SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH | Schulbau Hamburg Auftraggeber (AG) vergibt die Durchführung der Pflegearbeiten an Tennendecken (wassergebundener Sportflächen) an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen in Hamburg Altona, Eimsbüttel, Wandsbek-Nord, Wandsbek-Süd und der Region HIBB für den Zeitraum ab Beauftragung bis 31.12.2023. Die Pflege der Tennendecken (wassergebundene Sportflächen) auf den Schulgrundstücken wird im Rahmen dieses Vertrages in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig in drei bis vier Pflegegängen je Standort ausgeführt. Zusätzlich zur Pflege wird in ein bis drei Durchgängen Unkraut mechanisch entfernt (Stiegern). Der Einzelbedarf ermittelt sich aus dem Zustand der örtlichen Gegebenheiten (Tennenfläche), den Nutzungsbedingungen und der Nutzungsintensität. Die Leistung ist vom AN eigenverantwortlich zu planen und auszuführen, eine Abstimmung der Planung mit den Regionen ist vom AN vorzunehmen. In der Regel findet ein erster Pflegedurchgang, je nach Frostperiode, im März/April statt. Die weiteren verteilen sich danach in einem regelmäßigen Turnus auf das Jahr bis Ende Oktober. Die Leistung ist in zwei regionale Lose aufgeteilt. Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Sofern die vorgenannten Eignungsanforderungen erfüllt werden, ist die Beauftragung für beide Lose möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pflegearbeiten für Sportplätze
Referenznummer: SBH VgV OV 018-22 DK
Kurze Beschreibung:
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH | Schulbau Hamburg Auftraggeber (AG) vergibt die Durchführung der Pflegearbeiten an Tennendecken (wassergebundener Sportflächen) an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen in Hamburg Altona, Eimsbüttel, Wandsbek-Nord, Wandsbek-Süd und der Region HIBB für den Zeitraum ab Beauftragung bis 31.12.2023.
Die Pflege der Tennendecken (wassergebundene Sportflächen) auf den Schulgrundstücken wird im Rahmen dieses Vertrages in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig in drei bis vier Pflegegängen je Standort ausgeführt.
Zusätzlich zur Pflege wird in ein bis drei Durchgängen Unkraut mechanisch entfernt (Stiegern). Der Einzelbedarf ermittelt sich aus dem Zustand der örtlichen Gegebenheiten (Tennenfläche), den Nutzungsbedingungen und der Nutzungsintensität.
Die Leistung ist vom AN eigenverantwortlich zu planen und auszuführen, eine Abstimmung der Planung mit den Regionen ist vom AN vorzunehmen. In der Regel findet ein erster Pflegedurchgang, je nach Frostperiode, im März/April statt. Die weiteren verteilen sich danach in einem regelmäßigen Turnus auf das Jahr bis Ende Oktober.
Die Leistung ist in zwei regionale Lose aufgeteilt. Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose.
Sofern die vorgenannten Eignungsanforderungen erfüllt werden, ist die Beauftragung für beide Lose möglich.
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH | Schulbau Hamburg Auftraggeber (AG) vergibt die Durchführung der Pflegearbeiten an Tennendecken (wassergebundener Sportflächen) an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen in Hamburg Altona, Eimsbüttel, Wandsbek-Nord, Wandsbek-Süd und der Region HIBB für den Zeitraum ab Beauftragung bis 31.12.2023.
Die Pflege der Tennendecken (wassergebundene Sportflächen) auf den Schulgrundstücken wird im Rahmen dieses Vertrages in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig in drei bis vier Pflegegängen je Standort ausgeführt.
Zusätzlich zur Pflege wird in ein bis drei Durchgängen Unkraut mechanisch entfernt (Stiegern). Der Einzelbedarf ermittelt sich aus dem Zustand der örtlichen Gegebenheiten (Tennenfläche), den Nutzungsbedingungen und der Nutzungsintensität.
Die Leistung ist vom AN eigenverantwortlich zu planen und auszuführen, eine Abstimmung der Planung mit den Regionen ist vom AN vorzunehmen. In der Regel findet ein erster Pflegedurchgang, je nach Frostperiode, im März/April statt. Die weiteren verteilen sich danach in einem regelmäßigen Turnus auf das Jahr bis Ende Oktober.
Die Leistung ist in zwei regionale Lose aufgeteilt. Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose.
Sofern die vorgenannten Eignungsanforderungen erfüllt werden, ist die Beauftragung für beide Lose möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pflegearbeiten für Sportplätze📦
Zusätzlicher CPV-Code: Pflegearbeiten für Sportplätze📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-25 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 060-157161
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn ab Beauftragung (ca. Mai 2022), Vertragsende am 31.12.2023
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH | Schulbau Hamburg Auftraggeber (AG) vergibt die Durchführung der Pflegearbeiten an Tennendecken (wassergebundener Sportflächen) an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen in Hamburg Altona, Eimsbüttel, Wandsbek-Nord, Wandsbek-Süd und der Region HIBB für den Zeitraum ab Beauftragung bis 31.12.2023.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH | Schulbau Hamburg Auftraggeber (AG) vergibt die Durchführung der Pflegearbeiten an Tennendecken (wassergebundener Sportflächen) an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen in Hamburg Altona, Eimsbüttel, Wandsbek-Nord, Wandsbek-Süd und der Region HIBB für den Zeitraum ab Beauftragung bis 31.12.2023.
Die Pflege der Tennendecken (wassergebundene Sportflächen) auf den Schulgrundstücken wird im Rahmen dieses Vertrages in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig in drei bis vier Pflegegängen je Standort ausgeführt.
Zusätzlich zur Pflege wird in ein bis drei Durchgängen Unkraut mechanisch entfernt (Stiegern). Der Einzelbedarf ermittelt sich aus dem Zustand der örtlichen Gegebenheiten (Tennenfläche), den Nutzungsbedingungen und der Nutzungsintensität.
Die Leistung ist vom AN eigenverantwortlich zu planen und auszuführen, eine Abstimmung der Planung mit den Regionen ist vom AN vorzunehmen. In der Regel findet ein erster Pflegedurchgang, je nach Frostperiode, im März/April statt. Die weiteren verteilen sich danach in einem regelmäßigen Turnus auf das Jahr bis Ende Oktober.
Die Leistung ist vom AN eigenverantwortlich zu planen und auszuführen, eine Abstimmung der Planung mit den Regionen ist vom AN vorzunehmen. In der Regel findet ein erster Pflegedurchgang, je nach Frostperiode, im März/April statt. Die weiteren verteilen sich danach in einem regelmäßigen Turnus auf das Jahr bis Ende Oktober.
Die Leistung ist in zwei regionale Lose aufgeteilt. Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose.
Sofern die vorgenannten Eignungsanforderungen erfüllt werden, ist die Beauftragung für beide Lose möglich.
Geschätzter Gesamtwert: 287 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Tennenpflege RA, RE, HIBB
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
1. Flächentypen (Haver Rot, Grand, andere wassergebundene Materialien):
- Groß- und Kleinspielfelder,
- Rundlaufbahnen, Laufbahnen, Anlaufbahnen,
- Kugelstoßflächen, Sektoren.
2. Flächen mit wassergebundener Wegedecke (u.a. Tenne) mit und ohne DIN-Aufbau:
- Das Material variiert zwischen Brechsand (z.B. Glensanda 0/8-0/11) und Rotgrand (z.B. Haver Rot 0/3)
- Einzelflächengröße zwischen zwanzig und mehreren Tausend m², die addiert für jeden Standort abgerechnet werden;
- 3-4 Pflegegänge / Jahr, je nach Nutzungsintensität;
- Vorreinigung der Flächen inklusive Beseitigung von Unrat (Müll, Laub, Ästen etc.). Das Material ist aufzunehmen und gemäß Punkt 2.3 der LB Entsorgung zu entsorgen;
- 1 Pflegegang bedeutet, die Fläche 2 mal kreuzweise zu bearbeiten und dabei jeweils in einem Arbeitsgang bis maximal 4 cm tief, intensiv lockern, egalisieren, walzen. Die Arbeitstiefe ist zwingend, je nach Zustand der Anlage, individuell anzupassen. Der Unterbau (z.B. Dynamische Schicht) darf dabei nicht beschädigt werden.
- 1 Pflegegang bedeutet, die Fläche 2 mal kreuzweise zu bearbeiten und dabei jeweils in einem Arbeitsgang bis maximal 4 cm tief, intensiv lockern, egalisieren, walzen. Die Arbeitstiefe ist zwingend, je nach Zustand der Anlage, individuell anzupassen. Der Unterbau (z.B. Dynamische Schicht) darf dabei nicht beschädigt werden.
- Die Stärke der Deckschicht ist vor Arbeitsbeginn stichprobenartig an mehreren Stellen zu überprüfen; Der Unterbau (z.B. Dynamische Schicht) darf dabei nicht beschädigt werden.
- Randflächen usw., die nicht maschinell mit dem Gerät bearbeitet werden können, müssen von Hand bearbeitet werden.
- Nach Abschluss der Arbeiten soll der in der DIN 18035 – Teil 5, beschriebene Zustand hergestellt sein.
3. Mechanische Unkrautbeseitigung auf allen wassergebundenen Flächen (Stiegern):
- Je nach Lage der Fläche und Intensität des Aufwuchses 1 bis 3 Durchgänge (Anzahl in Absprache mit AG)
- Vorreinigung der Flächen inklusive Beseitigung von Unrat (Müll, Laub, Ästen etc.). Das Material ist aufzunehmen und gemäß Punkt 2.3 Entsorgung der LB zu entsorgen;
- Mechanische Unkrautbeseitigung durch Stiegern (Abstechen des Aufwuchses bis 1 cm unter Geländeoberkante (GOK)) der Flächen, aufnehmen des gelösten Aufwuchses, laden, abfahren und entsorgen; Der Unterbau (z.B. Dynamische Schicht) darf dabei nicht beschädigt werden.
- Mechanische Unkrautbeseitigung durch Stiegern (Abstechen des Aufwuchses bis 1 cm unter Geländeoberkante (GOK)) der Flächen, aufnehmen des gelösten Aufwuchses, laden, abfahren und entsorgen; Der Unterbau (z.B. Dynamische Schicht) darf dabei nicht beschädigt werden.
- Der Einsatz von Herbiziden ist untersagt und nicht zugelassen!
- Der Umfang der Arbeiten ist vor der Ausführung dem AG mitzuteilen und mit ihm abzustimmen.
- Die Arbeiten gelten als erfolgreich abgeschlossen, wenn die bearbeitete Fläche keinen Pflanzenbewuchs bzw. deren Rückstände mehr aufweist.
Die Arbeiten sind bis zum 31.10. eines Jahres an allen Standorten abzuschließen.
Werden vor Durchführung des Pflegeganges Reinigungsarbeiten (Beseitigung von Laub, Ästen, Müll, etc.) notwendig, so ist dies ohne besondere Aufforderung auszuführen. Unrat (Kontaminationen) jeglicher Art, wie, z.B. Glas, Metall, Kunststoff, Spritzen, Steine, Unkraut, Gras, Laub, Holz, Fäkalien, Zigarettenstummel, etc., sind aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen (s. Punkt 2.3 „Entsorgung“).
Werden vor Durchführung des Pflegeganges Reinigungsarbeiten (Beseitigung von Laub, Ästen, Müll, etc.) notwendig, so ist dies ohne besondere Aufforderung auszuführen. Unrat (Kontaminationen) jeglicher Art, wie, z.B. Glas, Metall, Kunststoff, Spritzen, Steine, Unkraut, Gras, Laub, Holz, Fäkalien, Zigarettenstummel, etc., sind aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen (s. Punkt 2.3 „Entsorgung“).
Aufgenommene Pflanzen, Pflanzenteile und Unrat, sind vom AN sofort, täglich abzufahren und gemäß der gültigen Vorschriften (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z.B. Kompostierung) bzw. genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen (§ 27, § 25 KrWG). Gleiches gilt für aufgenommenen Unrat und Steine über 5cm Durchmesser.
Aufgenommene Pflanzen, Pflanzenteile und Unrat, sind vom AN sofort, täglich abzufahren und gemäß der gültigen Vorschriften (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG-/AbfG) sowie sonstiger Vorschriften inkl. des untergesetzlichen Regelwerks sowie der Bioabfallverordnung in den jeweils gültigen Fassungen) einer ordnungsgemäßen stofflichen bzw. energetischen Verwertung (z.B. Kompostierung) bzw. genehmigten Entsorgung nachweislich zuzuführen (§ 27, § 25 KrWG). Gleiches gilt für aufgenommenen Unrat und Steine über 5cm Durchmesser.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 145 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen: Vertragsbeginn ab Beauftragung (ca. Mai 2022), Vertragsende am 31.12.2023
Bezeichnung des Loses: Tennenpflege RWN, RWS
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 143 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hamburg - Regionen Altona und Eimsbüttel sowie überregional HIBB, ca. 22 Standorte
Hamburg - Regionen Wandsbek-Nord und Wandsbek-Süd, ca. 37 Standorte
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechts-vorschrift (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut (Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut (Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden)
- Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate) Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate) Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate)
Mindeststandards:
- Die Betriebshaftpflicht muss Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1.500.000 EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 200.000 EURO (pro Schadensfall) umfassen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen)
- 2 Referenzen, die nicht älter als 3 Jahre sind, über vergleichbare Leistungen (Pflege von Tennendecken) unter Angabe der jeweils zuständigen Referenzgeber sowie deren vollständigen Kontaktdaten, dem Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
- Aufstellung (Angabe zu Anzahl, Hersteller und Typ) der für die Ausführung geplanten Geräte und Maschinen sowie für die Pflegekombination ein entsprechendes Typenblatt (des Gerätes / Herstellers)
- Angabe der Anzahl der geeigneten, qualifizierten Fachkräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
Mindeststandards:
- Es sind mindestens ein selbstfahrender Kommunaltraktor mit Kommunal- oder Sportplatzbereifung (Fahrzeugbreite 1,60 m) mit einer Pflegekombination für Tennendecken / wassergebundene Wegedecken, welche in einem Arbeitsgang bis zu 6 cm mechanisch mit Reisstiften lockert, egalisiert, walzt (Gewicht der Walze 0,30 t/m²), und bürstet, Mindestarbeitsbreite von 1,10 m, sowie eine der geplanten Kolonnen entsprechende Anzahl an Handgeräten und Transportmaschinen, wenn der Schlepper keine Straßenzulassung hat, nachzuweisen.
- Es sind mindestens ein selbstfahrender Kommunaltraktor mit Kommunal- oder Sportplatzbereifung (Fahrzeugbreite 1,60 m) mit einer Pflegekombination für Tennendecken / wassergebundene Wegedecken, welche in einem Arbeitsgang bis zu 6 cm mechanisch mit Reisstiften lockert, egalisiert, walzt (Gewicht der Walze 0,30 t/m²), und bürstet, Mindestarbeitsbreite von 1,10 m, sowie eine der geplanten Kolonnen entsprechende Anzahl an Handgeräten und Transportmaschinen, wenn der Schlepper keine Straßenzulassung hat, nachzuweisen.
- Es sind pro Los mindestens ein geprüfter Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Garten- und Landschaftsbau sowie drei qualifizierte Mitarbeiter mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im Garten- und Landschaftsbau in Vollzeit nachzuweisen. Bei der Abgabe von Angeboten auf beide Lose verdoppelt sich die Mindestanforderung entsprechend.
- Es sind pro Los mindestens ein geprüfter Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Garten- und Landschaftsbau sowie drei qualifizierte Mitarbeiter mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im Garten- und Landschaftsbau in Vollzeit nachzuweisen. Bei der Abgabe von Angeboten auf beide Lose verdoppelt sich die Mindestanforderung entsprechend.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität gem. Wertungsmatrix
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de
zu richten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2022/S 060-157161 (2022-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 287 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge