Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3
geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen
Leistung ein.
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Lieferung von
Hardware /Peripherie und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen
anhand der Referenzen dar.
Die Referenzaufträge dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten drei Jahren noch nicht
abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand
anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können
nicht gewertet werden.
Zu den Referenzaufträgen sind folgende Angaben zu machen:
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang
in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
• Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde
bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer
erbracht haben,
• Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim
Auftraggeber des Referenzauftrages mit Anschrift und Telefonnummer. Die
Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu
verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die
benannten Referenzen:
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu
verwenden.
Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen.
Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine
nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz
nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den
Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das
Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als
bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die
angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer
Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen
geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese
Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das
Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/
Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.