Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärungen:
Erklärungen nach EU VOB/A
a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister,
in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer.
b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im
Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen
Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1
VOB/A.
c) Erklärung in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt worden zu sein.
d) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
e) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung.
f) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen
Berufsgenossenschaft.
Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
a) Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 Abs.
1 und 3 des Landesvergabegesetzes
b) Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation gem. § 12 des
Landesvergabegesetzes
c) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. § 13 Abs. 2
und 4 des Landesvergabegesetze
d) Erklärung zur Handwerksrolleneintragung gemäß § 5
Landesvergabegesetz i.V.m. § 2 der Verordnung über die
Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher
Bauaufträge im Sinne der Handwerksordnung Anlage A
Hinweis: Die "Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12,
17 und 18 des Landesvergabegesetzes", die den
Vergabeunterlagen ebenfalls beigefügt sind, werden im
Auftragsfall Vertragsbestandteil.
B) Vorlage von Nachweisen auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist
Nicht präqualifizierte Unternehmen, der Angebote in die engere
Wahl kommen haben auf gesondertes Verlangen innerhalb der
gesetzten Frist zu den vorgenannten Erklärungen folgende
Nachweise zu erbringen
a) Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer (sofern zutreffend).
b) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend).
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist). Im Original
soweit nur als Original gültig.
d) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt
derartige Bescheinigungen ausstellt). Im Original soweit nur als
Original gültig.
e) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Im Original
soweit nur als Original gültig.
f) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der
Lohnsummen. Im Original soweit nur als Original gültig.
C. Hinweise zur Form der Eigenerklärungen und den zu
erbringenden Nachweisen
• Die Erklärungen gem. A) nach EU VOB/A sind entweder
mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte
Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach
Formblatt VHB 124 (den Ausschreibungsunterlagen beigefügt)
oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) abzugeben.
• Bei Eigenerklärungen mittels VHB 124 oder EEE sind auf
gesondertes Verlangen die unter B) genannten Nachweise zu
erbringen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige
Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche
Sprache beizufügen.
• Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für
präqualifizierte Unternehmen.
• Die Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz sind sowohl
von nicht präqualifizierten Unternehmen, auch von
präqualifizierten Unternehmen einzureichen. Die für die
Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz zu verwenden
Formulare sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
• Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen gilt folgendes: Die
Erklärungen für die anderen Unternehmen gem. A) nach EU
VOB/A sind auf gesondertes Verlangen entweder mittels
Angabe der Registriernummer beim Verein für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte
Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach
Formblatt VHB 124 (den Ausschreibungsunterlagen beigefügt)
oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) abzugeben.
Bei Eigenerklärungen mittels VHB 124 oder EEE sind für die
anderen Unternehmen des Weiteren die unter B) genannten
Nachweise zu erbringen. Für andere Unternehmen, die ihren
Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen
gleichwertige Unterlagen vorlegelegt werden. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die
Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz sind sowohl für
nicht präqualifizierte andere Unternehmen, auch für
präqualifizierte andere Unternehmen einzureichen. Die für die
Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz zu verwenden
Formulare sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
• Beabsichtigt der Bieter sich der Befähigung zur
Berufsausübung anderer Unternehmen zu bedienen, so muss
er diese Unternehmen in seinem Angebot benennen.
• Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen
Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der
Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.