Beschreibung der Beschaffung
1. Flächentypen (Haver Rot, Grand, andere wassergebundene Materialien):
- Groß- und Kleinspielfelder,
- Rundlaufbahnen, Laufbahnen, Anlaufbahnen,
- Kugelstoßflächen, Sektoren.
2. Flächen mit wassergebundener Wegedecke (u.a. Tenne) mit und ohne DIN-Aufbau:
- Das Material variiert zwischen Brechsand (z.B. Glensanda 0/8-0/11) und Rotgrand (z.B. Haver Rot 0/3)
- Einzelflächengröße zwischen zwanzig und mehreren Tausend m², die addiert für jeden Standort abgerechnet werden;
- 3-4 Pflegegänge / Jahr, je nach Nutzungsintensität;
- Vorreinigung der Flächen inklusive Beseitigung von Unrat (Müll, Laub, Ästen etc.). Das Material ist aufzunehmen und gemäß Punkt 2.3 der LB Entsorgung zu entsorgen;
- 1 Pflegegang bedeutet, die Fläche 2 mal kreuzweise zu bearbeiten und dabei jeweils in einem Arbeitsgang bis maximal 4 cm tief, intensiv lockern, egalisieren, walzen. Die Arbeitstiefe ist zwingend, je nach Zustand der Anlage, individuell anzupassen. Der Unterbau (z.B. Dynamische Schicht) darf dabei nicht beschädigt werden.
- Die Stärke der Deckschicht ist vor Arbeitsbeginn stichprobenartig an mehreren Stellen zu überprüfen; Der Unterbau (z.B. Dynamische Schicht) darf dabei nicht beschädigt werden.
- Randflächen usw., die nicht maschinell mit dem Gerät bearbeitet werden können, müssen von Hand bearbeitet werden.
- Nach Abschluss der Arbeiten soll der in der DIN 18035 – Teil 5, beschriebene Zustand hergestellt sein.
3. Mechanische Unkrautbeseitigung auf allen wassergebundenen Flächen (Stiegern):
- Je nach Lage der Fläche und Intensität des Aufwuchses 1 bis 3 Durchgänge (Anzahl in Absprache mit AG)
- Vorreinigung der Flächen inklusive Beseitigung von Unrat (Müll, Laub, Ästen etc.). Das Material ist aufzunehmen und gemäß Punkt 2.3 Entsorgung der LB zu entsorgen;
- Mechanische Unkrautbeseitigung durch Stiegern (Abstechen des Aufwuchses bis 1 cm unter Geländeoberkante (GOK)) der Flächen, aufnehmen des gelösten Aufwuchses, laden, abfahren und entsorgen; Der Unterbau (z.B. Dynamische Schicht) darf dabei nicht beschädigt werden.
- Der Einsatz von Herbiziden ist untersagt und nicht zugelassen!
- Der Umfang der Arbeiten ist vor der Ausführung dem AG mitzuteilen und mit ihm abzustimmen.
- Randflächen usw., die nicht maschinell mit dem Gerät bearbeitet werden können, müssen von Hand bearbeitet werden.
- Die Arbeiten gelten als erfolgreich abgeschlossen, wenn die bearbeitete Fläche keinen Pflanzenbewuchs bzw. deren Rückstände mehr aufweist.
Die Arbeiten sind bis zum 31.10. eines Jahres an allen Standorten abzuschließen.
Werden vor Durchführung des Pflegeganges Reinigungsarbeiten (Beseitigung von Laub, Ästen, Müll, etc.) notwendig, so ist dies ohne besondere Aufforderung auszuführen. Unrat (Kontaminationen) jeglicher Art, wie, z.B. Glas, Metall, Kunststoff, Spritzen, Steine, Unkraut, Gras, Laub, Holz, Fäkalien, Zigarettenstummel, etc., sind aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen (s. Punkt 2.3 „Entsorgung“).
Aufgenommene Pflanzen, Pflanzenteile und Unrat, sind vom AN sofort, täglich abzufahren und gemäß der gültigen Vorschriften (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z.B. Kompostierung) bzw. genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen (§ 27, § 25 KrWG). Gleiches gilt für aufgenommenen Unrat und Steine über 5cm Durchmesser.