Bedingungen für die Vertragserfüllung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Dies gilt auch für Nachunternehmen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Mit der Abgabe eines Angebotes werden folgende Nachweise verlangt:
1. Nachweis über die vollständige Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des Paragraphen 5 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Berufsgenossenschaft
3. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48 EStG
4. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
5. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von min. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden, 3 Mio. Euro für Sachschäden und 25.000,00 Euro für Vermögensschäden
6. Güteschutz Kanalbau AK3 (Einbau von Abwasserleitungen und- kanälen
unterschiedlicher Werkstoffe in offener Bauweise mit
den dazugehörigen Bauwerken in einer
charakteristischen Tiefe der Baugrubensohle bis 3 m) oder gleichwertig
7. RAL GZ 961 oder gleichwertig
8. Urkalkulation mit einer 6 Tagesfrist vor Zuschlag
Soweit dies nicht durch gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. erfolgt, kann der Nachweis durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten!
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die gleiche Regelung gilt auch für Nachunternehmer, dessen Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften