Die AOK NordWest beabsichtigt die Auslagerung (sog. Outtasking) ihrer in der Leistungsbeschreibung definierten Rechnungsbearbeitungsprozesse im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsbereiche nach dem SGB V) sowie der sozialen Pflegeversicherung (Leistungsbereiche nach dem SGB XI). Zur Rechnungsprüfung und Zahlungsvorbereitung soll der Auftragnehmer der Auftraggeberin auch eine störungsfreie Softwarelösung zur Verfügung stellen, die die Rechnungs-bearbeitung optimiert, (teil-)automatisiert und dabei eine hohe Prüftiefe sicherstellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Referenznummer: 2022-08-08-NW-SPE
Kurze Beschreibung:
Die AOK NordWest beabsichtigt die Auslagerung (sog. Outtasking) ihrer in der Leistungsbeschreibung definierten Rechnungsbearbeitungsprozesse im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsbereiche nach dem SGB V) sowie der sozialen Pflegeversicherung (Leistungsbereiche nach dem SGB XI). Zur Rechnungsprüfung und Zahlungsvorbereitung soll der Auftragnehmer der Auftraggeberin auch eine störungsfreie Softwarelösung zur Verfügung stellen, die die Rechnungs-bearbeitung optimiert, (teil-)automatisiert und dabei eine hohe Prüftiefe sicherstellt.
Die AOK NordWest beabsichtigt die Auslagerung (sog. Outtasking) ihrer in der Leistungsbeschreibung definierten Rechnungsbearbeitungsprozesse im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsbereiche nach dem SGB V) sowie der sozialen Pflegeversicherung (Leistungsbereiche nach dem SGB XI). Zur Rechnungsprüfung und Zahlungsvorbereitung soll der Auftragnehmer der Auftraggeberin auch eine störungsfreie Softwarelösung zur Verfügung stellen, die die Rechnungs-bearbeitung optimiert, (teil-)automatisiert und dabei eine hohe Prüftiefe sicherstellt.
(1) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRTS1
(1) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRTS1
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK NordWest beabsichtigt die Auslagerung (sog. Outtasking) ihrer in der Leistungsbeschreibung definierten Rechnungsbearbeitungsprozesse im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.
Auftragsgegenständliche Leistungsbereiche nach dem SGB…
… V sind HKP (§ 37 SGB V), stationäre Intensivpflege (§ 37 SGB V), ambulante Intensivpflege (§§ 37, 37 c SGB V), spezialisierte ambulante Palliativversorgung (§ 37b SGB V), Soziotherapie (§ 37 a SGB V), Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132 g SGB V), Kurzzeitpflege KV (§ 39 c SGB V), Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) und Hospizleistungen (§ 39 a SGB V).
Zur Rechnungsprüfung und Zahlungsvorbereitung soll der Auftragnehmer der Auftraggeberin auch eine störungsfreie Softwarelösung zur Verfügung stellen, die die Rechnungs-bearbeitung optimiert, (teil-)automatisiert und dabei eine hohe Prüftiefe sicherstellt.
Zur Rechnungsprüfung und Zahlungsvorbereitung soll der Auftragnehmer der Auftraggeberin auch eine störungsfreie Softwarelösung zur Verfügung stellen, die die Rechnungs-bearbeitung optimiert, (teil-)automatisiert und dabei eine hohe Prüftiefe sicherstellt.
Der Auftrag beginnt mit dem Zuschlag. Das heißt, mit der Implementierungsphase ist unmittelbar nach der Zuschlagserteilung in Absprache mit der Auftraggeberin zu beginnen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann optional zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerungsoptionen sind durch die Vertragsparteien spätestens bis drei Monate vor Ablauf der jeweils gültigen Vertragslaufzeit schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) zu vereinbaren.
Der Vertrag kann optional zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerungsoptionen sind durch die Vertragsparteien spätestens bis drei Monate vor Ablauf der jeweils gültigen Vertragslaufzeit schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) zu vereinbaren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt gemäß Anlage 07.
(2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes NRW gemäß Anlage 08,
(3) Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen gemäß Anlage 09
Der Bieter erklärt:
1. Ich/Wir erklären(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
2. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
3. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage 12 einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die Anlage 07 "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Anlage 08 "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes NRW" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
Im Fall der Eignungsleihe sind die Anlage 07 "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Anlage 08 "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes NRW" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (ist spätestens vor Zuschlagserteilung nachzureichen).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist sind die Anlage 07 "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Anlage 08 "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes NRW" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen Nachunternehmer einzureichen:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist sind die Anlage 07 "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Anlage 08 "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes NRW" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen Nachunternehmer einzureichen:
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage einer aktuellen und gültigen Bestätigung des Versicherers nachweist, dass er über eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Folgen von Datenschutzverstößen in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage einer aktuellen und gültigen Bestätigung des Versicherers nachweist, dass er über eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Folgen von Datenschutzverstößen in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt.
zu (1) Hinweis Bietergemeinschaften:
Bei Bietergemeinschaften ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bietergemeinschaften ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Der Bieter hat durch Einreichung der Anlage 06 nachzuweisen, dass er innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten die nachfolgend benannten Mengen im Rahmen von Referenzaufträgen erbracht hat. Der Referenzzeitraum von 12 Monaten muss in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) gelegen haben.
(1) Der Bieter hat durch Einreichung der Anlage 06 nachzuweisen, dass er innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten die nachfolgend benannten Mengen im Rahmen von Referenzaufträgen erbracht hat. Der Referenzzeitraum von 12 Monaten muss in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) gelegen haben.
1. Datenannahme, Datenaufbereitung und Rechnungsprüfung zu
Ambulante Pflege, Beratungseinsätze, Pflegekurse, familiale Pflege, Tages/Nachtpflege, Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen - nur Tagespflege
a) Outtasking mit DTA
erforderliche Referenzmenge: 210.281 Stück/Jahr
b) Outtasking ohne DTA:
erforderliche Referenzmenge: 420.793 Stück/Jahr
2. Datenannahme, Datenaufbereitung und Rechnungsprüfung zu
Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Soziotherapie, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase, ambulante und stationäre Intensiv-HKP, Hospizleistungen.
a) Outtasking mit DTA:
erforderliche Referenzmenge: 306.114 Stück/Jahr
b) Outtasking ohne DTA
erforderliche Referenzmenge: 23.822 Stück/Jahr
zu (1) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise gemeinsam erbracht werden. Dazu ist die Anlage 06 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen, jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise gemeinsam erbracht werden. Dazu ist die Anlage 06 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen, jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
zu (1) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Referenzen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Die Anlage 06 ist vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit dem Angebot, dass er den in dieser Bekanntmachung unter Ziffer III.1.2 genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.
Der Bieter erklärt mit dem Angebot, dass er den in dieser Bekanntmachung unter Ziffer III.1.2 genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.
zu (1) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
(2) Datenschutzbestimmungen:
Es finden die Datenschutzbestimmungen gemäß Anlage 01a sowie die zugehörigen Anhänge A bis F Anwendung.
(3) BVB Tariftreue und Vergabegesetzt Nordrhein-Westfalen:
Es finden die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) gemäß Anlage 01c Anwendung.
(4) Anlage 05 "Mindestbedingungen zum Auftrag"
Die Auftraggeberin definiert Mindestanforderungen in Bezug auf die Ausführung des Auftrags, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt. Angaben zu den Mindestanforderungen hat der Bieter mit dem Angebot durch Einreichung der Anlage 05 zu machen.
(5) Anlage 05b Erklärung zum Ansprechpartner
Ansprechpartner*in und Vertretung verfügen mindestens über Sprachkenntniss entsprechend Deutsch Niveaustufe C1 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen".
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
(1) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRTS1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA_2022-08-08-NW-SPE
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-15 📅
Name: DAVASO GmbH
Postanschrift: Sommerfelder Straße 120
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04316
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2022/S 230-664404 (2022-11-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Outtasking HKP & Pflege Abrechnung - Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit
Referenznummer: 13013
Kurze Beschreibung:
Mit der Ausschreibung "Outtasking HKP & Pflege Abrechnung für die AOK NordWest" hat die AOK NordWest im November 2022 die Auslagerung (sog. Outtasking) bestimmter Rechnungsbearbeitungsprozesse im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung an einen externen Dienstleister vergeben (Ergebnisbekanntmachung: 664404-2022). Diese Bekanntmachung dient der Information über die zeitliche Verlängerung des Auftrags gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 5 GWB.
Mit der Ausschreibung "Outtasking HKP & Pflege Abrechnung für die AOK NordWest" hat die AOK NordWest im November 2022 die Auslagerung (sog. Outtasking) bestimmter Rechnungsbearbeitungsprozesse im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung an einen externen Dienstleister vergeben (Ergebnisbekanntmachung: 664404-2022). Diese Bekanntmachung dient der Information über die zeitliche Verlängerung des Auftrags gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 5 GWB.
Die am 15.11.2022 beauftragte Dienstleistung, das Outtasking HKP & Pflege Abrechnung, wird über den ursprünglich vorgesehenen Vertragszeitraum hinaus bis längstens zum 30.06.2028 fortgeführt. Die Änderung betrifft eine zusätzliche Dienstleistung im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, da die Vertragsverlängerung im ursprünglichen Vergabeverfahren nicht vorgesehen war und ein Auftragnehmerwechsel aufgrund wirtschaftlicher und technischer Gründe nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeberin verbunden wäre. Anlass für die Änderung sind im Zeitraum unmittelbar nach dem regulären Vertragsende im November 2026 anstehende, umfassende Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der digitalen Abrechnung mit elektronischem Leistungsnachweis in den Bereichen der Behandlungspflege, der außerklinischen Intensivpflege und der Pflege nach SGB XI sind betroffen. Aufgrund von bislang nicht ausreichend vorgegebenen Zeitschienen durch die Bundesebene für die technische Umsetzung stehen die zwingend notwendigen Erprobungen und Übergangsphasen noch aus, sodass sie im Rahmen einer neuen Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zukunftsfest berücksichtigt werden können. Diese Entwicklungen erfordern für die anschließend geplante Neuvergabe des Auftrags umfassende Anpassungen im Bereich der Leistungsbeschreibung, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sachgerecht und vor allem nicht den Anforderungen des § 121 GWB entsprechend umsetzbar sind. Die temporäre Fortführung des bestehenden Vertrags dient somit der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Auftraggeberin in einem zentralen Geschäftsbereich mit wesentlichen Auswirkungen auf Versicherte und Leistungserbringer. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeberin verbunden. Die Umstellung auf einen neuen Dienstleister für den begrenzten Zeitraum bis zur Umsetzung der angekündigten rechtlichen Neuregelungen wäre mit erheblichen betrieblichen Anpassungen, Personal- und Schulungsaufwänden sowie hohen Implementierungskosten verbunden, dies sowohl bei der Auftraggeberin als auch bei einem angebundenen IT-Dienstleister der Auftraggeberin, der zentrale Schnittstellen zu Finanz- und Leistungsprozessen betreibt. Diese Kosten würden etwaige Einsparpotenziale bei weitem übersteigen und einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) verursachen. Auch aus technischen Gründen kann der Wechsel nicht erfolgen, da zwingend eine Kompatibilität mit bestehenden Systemen gewährleistet sein muss. Insbesondere müssen Leistungsdaten nach den TP5- und TP6-Spezifikationen ohne Unterbrechung übermittelt werden können. Eine Störung in diesem Bereich könnte erhebliche, existenzgefährdende Auswirkungen auf die Leistungsgewährung gegenüber über 100.000 Versicherten bewirken.
Die am 15.11.2022 beauftragte Dienstleistung, das Outtasking HKP & Pflege Abrechnung, wird über den ursprünglich vorgesehenen Vertragszeitraum hinaus bis längstens zum 30.06.2028 fortgeführt. Die Änderung betrifft eine zusätzliche Dienstleistung im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, da die Vertragsverlängerung im ursprünglichen Vergabeverfahren nicht vorgesehen war und ein Auftragnehmerwechsel aufgrund wirtschaftlicher und technischer Gründe nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeberin verbunden wäre. Anlass für die Änderung sind im Zeitraum unmittelbar nach dem regulären Vertragsende im November 2026 anstehende, umfassende Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der digitalen Abrechnung mit elektronischem Leistungsnachweis in den Bereichen der Behandlungspflege, der außerklinischen Intensivpflege und der Pflege nach SGB XI sind betroffen. Aufgrund von bislang nicht ausreichend vorgegebenen Zeitschienen durch die Bundesebene für die technische Umsetzung stehen die zwingend notwendigen Erprobungen und Übergangsphasen noch aus, sodass sie im Rahmen einer neuen Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zukunftsfest berücksichtigt werden können. Diese Entwicklungen erfordern für die anschließend geplante Neuvergabe des Auftrags umfassende Anpassungen im Bereich der Leistungsbeschreibung, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sachgerecht und vor allem nicht den Anforderungen des § 121 GWB entsprechend umsetzbar sind. Die temporäre Fortführung des bestehenden Vertrags dient somit der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Auftraggeberin in einem zentralen Geschäftsbereich mit wesentlichen Auswirkungen auf Versicherte und Leistungserbringer. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeberin verbunden. Die Umstellung auf einen neuen Dienstleister für den begrenzten Zeitraum bis zur Umsetzung der angekündigten rechtlichen Neuregelungen wäre mit erheblichen betrieblichen Anpassungen, Personal- und Schulungsaufwänden sowie hohen Implementierungskosten verbunden, dies sowohl bei der Auftraggeberin als auch bei einem angebundenen IT-Dienstleister der Auftraggeberin, der zentrale Schnittstellen zu Finanz- und Leistungsprozessen betreibt. Diese Kosten würden etwaige Einsparpotenziale bei weitem übersteigen und einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) verursachen. Auch aus technischen Gründen kann der Wechsel nicht erfolgen, da zwingend eine Kompatibilität mit bestehenden Systemen gewährleistet sein muss. Insbesondere müssen Leistungsdaten nach den TP5- und TP6-Spezifikationen ohne Unterbrechung übermittelt werden können. Eine Störung in diesem Bereich könnte erhebliche, existenzgefährdende Auswirkungen auf die Leistungsgewährung gegenüber über 100.000 Versicherten bewirken.
Zusätzliche Informationen:
Diese Bekanntmachung dient der Bekanntmachung der Auftragsänderung des öffentlichen Auftrags "Outtasking HKP & Pflege Abrechnung für die AOK NordWest" (bekannt gemacht im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter der Kennung 443106-2022) gem. §§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 5 GWB, 39 Abs. 5 VgV. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, § 135 Abs. 2 S. 2 GWB.
Diese Bekanntmachung dient der Bekanntmachung der Auftragsänderung des öffentlichen Auftrags "Outtasking HKP & Pflege Abrechnung für die AOK NordWest" (bekannt gemacht im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter der Kennung 443106-2022) gem. §§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 5 GWB, 39 Abs. 5 VgV. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, § 135 Abs. 2 S. 2 GWB.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung📦
Postanschrift: Die Gesundheitskasse.
Postleitzahl: 58079
Stadt: Hagen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-15 📅
Titel: Outtasking HKP & Pflege Abrechnung für die AOK NordWest
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Kennung des Angebots: 13013_1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DAVASO GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 32082
Postanschrift: Sommerfelder Straße 120
Postleitzahl: 04316
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Ergebnisse des Wettbewerbs Auszeichnung und Preise
Datum der Entscheidung der Jury: 2022-11-15 📅
Informationen über die Teilnehmer
Anzahl der teilnehmenden KMU: 1
Name(n) und Anschrift(en) des/der Gewinner(s) des Gewinnspiels Wie: Name und Anschrift des Auftragnehmers
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK NordWest
Nationale Registrierungsnummer: DE 124159739
Postanschrift: Die Gesundheitskasse.
Postleitzahl: 58079
Postort: Hagen
Region: Hagen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@nw.aok.de📧
Telefon: 0800 2655-000📞
URL: https://www.aok.de/pk/nordwest/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 664404-2022
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6LM6SV#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit der Vertragsverlängerung kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union mittels eines Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht werden (§ 135 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 GWB). Unternehmen werden auf die Geltung der §§ 135, 160 ff. GWB hingewiesen: § 135 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. [...] 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) [...]" § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) [...]."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit der Vertragsverlängerung kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union mittels eines Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht werden (§ 135 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 GWB). Unternehmen werden auf die Geltung der §§ 135, 160 ff. GWB hingewiesen: § 135 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. [...] 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) [...]" § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) [...]."
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 247-859747 (2025-12-22)