Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage von drei Referenznachweisen aus den letzten drei Jahren mit mind. folgenden Angaben: Ansprechpartner (unter Angabe von Telefonnummer und Adresse), Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Bennenung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges.
2. Eigenerklärung: Angaben zu Arbeitskräften. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Angabe der Zahl der im Jahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre gegliedert nach
Lohngruppen etc.
3. Allgemeine Informationen über das Unternehmen (z. B. Firmenbroschüre, Zertifikate etc.)
4. Eigenerklärung über die Erfüllung der Anforderungen an ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001ff oder eines
gleichwertigen Qualitätsmanagements während der gesamten Vertragslaufzeit
5. Eigenerklärung, dass ein verantwortlicher Mitarbeiter (Objektleiter) bei normalen Verkehrsbedingungen spätestens 2 Stunden nach Anruf am Erfüllungsort sein kann.
6. Eigenerklärung, dass für die Leistung nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die sich zum Zeitpunkt der Leistungserbringung einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das zuständige Landeskriminalamt unterzogen haben.
7. Eigenerklärung, dass die eingesetzten Mitarbeiter einen Erste-Hilfe-Lehrgang und einen Brandschutz-Lehrgang absolviert haben. Beide Lehrgänge dürfen nicht mehr als 2 Jahre in der Vergangenheit liegen und müssen alle 2 Jahre aufgefrischt werden (Nachweise erforderlich).
8. Eigenerklärung, dass die eingesetzten Mitarbeiter über Kenntnisse in der Anwendung des Defibrillators verfügen und diese jedes Jahr aufgefrischt werden. (Nachweis erforderlich).
9. Eignungsnachweis für andere Unternehmen:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
10. Ausgefüllter Fragenkatalog
11. Der Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, falls fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.