsschluss, spätestens bei Leistungsbeginn für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen nachgewiesen wird: Personenschäden 2.000.000 €, Sachschäden 100.000€, Vermögensschäden 50.000€
•Mindestens ein (1) Referenzprojekt über früher ausgeführte Dienstleistungen (Organisation und Betrieb eines Coronavirus-Impfzentrums) im Referenzzeitraum vom 01.12.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist nachgewiesen werden kann
Ein Unterauftragnehmer gilt als geeignet wenn:
•Alle im Formblatt L 124 geforderten Angaben geleistet wurden
•Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
•Kein Russlandbezug besteht
•Darüber hinaus gelten generell für eignungsverleihende Unterauftragnehmer dieselben Eignungsanforderungen wie für die Bieter. Jedoch muss die Eignung im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nur bezogen auf den Bereich der Eignungsleihe vorliegen und im Formular L 124 erklärt werden.
Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die die Eignungskriterien nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen.
Zur Darlegung der Eignung sind ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers folgende Nachweise einzureichen:
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
•Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Eintrag in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
•Nachweis Versicherungsschutz; der Nachweis ist durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen.