Pflege und Betreuung von Schülerinnen und Schülern und Schulkindergartenkindern (im Folgenden: Schüler) der Paul-Meyle-Schule (im Folgenden: Schule), Sonderschule für Geistig- und Körperbehinderte der Stadt Heilbronn für die Schuljahre 2022/23 unbefristet.
Die Erbringung der Betreuungsleistung ist gegliedert in schulische Betreuung und ergänzendes kommunales Ganztagsangebot.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betreuungsleistungen für behinderte Kinder und Jugendliche in Tagesheimen
Kurze Beschreibung:
“Pflege und Betreuung von Schülerinnen und Schülern und Schulkindergartenkindern (im Folgenden: Schüler) der Paul-Meyle-Schule (im Folgenden: Schule),...”
Kurze Beschreibung
Pflege und Betreuung von Schülerinnen und Schülern und Schulkindergartenkindern (im Folgenden: Schüler) der Paul-Meyle-Schule (im Folgenden: Schule), Sonderschule für Geistig- und Körperbehinderte der Stadt Heilbronn für die Schuljahre 2022/23 unbefristet.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-06 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 089-242457
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
“Die Wertungsmatrix kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/s/EnPknzbjedt8XZ6.”
Quelle: OJS 2022/S 089-242457 (2022-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Unter Punkt II.1.7 und V.2.4 wurde der vergebene Auftragswert fiktiv mit 1,00 EUR angegeben. Unter Verweis auf § 39 (6) Nr. 3 VgV wird der tatsächliche...”
Unter Punkt II.1.7 und V.2.4 wurde der vergebene Auftragswert fiktiv mit 1,00 EUR angegeben. Unter Verweis auf § 39 (6) Nr. 3 VgV wird der tatsächliche Auftragswert zur Wahrung der berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers nicht veröffentlicht.
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Quelle: OJS 2022/S 150-429724 (2022-08-02)