OV-Vulkaneifel-22

Landkreis Vulkaneifel

Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 13 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 6,2 Mio. Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 19.000 Quadratmetern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-06-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-06-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 13 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 6,2 Mio....”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vulkaneifel 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Vulkaneifel
Postanschrift: Mainzerstraße 25
Postleitzahl: 54550
Postort: Daun
Kontakt
Internetadresse: https://www.vulkaneifel.de/ 🌏
E-Mail: vulkaneifel@dekobe.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E45753951 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E45753951 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-08 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 112-315688
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen

“Keine Objektbegehung: Eine institutionalisierte ergo vom Auftraggeber organisierte Objektbegehung ist nicht vorgesehen. Die Leistung und der...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 112-315688 (2022-06-08)