Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: P7 Batterie-Pack-Prüfstand
2022/0601/K13/Bre
Produkte/Dienstleistungen: Industrielle Maschinen📦
Kurze Beschreibung: P7 Batterie-Pack-Prüfstand
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 553 800 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Börde🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Steinfeldstraße, 39179 Barleben
Beschreibung der Beschaffung:
“Batteriepack-Prüfstand (P7) inkl. Mobiles Konditioniersystem für Prüfbatterie, DC-Quelle/Senke zur Zyklisierung, Mobiler HV-Sicherheitsbehälter,...”
Beschreibung der Beschaffung
Batteriepack-Prüfstand (P7) inkl. Mobiles Konditioniersystem für Prüfbatterie, DC-Quelle/Senke zur Zyklisierung, Mobiler HV-Sicherheitsbehälter, Schnittstelle zur TGA , sowie inkl. Lieferung, Aufbau, Installation und Einweisung/Schulung. Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. 1.553.800 EUR - netto. Leiferung in 39179 Barleben. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 553 800 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-02-08 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Center for Method Development CMD (OvGU Projektnummer: 5510002001)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise: Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 1 - Basisparagraphen), siehe Vergabeunterlagen bzw. Link: https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf,
2.Eigenerklärung nach 123 und 124 GWB.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html,
3. Eigenerklaerung RUS Sanktionen.pdf
https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/RUSsanktionen.pdf,
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten): -...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten): - Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA), - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA), - Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA), - Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA); - Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/LVGLSAanl.pdf
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-23
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-02-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-24
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf . Es werden...”
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf . Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. 30 Tage netto, gegen Rechnung.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-25) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 249-726416
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Quelle: OJS 2023/S 021-059514 (2023-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
E-Mail: beschaffung@ovgu.de📧 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: CMD P7 | Batterie-Pack-Prüfstand
Kurze Beschreibung:
“Der temperaturgeführte Batteriepack-Prüfstand (P7) ermöglicht es, komplexe elektrische HV-Speicher für den Fahrantrieb in Elektromobilen im Realeinsatz...”
Kurze Beschreibung
Der temperaturgeführte Batteriepack-Prüfstand (P7) ermöglicht es, komplexe elektrische HV-Speicher für den Fahrantrieb in Elektromobilen im Realeinsatz hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit voll umfänglich auszutesten. Dieses bezieht sich sowohl auf den Lade- als auch Entlade- und damit Fahrbetrieb (z.B. WLTP).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 568 728 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung und Einrichtung eines Batteriepack-Prüfstandes.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Auftragsvergabe
Titel: CMD P7 | Batterie-Pack-Prüfstand
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kristl, Seibt & Co Ges.m.b.H.
Postort: Graz
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Graz 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 568 728 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer / Landesverwaltungsamg Halle
Postanschrift: Ernst-Kamith-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1
Postort: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform (evergabe.de) oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1
Postort: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 031-089962 (2023-02-08)