Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Umsatz:
Anzugeben ist der Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (z.B. Abnahme von komplexen technischen Anlagen).
In den vergangenen drei Jahren muss jeweils ein Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft von mindestens 10 Mio. EUR/a im Aufgabenfeld erwirtschaftet worden sein.
Der Umsatz des Bieters / der gesamten Bietergemeinschaft durch vergleichbaren Leistungen (z.B. Abnahme von komplexen technischen Anlagen) wird wie folgt bewertet, mehr als:
4 Punkte: 50 Mio. EUR/a.
3 Punkte: 30 Mio. EUR/a.
2 Punkte: 15 Mio. EUR/a.
1 Punkt: 10 Mio. EUR/a.
Ausschluss: Der Bieter erzielte in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal einen Gesamtumsatz geringer als 10 Mio. EUR/a Mitarbeiteranzahl und -struktur:
Die Anzahl der aktuell für die angefragte Dienstleistung verfügbaren Mitarbeiter ist anzugeben. Die Angaben sind gem. des europäischen Qualifikationsrahmens zu spezifizieren.
Referenzen:
Der Bieter verfügt über mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme von Anlagen im bergbautechnischen Umfeld. Der geforderte Sachverstand und die Leistungsfähigkeit sind durch entsprechende Referenzen nachzuweisen. Hierbei darf die Tätigkeit der Referenzen nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
Aufgrund der Komplexität der ausgeschriebenen Leistung zur Inbetriebnahme des Endlagers Konrad erfordert die Erfüllung einen hohen Koordinierungsaufwand sowie einen hohen Anspruch an die Qualität der bereitzustellenden Dienstleistung. Der AG geht davon aus, dass die Zahl der Inter-System-Schnittstellen in einer Größenordnung von 500 liegt.
Durch den Bieter bereitgestellte Referenzprojekte müssen diese Anforderungen wiedergeben und mit der angefragten Dienstleistung vergleichbar sein (z.B. Überprüfung von Anlagen auf Übereinstimmung mit Vorgaben).
Je weniger Referenzen ein Bieter zur Erfüllung aller Erfahrungskriterien benötigt, desto höher wird dessen Eignung eingestuft. Damit soll gewährleistet werden, dass primär Bieter berücksichtigt werden, welche bereits an komplexen Projekten gearbeitet haben und folglich über ein hohes Maß an Erfahrung in der Koordination unterschiedlicher Themengebiete besitzen.
Die Nachweise in Form von Projektbeschreibungen / Erläuterungen zu den Referenzen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal 4 DIN A4-Seiten vorzulegen.
Für eine eindeutige Zuordnung der Nachweise, sind die Referenzen und Eignungskriterien entsprechend der Nummerierung in Tabelle 1 zu berücksichtigen und aufzunehmen.
Für jedes Referenzprojekt sind die folgenden Informationen beizufügen:
a. Projektname/-bezeichnung,
b. Auftraggeber,
c. Ausführungszeitraum,
d. Funktion (Unterauftragnehmer, Generalunter-nehmer etc.),
e. Auftragsvolumen in Euro,
f. Ansprechpartner des Auftraggebers/Auftragnehmers inkl. Kontaktdaten,
g. Anzahl der eingesetzten Ingenieure und Tech-niker (bei einer Arbeitsgemeinschaft (AR-GE)/als Unterauftragnehmer ausschließlich ei-gene Mitarbeiter (MA) angeben),
h. Kurzbeschreibung des Auftrages (Leistungsgegenstand/gesetzte Schwerpunkte).
i. Kurzbeschreibung der ausgeführten Inbetriebnahmetätigkeiten inkl. Anzahl der bei der Inbetriebsetzung zu berücksichtigenden Schnittstellen.
Die Referenzen des Bieters / der gesamten Bieterge-meinschaft wird wie folgt bewertet:
Nachweis der vollständigen Eignungskriterien innerhalb von:
20 Punkte: 1 Referenzprojekt.
15 Punkte: 2 Referenzprojekten.
10 Punkte: 3 Referenzprojekten.
5 Punkte: 5 Referenzprojekten.
Ausschluss: Kein Nachweis der vollständigen Eignungskriterien anhand 5 Referenzen.
Einsatz von Nachunternehmern Die Verpflichtungserklärungen der NU (*) sind beizufügen.
(*) Soweit sich der Bieter auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers beruft hat der Bieter nachzuweisen, dass - der Nachunternehmer selber ausreichend zuverlässig und gesetzestreu, wirtschaftlich leistungsfähig und fachkundig ist durch Vorlage der Angaben und Nachweise nach Ziffer I bis VII (hierzu ist dieses Formular entsprechend zu verwenden) und
- die Fähigkeiten des Nachunternehmers dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stehen (z.B. durch Vorlage einer Uneingeschränkten und eindeutigen Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, Patronatserklärung etc.)
Qualitätssicherung:
Der Bieter / der Konsortialführer muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder mindestens gleichwertig - z. B. ISO 19443 - mit entsprechender Darstellung, warum diese Gleichwertigkeit aus Sicht des Bieters gegeben ist) verfügen, dessen Geltungsbereich den Auftragsgegenstand betrifft. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft zum Qualitätsma-nagement“ in Verbindung mit Vorlage der notwendigen Anlagen.
Das Qualitätsmanagementsystem und dessen Geltungsbereich muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen diese Anforderungen mindestens von einem Mitglied erfüllt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bieters im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zur Feststellung der mangelnden Eignung des Bieters und zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Umsetzung Verordnung (EU) 2022/576:
Der Bieter bestätigt die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 8. April 2022 durch die unterschriebene „Eigenerklärung in Bezug auf die Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge“.
Arbeitsschutz:
Der Bieter hat über ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagement gemäß SCC-Regelwerk (Sicherheits Zertifikat Contraktoren) (oder gleichwertig, mit entsprechender Darstellung, warum diese Gleichwertigkeit aus Sicht des Bieters gegeben ist) zu verfügen.
Informationssicherheit Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gemäß Vorlage der BGE sind vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.