Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3):
Die Bieter haben mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Ebenso sind die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen mit dem Angebot vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmer oder anderen Unternehmern vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Unterauftragnehmer oder anderen Unternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei fehlender Eignung wird der Bieter ausgeschlossen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen.
Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vom anderen Unternehmen überlassenen Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung Eignungsleihe abzugeben.
Eigenerklärung zur Eigung:
Angabe über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister:
Eigenerklärung,
- ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mit Angabe der Nummer beim Amtsgericht.
- ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist.
Angabe, ob das Unternehmen zu den
- freiberuflichen Ingenieuren
- freiberuflichen Architekten
- Ingenieur- und Architektenkammer
- zugelassenen Prüfingenieuren
oder dergleichen mit Angabe gehört.
Angabe über Insolvenzverfahren oder Liqudation:
Eigenklärung,
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Eigenerklärung,
dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Das Unternehmen erklärt, dass es in den letzten zwei Jahren nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Eigenerklärung,
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen.
Angaben über Ausschlussgründe
Eigenklärung,
ob für das Unternehmen Ausschlussgründe gemäß vorstehender Regelungen vorliegen, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
Gesonderter Hinweis:
Bitte um Beachtung der Eigenerklärung Bezug Russland