Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen)
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Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert („EP“) von 0 bis 135 gemäß dem Punktesystem (siehe unten).
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 11.01.2017 erfolgreich abgeschlossen und produktiv gesetzt sind bzw. bei denen die Abnahme durch den Referenzauftraggeber erfolgt ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und erhält somit nur dann im jeweiligen Anforderungsblock Punkte, wenn sie die im jeweiligen Anforderungsblock genannten Voraussetzungen erfüllt (siehe unten) und aus dem Bereich Einsatzleitsysteme einschl. Service für Einsatzleitsysteme von Behörden und Organsiationen mit Sicherheitsaufgaben - BOS (ausgenommen vom Begriff der „BOS“ sind Behörden und Organisationen der Streitkräfte, bspw. Bundeswehr) und vergleichbarer Organisationen im ausschreibungsrelevanten Tätigkeitsbereich im europäischen Raum (EU, EWR, EFTA und UK) kommt.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Reicht ein Bewerber eine Referenz ein, die mit dem Inhalt eines Anforderungsblocks vergleichbar ist (also die unten für jeden Anforderungsblock genannten Voraussetzungen erfüllt), erhält er für diesen Anforderungsblock die genannte Punktzahl. Anderenfalls erhält er für den Anforderungsblock 0 Punkte.
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Anforderungsblöcke:
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(1) Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über die Lieferung sowie den erfolgreich abgeschlossenen Aufbau, die Installation, die Inbetriebnahme und den Betrieb eines ELS für eine Leitstelle oder einen Leitstellenverbund der Feuerwehr bzw. der Feuerwehr und der Rettungsdienste (integrierte Leitstelle) mit mindestens 10 Arbeitsplätzen (Disponenten, Calltaker oder Dispatcher) im europäischen Raum (EU, EWR, EFTA und UK). Das ELS muss sich im operativen Wirkbetrieb befinden bzw. die Abnahme durch den Referenzauftraggeber muss erfolgt sein. [15] EP
Sofern die Leistungserbringung im deutschsprachigen/deutschen Raum erfolgte: + [5] EP
Eigene Referenz (kann nicht in den Anforderungsblöcken (2) und (3) enthalten sein).
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(2) Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über die Lieferung sowie den erfolgreich abgeschlossenen Aufbau, die Installation, die Inbetriebnahme und den Betrieb eines ELS für eine Leitstelle oder einen Leitstellenverbund der Polizei mit mindestens 10 Arbeitsplätzen (Disponenten, Calltaker oder Dispatcher) im europäischen Raum (EU, EWR, EFTA und UK). Das ELS muss sich im operativen Wirkbetrieb befinden bzw. die Abnahme durch den Referenzauftraggeber muss erfolgt sein. [15] EP
Sofern die Leistungserbringung im deutschsprachigen/deutschen Raum erfolgte: + [5] EP
Eigene Referenz (kann nicht in den Anforderungsblöcken (1) und (3) enthalten sein).
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(3) Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) für die Lieferung sowie den erfolgreich abgeschlossenen Aufbau, die Installation, die Inbetriebnahme und den Betrieb eines gemeinsam genutzten ELS für eine Leitstelle oder einen Leitstellenverbund der Feuerwehr und Polizei mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (Disponenten, Calltaker oder Dispatcher) im europäischen Raum (EU, EWR, EFTA und UK). Das ELS muss sich im operativen Wirkbetrieb befinden bzw. die Abnahme durch den Referenzauftraggeber muss erfolgt sein. Das ELS muss über eine physikalische oder logische Trennung der Mandanten „Feuerwehr“ und „Polizei“ verfügen. [20] EP
Sofern die Leistungserbringung im deutschsprachigen/deutschen Raum erfolgte: + [5] EP
Eigene Referenz (kann nicht in den Anforderungsblöcken (1) und (2) enthalten sein).
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(4) Das unter Anforderungsblock (1) bis (3) bezeichnete ELS wird redundant in einem nicht vom Bewerber selbst betriebenen Rechenzentrum betrieben.
Mit dieser Referenz soll der Bewerber die Fähigkeit belegen, bei Installation und Betrieb erfolgreich mit Dritten in Rechenzentren mit hoher Verfügbarkeit zusammenarbeiten zu können. [15] EP
Sofern der Betrieb georedundant über mehrere Rechenzentrumsstandorte hinweg erfolgt: + [5] EP.
Muss in anderer Referenz enthalten sein: Anforderungsblöcke (1), (2) oder (3).
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(5) Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über eine erfolgreich abgeschlossene Anbindung eines ELS durch den Bewerber an ein beigestelltes Geoinformationssystem (GIS) eines anderen Lieferanten/Herstellers als ein GIS des Bewerbers bzw. ELS-Herstellers. [10] EP
Kann in anderer Referenz enthalten sein: z.B. Anforderungsblock (1) – (3).
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(6) Erfolgreiche abgeschlossene Anbindung eines ELS durch den Bewerber an ein vom Auftraggeber beigestelltes Kommunikationssystem (KS) eines anderen Lieferanten / Herstellers als ein KS des Bewerbers bzw. ELS-Herstellers. [10] EP
Kann in anderer Referenz enthalten sein: z.B. Anforderungsblock (1) – (3).
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(7) Erfolgreich abgeschlossene Anbindung des ELS durch den Bewerber an ein Kommunikationssystem LifeX des Herstellers Frequentis AG. [20] EP
Kann in anderer Referenz enthalten sein: z.B. Anforderungsblock (1) – (3).
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(8) Erfolgreiche Integration der Entgegennahme, Ablage und Darstellung von multimedialen Inhalten (mindestens Bilder, Videodateien und Videostreaming) in ein ELS. [10] EP
Kann in anderer Referenz enthalten sein: z.B. Anforderungsblock (1) – (3).
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Die Bewertung der o.g. Anforderungen erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es entsprechend der obigen Darstellungen nicht immer zwingend erforderlich, für jeden einzelnen Anforderungsblock jeweils eine eigene Referenz einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen.
Die Anforderungsblöcke (1) – (3) müssen jeweils durch eigene Referenzprojekte nachgewiesen werden. Eine Referenz kann also die Anforderungsblöcke (1) – (3) nicht kumuliert enthalten. Dies gilt nicht für die Anforderungsblöcke (4) – (8). Es können mehrere der Anforderungsblöcke (4) – (8) in einzelnen Referenzen, die die Anforderungsblöcke (1) – (3) nachweisen, enthalten sein. Ausnahme: Der Anforderungsblock (4) MUSS in einem der Anforderungsblöcke (1), (2) oder (3) enthalten sein.
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Entwicklung der Personalkennzahlen
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Über die unter Ziff. 5.4.2.2, lit. b) genannten Mindestanforderung hinaus, wird das Kriterium wie folgt bewertet:
Für das Kriterium „Personalkennzahl“ erhält der Bewerber 0 oder 5 oder 10 Punkte nach nachfolgenden Regeln:
10 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (in den geforderten Bereichen) ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr.
5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (in den geforderten Bereichen) steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 und 10 Punkten beschrieben.