Beschreibung der Beschaffung
Das MKW beabsichtigt im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages die Beauftragung eines Projektträgers, der auf der Grundlage der neuen generellen Ausrichtung konkret folgende wesentliche Leistungen zu erbringen hat:
1. Vorbereitung
1.1 Mitwirkung bei der Erstellung der Wettbewerbsunterlagen des Förderinstruments
a. Mitwirkung bei der Entwicklung der Bekanntmachungsunterlagen,
b. Erstellung der Bewerbungsunterlagen und Formulare, inklusive der Erarbeitung entsprechender Bewertungsbögen,
c. zusätzliche Distribution der Unterlagen über entsprechende Verteiler.
1.2 Information und Beratung der Bewerberinnen und Bewerber bei Nachfragen zu dem Verfahren und den Bedingungen.
2. Organisation und Durchführung des Begutachtungsverfahrens für die Vollanträge
2.1 Vorsortierung, inhaltliche Einordnung und Vorbewertung der Vollanträge,
2.2 Identifizierung, Auswahl und Ansprache (in Absprache mit dem Auftraggeber) von Gutachtern und Gutachterinnen und Jurymitgliedern,
2.3 Aufbereitung und Versand der Begutachtungsunterlagen für und an die Gutachterinnen und Gutachter und Jurymitglieder,
2.4 Organisation, Begleitung und Durchführung des Begutachtungsverfahrens zur Bewertung der Anträge, Ansprechpartner für die Gutachterinnen und Gutachter und Jurymitglieder in allen fachlichen Belangen im Zusammenhang mit dem Begutachtungsverfahren,
2.5 Organisation und Durchführung der Jurysitzung und Teilnahme an der Jurysitzung
2.6 Erstellung des Juryprotokolls mit den entscheidungsrelevanten Argumenten und der vorgeschlagenen Rangfolge,
2.7 Abwicklung finanzieller Belange der Gutachter und Gutachterinnen und der Jurymitglieder (Abrechnungen, Aufwandsentschädigungen),
2.8 Information der Bewerberinnen und Bewerber über die Förderentscheidung.
3. Administrative Abwicklung
3.1 Antragsberatung bzw. Unterstützung der Antragstellenden bei der Erörterung der potentiellen Bewilligungs- und Abrechnungsbedingungen,
3.2 Antragsbearbeitung, Antragsprüfung, Antragsbewilligung, Administration der Förderprojekte,
3.3 Laufende Projektbetreuung und Projektabschluss:
a. Prüfung und Bewertung von beantragten Änderungen,
b. Prüfung und Bewertung von Mittelanforderungen und Verwendungsnachweisen (Zwischennachweise und Schlussverwendungsnachweise),
c. Prüfung von Berichten und Dokumentation der Prüfungsergebnisse in Prüfvermerken/-berichten etc.,
d. Entscheidung über Mittelauszahlungen, Vereinnahmung von eingehenden Rückzahlungen und Erstattungen, weitergehende Prüfungen bei Verstößen gegen Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide,
e. enge Projektbegleitung auch mit Blick auf die programmspezifische Wirkungsanalyse,
3.4 Zuwendungsrechtliche Sonderprozesse, insbesondere Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen gegen Zuwendungsempfänger,
3.5 Bearbeitung von Anfragen und Anträgen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes.
4. Fachliche Unterstützung der Projekte
4.1 Fachliche Begleitung der Projekte während der Förderphase auch im Hinblick auf die Umsetzung der getroffenen Förderentscheidungen,
4.2 Unterstützung bei einer möglichen Nachsteuerung zur Projektzielerreichung,
4.3 Unterstützung der Projekte bei der Entwicklung von konkreten Strategien der Verstetigung (z.B. nach Ablauf der Förderphase).
5. Abschlussevaluierung der Projekte und des Förderinstruments
Evaluierung der Projekte und des Förderinstruments nach Abschluss der Projektförderungen und Entwicklung von Empfehlungen für eine mögliche Weiterentwicklung und Fortschreibung des Förderinstruments.
6. Berichterstattung gegenüber dem MKW
Kontinuierliche und umfassende Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber, auch anlassbezogen. Dies umfasst auch einen halbjährlichen schriftlichen Sachstandsbericht über den laufenden Stand der Arbeiten. Zum Ende eines jeden Kalenderjahres legt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber bis Ende Februar des Folgejahres zudem einen schriftlichen zusammenfassenden Ergebnisbericht der Aktivitäten des vorangegangenen Jahres vor. Darüber hinaus sind erfolgte Arbeitsfortschritte in einem jährlich stattfindenden Treffen dem Auftraggeber zu präsentieren. Nach Abschluss der Fördermaßnahme soll ein schriftlicher Abschlussbericht über die gesamten vom Projektträger während der Vertragslaufzeit entfalteten Tätigkeiten erstellt werden. Bei diesem Abschlussbericht handelt es sich um einen fachlichen Bericht über die durchgeführten Tätigkeiten und ihre Wirkungen (Fachbericht).
Als Grundlage für die Kalkulation der Anträge kann auf Basis der Hochschul- und außeruniversitären Forschungslandschaft in NRW und abgeleitet aus den Entwicklungen in innovationspolitischen strukturierten Leitmarkten mit maximal 20 Antragsskizzen kalkuliert werden.