Personendosimetrie (EPDS) für das Endlager Konrad

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Für das Endlager Konrad soll ein elektronisches Personendosimetriesystem (EPDS) einschließlich zugehöriger Komponenten und Datenbank beschafft werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-09-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Strahlenmessgeräte
Kurze Beschreibung:
Für das Endlager Konrad soll ein elektronisches Personendosimetriesystem (EPDS) einschließlich zugehöriger Komponenten und Datenbank beschafft werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Strahlenmessgeräte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenbankverwaltungssystem 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.bge.de 🌏
E-Mail: sven.zoch@bge.de 📧
Telefon: +49 5171/431226 📞
Fax: +49 5171/431502 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E18629387 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E18629387 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-16 📅
Datum des Beginns: 2023-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 179-504175
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund des Umgangs mit radioaktiven Stoffen am Endlager Konrad wird nach § 65 StrlSchV zur Ermittlung der Körperdosis die Personendosis gemessen. Diese Messung soll durch amtliche passive Dosimeter erfolgen (die nicht Bestand dieser Ausschreibung sind). Zusätzlich sollen hierzu betriebliche elektronische Personendosimeter (EPD) eingesetzt werden, so dass während des Betriebs die Personendosis jederzeit abgelesen werden kann und ggf. auftretende Dosisüberschreitungen durch einen Alarm sofort erkannt werden können. Hierzu soll ein elektronisches Personendosimetriesystem (kurz EPDS) eingeführt werden, welches in der Lage ist, sämtliche am Endlager Konrad ermittelte Personendosen zu registrieren und zu verwalten. Es soll aus einer Personendosimetriedatenbank, 345 elektronischen Personendosimetern (EPD) und einer entsprechenden Kontrollvorrichtung sowie 7 Dosimeterlesegeräten bestehen. Zudem sollen an verschiedenen Vorhalteorten entsprechende Regale für die Platzierung der EPD beschafft werden. Für das gesamte System wird innerhalb der Etappe 1 der Auftragsabwicklung eine ausführliche Dokumentation des Systems benötigt, welches dem BASE zur Prüfung vorgelegt wird. In der Etappe 2 erfolgt dann die Fertigung und Installation bzw. Montage des elektronischen Personendosimetriesystems.
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Das EPDS besteht aus mehreren Zugriffspunkten, die in über- und untertägigen Bereichen der Schachtanlage Konrad miteinander gekoppelt sind. Darüber hinaus soll das Betreten des Kontrollbereichs inkl. der Zugangsberechtigung durch das EPDS an verschiedenen Kontrollbereichsübergängen registriert und verwaltet werden. Bei der Realisierung des EPDS sollen die Vorgaben der DSGVO sowie des BSI IT-Grundschutz eingehalten werden. Zudem ist zu beachten, dass Arbeiten im untertägigen Bereich eines Bergwerks zu tätigen sind.
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Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus einer Leistungsbeschreibung und zwei Leistungsverzeichnissen (EPDS-Komponenten und Personendosimetrie-Datenbank), wobei von den Bietern beide Leistungsverzeichnisse auszufüllen und einzureichen sind.
Zusätzliche Informationen:
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter, Bleckenstedt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD) - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)
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Mindeststandards:
1. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig, z. B. ISO 19443) verfügen. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage einer Kopie der Zertifizierungsurkunde.
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2. Falls keine Zertifizierung nach ISO 19443 besteht, muss das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Regel KTA 1401 kann durch Vorlage einer Auftraggeber-Bescheinigung (Eignungsbestätigung gem. Regel KTA 1401) und/oder eine erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-11-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erstellung neuer Listen und Felder innerhalb der PD-DB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Batterielebensdauer der EPD
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vibration der EPD bei Grenzwertüberschreitung
Anzahl der gleichzeitig zu prüfenden EPD in der Kontrollvorrichtung (KV)
Stand-Alone-Betrieb der Dosimeterlesegeräte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Software für Überprüfung der EPD (WKP)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7 %
Preis (Gewichtung): 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bge.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18629387 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Quelle: OJS 2022/S 179-504175 (2022-09-13)