Das Universitätsklinikum Tübingen (UKT) hat einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit § 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) für den Fördertatbestand 2 gestellt. Ziel des Projekts ist die Realisierung einer patientenzentrierten, ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die Sicherung und Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Das Projekt ist an den Vorgaben zum Fördertatbestand 2 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ausgerichtet. Wesentliche Funktionalitäten entlang des Behandlungspfades sollen im Rahmen des beantragten Projekts bis Ende 2024 UKT-übergreifend realisiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinsoftwarepaket
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Tübingen (UKT) hat einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit § 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) für den Fördertatbestand 2 gestellt.
Ziel des Projekts ist die Realisierung einer patientenzentrierten, ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die Sicherung und Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Das Projekt ist an den Vorgaben zum Fördertatbestand 2 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ausgerichtet. Wesentliche Funktionalitäten entlang des Behandlungspfades sollen im Rahmen des beantragten Projekts bis Ende 2024 UKT-übergreifend realisiert werden.
Das Universitätsklinikum Tübingen (UKT) hat einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit § 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) für den Fördertatbestand 2 gestellt.
Ziel des Projekts ist die Realisierung einer patientenzentrierten, ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die Sicherung und Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Das Projekt ist an den Vorgaben zum Fördertatbestand 2 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ausgerichtet. Wesentliche Funktionalitäten entlang des Behandlungspfades sollen im Rahmen des beantragten Projekts bis Ende 2024 UKT-übergreifend realisiert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinsoftwarepaket📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinsoftwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Tübingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 dieses Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 dieses Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Tübingen (UKT) hat einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit § 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) für den Fördertatbestand 2 gestellt.
Das Universitätsklinikum Tübingen (UKT) hat einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit § 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) für den Fördertatbestand 2 gestellt.
Ziel des Projekts ist die Realisierung einer patientenzentrierten, ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die Sicherung und Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Das Projekt ist an den Vorgaben zum Fördertatbestand 2 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ausgerichtet. Wesentliche Funktionalitäten entlang des Behandlungspfades sollen im Rahmen des beantragten Projekts bis Ende 2024 UKT-übergreifend realisiert werden.
Ziel des Projekts ist die Realisierung einer patientenzentrierten, ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die Sicherung und Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Das Projekt ist an den Vorgaben zum Fördertatbestand 2 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ausgerichtet. Wesentliche Funktionalitäten entlang des Behandlungspfades sollen im Rahmen des beantragten Projekts bis Ende 2024 UKT-übergreifend realisiert werden.
Informationen über Lose:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag über die Lose 1 bis 5 an einen einzigen Bieter zu vergeben, wenn diese Gesamtvergabe wirtschaftlicher ist als eine Vergabe nach Einzellosen.
Bezeichnung des Loses: Patientenportal Basis
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 1 ist das Patientenportal Basis.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate zum Vertragsende zwei Mal um weitere 12 Monate zu verlängern.
Bezeichnung des Loses: Terminmanagement
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 2 ist das Terminmanagement.
Bezeichnung des Loses: Kurznachrichtendienst (Messenger)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 3 ist der Kurznachrichtendienst (Messenger).
Bezeichnung des Loses: Orientierung
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 4 ist eine Navigationslösung.
Bezeichnung des Loses: Entlassmanagement-Plattform
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 5 ist eine Entlassmanagement-Plattform.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tübingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Lose:
Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems.
Eigenerklärung über den Betrieb eines Rechenzentrums nach DIN EN ISO 27001.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens mit Ausbildung als Softwareentwickler oder vergleichbarer Berufsausbildung in den letzten drei Jahren (mindestens 5 Mitarbeiter).
Los 1:
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Patientenportale, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c) Leistungen, d) Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f) Jährliche Fallzahl, g) Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung.
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Patientenportale, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c) Leistungen, d) Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f) Jährliche Fallzahl, g) Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung.
Los 2:
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Terminmanagementlösungen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c) Leistungen, d) Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f) Jährliche Fallzahl, g) Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung. .
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Terminmanagementlösungen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c) Leistungen, d) Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f) Jährliche Fallzahl, g) Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung. .
Los 3:
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Kurznachrichtendienste, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c) Leistungen, d) Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f) Jährliche Fallzahl, g) Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung. .
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Kurznachrichtendienste, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c) Leistungen, d) Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f) Jährliche Fallzahl, g) Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung. .
Los 4:
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Indoornavigationslösungen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c) Leistungen, d) Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f) Jährliche Fallzahl, g) Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung.
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Indoornavigationslösungen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c) Leistungen, d) Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f) Jährliche Fallzahl, g) Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung.
Los 5:
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Entlassmanagement-Plattformen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c) Leistungen, d) Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f) Jährliche Fallzahl, g) Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung.
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Entlassmanagement-Plattformen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c) Leistungen, d) Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f) Jährliche Fallzahl, g) Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung.
Mindeststandards:
Alle Lose:
Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens mit Ausbildung als Softwareentwickler oder vergleichbarer Berufsausbildung in den letzten drei Jahren (mindestens 5 Mitarbeiter).
Los 1:
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name des Auftraggebers, der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, mindestens zwei Leistungen, der Leistungserbringer, die Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, die jährlichen Fallzahlen, die Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und die Förderung nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name des Auftraggebers, der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, mindestens zwei Leistungen, der Leistungserbringer, die Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, die jährlichen Fallzahlen, die Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und die Förderung nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Los 2:
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name des Auftraggebers (Klinikum), der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, mindestens drei Leistungen, der Leistungserbringer, die Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, die jährlichen Fallzahlen, die Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und die Förderung nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name des Auftraggebers (Klinikum), der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, mindestens drei Leistungen, der Leistungserbringer, die Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, die jährlichen Fallzahlen, die Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und die Förderung nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Los 3:
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name des Auftraggebers (Klinikum), der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, mindestens zwei Leistungen, der Leistungserbringer, die Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, die jährlichen Fallzahlen, die Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und die Förderung nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name des Auftraggebers (Klinikum), der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, mindestens zwei Leistungen, der Leistungserbringer, die Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, die jährlichen Fallzahlen, die Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und die Förderung nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Los 4:
Die drei Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name des Auftraggebers (Klinikum), der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, mindestens zwei Leistungen, der Leistungserbringer, die Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung (mindestens 800 Betten), die jährlichen Fallzahlen, die Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und die Förderung nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Die drei Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name des Auftraggebers (Klinikum), der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, mindestens zwei Leistungen, der Leistungserbringer, die Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung (mindestens 800 Betten), die jährlichen Fallzahlen, die Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und die Förderung nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Los 5:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens
Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens
diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistungen verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistungen verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Teilnahmeformularsaufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Teilnahmeformularsaufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V des Teilnahmeformulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Teilnahmeformularsaufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Teilnahmeformularsaufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V des Teilnahmeformulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Teilnahmeformulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Teilnahmeformulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V des Teilnahmeformulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Teilnahmeformulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Teilnahmeformulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V des Teilnahmeformulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 2 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 3 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 2 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 3 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des Formulars zu vermerken.
Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen bezeichnen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 dieses Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 dieses Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 155-440403 (2022-08-08)
Ergänzende Angaben (2022-10-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 209-595971
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 155-440403
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird in den Stand der Teilnahmeantragsfrist zurückversetzt.
Quelle: OJS 2022/S 209-595971 (2022-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Grün
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Grün
Objekt Umfang der Beschaffung
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Grün
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Grün
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-14 📅
Name: VAMED Management und Service GmbH
Postort: Wien
Land: Österreich 🇦🇹
Wien
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: x-tention Informationstechnologie GmbH
Postort: Heidelberg
Land: Deutschland 🇩🇪 Heidelberg, Stadtkreis
🏙️
Name: Catchup Applications KG
Postort: Hamburg
Land: Hamburg
🏙️
Name: Emento GmbH
Postort: Ratingen
Land: Mettmann
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).