Im Rahmen des PerForM-REACT Projektantrags der Forschungseinrichtungen Helmholtz-Zentrum München (HMGU) und Universitätsklinikum Augsburg (UKA) werden für grundlegende biotechnologische Anwendungen Thermocycler (PCR-Systeme) benötigt, die den spezifischen Anforderungen der Nukleinsäureamplifikation der beiden Forschungseinrichtungen entsprechen. Zudem werden sensitive Detektionssysteme für biochemische Nukleinsäurenachweise und -quantifizierungen benötigt, welche Echtzeit- und absolute Endpunktanalysen ermöglichen, auf der Basis von Polymerase-Kettenreaktionen beruhen und mithilfe von Fluoreszenzfarbstoffen agieren. Mit einer geeigneten Software müssen die Ergebnisse analysiert und die Daten visualisiert werden können. Die Bedienung der Software muss einfach, benutzerfreundlich und intuitiv sein, damit man ohne Programmierkenntnisse beispielsweise Protokolle programmieren oder Daten verarbeiten kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: PCR-Detektionssysteme
VgV_2022-052
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des PerForM-REACT Projektantrags der Forschungseinrichtungen Helmholtz-Zentrum München (HMGU) und Universitätsklinikum Augsburg (UKA) werden für...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des PerForM-REACT Projektantrags der Forschungseinrichtungen Helmholtz-Zentrum München (HMGU) und Universitätsklinikum Augsburg (UKA) werden für grundlegende biotechnologische Anwendungen Thermocycler (PCR-Systeme) benötigt, die den spezifischen Anforderungen der Nukleinsäureamplifikation der beiden Forschungseinrichtungen entsprechen. Zudem werden sensitive Detektionssysteme für biochemische Nukleinsäurenachweise und -quantifizierungen benötigt, welche Echtzeit- und absolute Endpunktanalysen ermöglichen, auf der Basis von Polymerase-Kettenreaktionen beruhen und mithilfe von Fluoreszenzfarbstoffen agieren. Mit einer geeigneten Software müssen die Ergebnisse analysiert und die Daten visualisiert werden können. Die Bedienung der Software muss einfach, benutzerfreundlich und intuitiv sein, damit man ohne Programmierkenntnisse beispielsweise Protokolle programmieren oder Daten verarbeiten kann.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg -...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Lieferung außerdem für:
Institut für Umweltmedizin,
Helmholtz Zentrum München,
Neusäßer Str. 47,
86156 Augsburg
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Beschreibung der Beschaffung:
“Menge:
4x Thermocycler (PCR-Block-Systeme)
4x quantitative PCR-Systeme
2x digitale PCR-Systeme
Lieferungen gehen nach München und Augsburg
-Optional...”
Beschreibung der Beschaffung
Menge:
4x Thermocycler (PCR-Block-Systeme)
4x quantitative PCR-Systeme
2x digitale PCR-Systeme
Lieferungen gehen nach München und Augsburg
-Optional Wartungen über 4 Jahre (BRONZE,SILBER,GOLD)
-Optional Bankbürgschaft
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: - optionale Wartungen (BRONZE,SILBER,GOLD)
- optionale Bankbürgschaft
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: EFRE Mittel
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung
Die Darstellung soll das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und folgende Punkte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdarstellung
Die Darstellung soll das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und folgende Punkte umfassen:
- Name des Unternehmens
- Geschäftsführer
- Geschäftssitz
- Gesellschaftsform
- Gründungsdatum
- Geschäftsfokus
- Angaben zum Konzept der Kundenbetreuung
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen
Mind. 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Leistungsverzeichnis beachten) in den letzten 3 Jahren.
Bei allen Referenzen ist auf folgende Punkte näher einzugehen:
- Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
- Ansprechpartner (Telefon, E-Mail, Funktion)
- Art der Leistung
- Volumen
- Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Formblatt Eignung
Das Dokument "VgV_2022-052 Formblatt Eignung" wurde befüllt und hochgeladen.
Bitte bestätigen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-14
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-14
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 179-503811 (2022-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Menge: 4x Thermocycler (PCR-Block-Systeme) 4x quantitative PCR-Systeme 2x digitale PCR-Systeme Lieferungen gehen nach München und Augsburg -Optional...”
Beschreibung der Beschaffung
Menge: 4x Thermocycler (PCR-Block-Systeme) 4x quantitative PCR-Systeme 2x digitale PCR-Systeme Lieferungen gehen nach München und Augsburg -Optional Wartungen über 4 Jahre (BRONZE,SILBER,GOLD) -Optional Bankbürgschaft
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: - optionale Wartungen (BRONZE,SILBER,GOLD) - optionale Bankbürgschaft
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: PerForm React
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 179-503811
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: PCR-Detektionssysteme
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Thermo Fisher Scientific, Life Technologies GmbH
Postanschrift: Frankfurterstr. 129 b
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615196700📞
E-Mail: tender.dach@thermofisher.com📧
Fax: +49 8000833435 📠
Region: Darmstadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 214-614131 (2022-11-02)