P 535 Studie zur Anbindung von Erneuerbare-Energie (EE) Anlagen an IT-Netze in Deutschland (Netzanbindung von EE-Anlagen)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Die Digitalisierung der Energiewirtschaft führt dazu, dass immer mehr dezentrale Energieerzeugungsanlagen an IT-Netze angebunden werden. Am Markt existieren zahlreiche Systeme, welche diese Funktionalität zur Verfügung stellen. Einheitliche Standards haben sich bisher jedoch nicht etabliert. Die Anbindung geschieht also größtenteils proprietär und unter verschiedenen, sicherheitstechnischen Gegebenheiten.
Um einen Überblick über den Markt zu bekommen und Einschätzungen zur IT-Sicherheit ableiten zu können, bedarf es einer ausführlichen Untersuchung. Diese soll die Systeme, welche derzeit zum Einsatz kommen, vorstellen und hinsichtlich deren IT-Sicherheit bewerten. Sowohl die Technologien (Protokolle, Übertragungsstandards, Verschlüsselung, Ausfallsicherheit, etc.), als auch Handhabung und Funktionsumfang sollen hierbei berücksichtigt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-31 Auftragsbekanntmachung
2023-01-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P 535
Kurze Beschreibung:
Die Digitalisierung der Energiewirtschaft führt dazu, dass immer mehr dezentrale Energieerzeugungsanlagen an IT-Netze angebunden werden. Am Markt existieren zahlreiche Systeme, welche diese Funktionalität zur Verfügung stellen. Einheitliche Standards haben sich bisher jedoch nicht etabliert. Die Anbindung geschieht also größtenteils proprietär und unter verschiedenen, sicherheitstechnischen Gegebenheiten. Um einen Überblick über den Markt zu bekommen und Einschätzungen zur IT-Sicherheit ableiten zu können, bedarf es einer ausführlichen Untersuchung. Diese soll die Systeme, welche derzeit zum Einsatz kommen, vorstellen und hinsichtlich deren IT-Sicherheit bewerten. Sowohl die Technologien (Protokolle, Übertragungsstandards, Verschlüsselung, Ausfallsicherheit, etc.), als auch Handhabung und Funktionsumfang sollen hierbei berücksichtigt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bsi.bund.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=476279 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=476279 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 170-482208
ABl. S-Ausgabe: 170

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Digitalisierung der Energiewirtschaft führt dazu, dass immer mehr dezentrale Energieerzeugungsanlagen an IT-Netze angebunden werden. Am Markt existieren zahlreiche Systeme, welche diese Funktionalität zur Verfügung stellen. Einheitliche Standards haben sich bisher jedoch nicht etabliert. Die Anbindung geschieht also größtenteils proprietär und unter verschiedenen, sicherheitstechnischen Gegebenheiten.
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Um einen Überblick über den Markt zu bekommen und Einschätzungen zur IT-Sicherheit ableiten zu können, bedarf es einer ausführlichen Untersuchung. Diese soll die Systeme, welche derzeit zum Einsatz kommen, vorstellen und hinsichtlich deren IT-Sicherheit bewerten. Sowohl die Technologien (Protokolle, Übertragungsstandards, Verschlüsselung, Ausfallsicherheit, etc.), als auch Handhabung und Funktionsumfang sollen hierbei berücksichtigt werden.
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s. Punkte II 1.4
Dauer: 10 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen:
Artikel 5k
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
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a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen?
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Bitte die Frage mit „JA“ (es liegt kein o.g. Ausschlussgrund vor) oder „NEIN“ (es liegt ein o.g. Ausschlussgrund vor) beantworten.
Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
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2) Referenzen Informations- und Energietechnik
Benennen Sie die Beratungs- bzw. Untersuchungsprojekte im Bereich Informations- und/oder Energietechnik, die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass die Informations- und/oder Energietechnik ein wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist.
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Wurde ein Beratungs- bzw. Untersuchungsprojekt durchgeführt, welches sowohl das Kriterium einer Zuordenbarkeit zur Informationstechnik wie auch zur Energietechnik erfüllt, so kann dieses für den Nachweis beider Kriterien dienen.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
- Auftraggeber inkl. Fachbereich
- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
- Umfang
- Dauer
- Auftragsvolumen
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) im oben genannten Bereich ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten.
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Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens zwei geeigneten Referenzen.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben, wie die ausgeschriebene Leistung.
3) Referenzen Marktanalyse
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eines der beteiligten Unternehmen umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Marktanalysen und -bewertungen besitzt.
- Gegenstand der Marktanalyse
- Umfang / Dauer
Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten.
Mindestanforderung: Benennung von mindestens einer Referenz für eine Marktanalyse auf dem Gebiet der Informations- und/oder Energietechnik.
4) Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=476279 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2022/S 170-482208 (2022-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 317 200 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 018-049900
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 170-482208
ABl. S-Ausgabe: 18

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-02 📅
Name: Umlaut Energy GmbH
Postanschrift: Am Kraftversorgungsturm 3
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland 🇩🇪
Städteregion Aachen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 317 200 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
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Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 018-049900 (2023-01-20)