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3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1,0 Mio. Euro für Los 1 und in Höhe von 0,25 Mio. Euro für Los 2
auf.
Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3
VgV).
Mindestanforderung:
Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
1. Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadens-fall, zweifach maximiert im Jahr
2. Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut
abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss
während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu
gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag
genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach
Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers,
dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend)
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
3) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1,0 Mio. Euro für Los 1 und in Höhe von 0,25 Mio. Euro für Los 2
auf.
Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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4) Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
1. Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadens-fall, zweifach maximiert im Jahr
2. Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut
abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss
während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu
gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag
genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach
Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers,
dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend)