OV 16/2022 Erweiterung Gleisanlage Am Haffeld, Gleisbau

Hansestadt Wismar

Dieser Auftrag beinhaltet alle notwendigen Leistungen zum Neubau von Gleisen und Weichen zur Erweiterung der städtischen Anschlussbahnanlage.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-09-12 Auftragsbekanntmachung
2023-05-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Oberbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Dieser Auftrag beinhaltet alle notwendigen Leistungen zum Neubau von Gleisen und Weichen zur Erweiterung der städtischen Anschlussbahnanlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Oberbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Wismar
Postanschrift: Am Markt 1
Postleitzahl: 23966
Postort: Wismar
Kontakt
Internetadresse: http://www.wismar.de 🌏
E-Mail: aqueisser@wismar.de 📧
Telefon: +49 38412240015 📞
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E12554575 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.evergabemv.de/E12554575 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-16 📅
Datum des Beginns: 2023-01-15 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 179-502764
ABl. S-Ausgabe: 179

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- 184 m Gleise einbauen (Schotteroberbau,)
- 553 m Rillenschienengleis einbauen (Moorbrücke),
- 1.850 m Ortbetonbohrpfahl herstellen (über 20-25m),
- 2.080 cbm Bewehrten Beton herstellen (Tragplatte).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wismar

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
124 Eigenerklärung zur Eignung,
221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222,
234 Erklärung Bieter/Arbeitsgemeinschaft,
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
Erklärung Mindestlohn zu § 9, Vereinbarung zu § 10 VgG M-V,
225a Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1,
Handelsregisterauszug,
Kernarbeitsnormen der ILO.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anke Queisser
Internetadresse: www.wismar.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E12554575 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Vergabekammer
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 179-502764 (2022-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9 483 811 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 089-273499
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 179-502764
ABl. S-Ausgabe: 89

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-05 📅
Name: ITG Ingenieur-,Tief und Gleisbau GmbH
Postanschrift: Koppelstraße 37
Postort: Stralsund
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland 🇩🇪
Vorpommern-Rügen 🏙️
Name: Dau Eisenbahn-,Straßen- und Tiefbau GmbH
Postanschrift: Marienstraße 15-18
Postort: Lübz
Postleitzahl: 19386
Land: Nordwestmecklenburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 9 483 811 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Quelle: OJS 2023/S 089-273499 (2023-05-03)