Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.1 Referenzen:
Darstellung realisierter Aufträge des Bewerbers in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart (in Form von Referenzen mit detaillierter Projektbeschreibung) für Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3 in den Leistungsphasen 5-8 unter Nennung von Projektname, Art/Nutzungszweck des Gebäudes, Ort, Größe (m2 BGF), Kosten (KG 410, 420, 430), erbrachte Leistungsphasen, Honorarzone (HZ) mit Angabe des Realisierungszeitraumes und Nennung von Auftraggebern sowie die aktuellen Ansprechpersonen u. Kontaktdaten die in den vergangenen 5 Jahren abgewickelt wurden. Bewertet wird die Vergleichbarkeit und Übereinstimmung der eingereichten Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart und Größenordnung.
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Geforderte Mindeststandards:
Der Auftraggeber fordert für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, mindestens die Vorlage von einer vergleichbaren Referenz für Planerleistungen (Technische Gebäudeausrüstung AG 1-3), die mindestens 2 der folgenden Kriterien erfüllt:
- es handelt sich um eine Umbaumaßnahme im laufenden Betrieb.
- oder eine Anlage mit hoher Versorgungssicherheit.
- oder ein Projekt mit mind. 1,5 Mio. EUR Herstellkosten in AG 1-3 (KG 410, 420, 430 netto).
- oder die Bearbeitung der Leistungsphasen 5-8 erfolgte für AG 1 und 2 mind. in HZ II (§ 56 HOAI) und für AG 3 mind. in HZ III (§ 56 HOAI).
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III.1.3.2 Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Bewertet wird, inwieweit ein Qualitätsmanagementsystem für die zu erbringenden Leistungen vorhanden ist, die mögliche Zertifizierung gemäß DIN ISO 9001ff, die Darstellung der Qualitätssicherung in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen.
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III.1.3.3 Ausstattung zur Erstellung der Planungsleistungen:
Eine Aufstellung darüber, welche Ausstattung zur Erstellung der Planungsleistungen zur Verfügung stehen. Bewertet wird, inwieweit in Anzahl und Qualität ausreichend Softwareausstattung für Auslegung und Berechnungen der zu errichtenden Anlagen, die Terminplanung und AVA zur Verfügung stehen. Weiterhin wird die Anzahl der CAD-Arbeitsplätze mit entsprechender Software incl. Nachweis der ausreichenden Anzahl an hierfür ausgebildeten Mitarbeitern, um die in der Entwurfsplanung mit AutoCAD MEP erstellten 3D-Modelle funktionell vollumfänglich weiterbearbeiten zu können, bewertet.
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Geforderte Mindeststandards:
Der Auftraggeber fordert eine funktionell vollumfängliche Überführung der mit AutoCAD MEP erstellten 3D-Modelle aus der Entwurfsplanung in die Ausführungsplanung.
Hierfür muss mindestens ein CAD-Arbeitsplatz (geeignete CAD-Software und geschulter Mitarbeiter) für die Leistungserbringung vorhanden sein.
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ACHTUNG: Sollte der unter III.1.3.1 und III.1.3.3 geforderte Mindeststandard nicht erfüllt sein, so besteht die Vermutung, dass der Bewerber für eine Auftragsdurchführung als fachlich nicht leistungsfähig anzusehen ist. In diesem Fall wird der Bewerber seitens der Vergabestelle zur Vorlage einer Erklärung aufgefordert, um diese Vermutung zu widerlegen. Sollten die vom Bewerber zur Aufklärung eingereichten Erklärungen, Unterlagen und Belege nicht ausreichend sein, so wird der Bewerber von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
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Allgemeiner Hinweis:
1. Die aufgestellte Forderung bezogen auf die letzten fünf Geschäftsjahre stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar. Unternehmen, die kürzer als fünf Jahre existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit.
2. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen in Ziffer VI.3.1 (Zusätzliche Angaben).
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