Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: "PIN- und eWA-Brief-Anlage", ECA-2022-083
ECA-2022-083
Produkte/Dienstleistungen: Etikettmaschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Herstellung und Lieferung einer neuen, dem Stand der Technik entsprechenden Maschine zur automatisierten Herstellung der PIN- und eWA-Briefe.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung einer Maschine, mit welcher sowohl PIN-Briefe (Personal Identification Number) als auch eWA-Briefe (elektronische Wohnsitzanmeldung) für...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung einer Maschine, mit welcher sowohl PIN-Briefe (Personal Identification Number) als auch eWA-Briefe (elektronische Wohnsitzanmeldung) für Personalausweis (PA) und Reisepass (RP) hergestellt werden können.
Hierzu muss die Maschine Anschreiben drucken, Etiketten personalisieren, diese auf das passende Anschreiben aufbringen, qualitätssichernde Kontrollen durchführen, das Anschreiben falzen und anschließend kuvertieren. Die Maschine muss zudem auch in der Lage sein, nur Anschreiben ohne jegliche Zugabe von Etiketten oder sonstigen Beilagen zu falzen und zu kuvertieren (Anschreiben-Only-Brief).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): technische Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 40
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“- Bereitstellung einer IT-Schnittstelle zwischen Leitrechner der Maschine und dem vorhandenen Produk-tionssteuerungssystem der BDr sowie Anbindung der...”
Beschreibung der Optionen
- Bereitstellung einer IT-Schnittstelle zwischen Leitrechner der Maschine und dem vorhandenen Produk-tionssteuerungssystem der BDr sowie Anbindung der Fertigungslinie an das MES System des AG
gemäß der Ausführung in der Leistungsbeschreibung;
- jährliche Wartung und Serviceleistung für die Fertigungslinie OHNE Druck-System;
- Ersatzteilpaket benötigt für Austausch innerhalb eines Jahres (12 Monate Produktion auf Nennlast)
gemäß der Ausführung in der Leistungsbeschreibung;
- Verschleißteilpaket benötigt für Austausch innerhalb eines Jahres (12 Monate Produktion auf Nennlast)
gemäß der Ausführung in der Leistungsbeschreibung;
- Techniker-Einsätze außerhalb der Gewährleistung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt;
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen dargestellten Leistungen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen dargestellten Leistungen entsprechen.
8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens zwei (2) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Projekten aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
jeweils unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
e) des Leistungserbringers.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Als vergleichbare Referenzen gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen dargestellten Leistungen entsprechen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Es sind mindestens zwei (2)...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Es sind mindestens zwei (2) Referenzen aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen nachzuweisen.
Als vergleichbare Referenzen gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen dargestellten Leistungen entsprechen.
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-01
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-01
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 10969 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise...”
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
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Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWR2F5
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 22894990 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.
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Quelle: OJS 2022/S 128-363723 (2022-07-01)
Ergänzende Angaben (2022-07-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 128-363723
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2022-08-01 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2022-08-17 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2022-08-01 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2022-08-17 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2022/S 137-391904 (2022-07-14)
Ergänzende Angaben (2022-07-26)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2022-08-17 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2022-09-30 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2022-08-17 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2022-09-30 📅
Zeit: 10:00
Andere zusätzliche Informationen
“Die Frist gemäß Ziffer 8 der Vergabebedingungen wird ebenfalls entsprechend verlängert. Es gilt nunmehr:
Fragen, die nicht rechtzeitig, d.h. bis zum...”
Die Frist gemäß Ziffer 8 der Vergabebedingungen wird ebenfalls entsprechend verlängert. Es gilt nunmehr:
Fragen, die nicht rechtzeitig, d.h. bis zum 20.09.2022, vorliegen, werden ggf. nicht beantwortet. Die Vergabestelle behält sich nach eigenem Ermessen vor, verspätete Fragen dennoch zu beantworten, wenn sie diese für sachdienlich hält.
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Quelle: OJS 2022/S 145-413644 (2022-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-01) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 128-363723
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: ECA-2022-083
Titel: "PIN- und eWA-Brief-Anlage", ECA-2022-083
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Das Verfahren wurde gemäß § 63 Abs 1 lfd. Nr. 1 VgV ganz aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprach.
Die Vergabe soll...”
Das Verfahren wurde gemäß § 63 Abs 1 lfd. Nr. 1 VgV ganz aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprach.
Die Vergabe soll nunmehr gemäß § 14 Abs. 4 lfd. 1 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6MH1
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 213-610826 (2022-11-01)