Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
I.• Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er
a) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbesondere zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversichicherung, GZR- oder HR-Auszug, Bankerklärung) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der Haftungssummen bzw. den Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist ODER er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 7 / 20,
f) AG unverzüglich informiere(n) und ggf. aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
4. Angabe der Umsatzsteuerifentifikationsnummer des Bieters/des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft
• Für BI/MB Angabe von vollständigen Firmennamen, Angabe der für die Auftragsausführung zuständigen Niederlassung, Anschrift Hauptsitz, Angabe ob es sich um KMU handelt, vollständiger Namen des/der Ansprechpartners/-partnerin für alle Rückfragen der Vergabestelle an den BI (ergänzend Unternehmen, Anschrift, Telefax, EMail).
• Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Vollständiger Firmenname Mitglieder und Anschriften, Angabe ob es sich um ein KMU handelt), der Rechtsform der BG (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartner/in für alle Rückfragen der VSt zur BG oder deren Mitglieder (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/EMail.
• für Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Einreichung der Scientology-Schutzerklärung (gem. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996, Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44)
• für Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Einreichung der Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
II.• Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
• Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren, erforderliche Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
• Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden.
• Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden,können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
• Vgl. auch nach III.2.2 u III.2.3 erforderliche Angaben.