Beschreibung der Beschaffung
Los 1 - Verkehrsanlagen
Los 2 - Freianlagen
Der historische Ortskern liegt innerhalb einer 1401m umfassenden Stadtmauer. Die dortigen öffentlichen Flächen bieten derzeit wenig Aufenthaltsqualität und sind insbesondere für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wenig attraktiv bzw. nicht funktionsgerecht ausgestaltet. Die zum Marktplatz führenden Hauptachsen (Zülpicher Straße, Bahnhofstraße, Graf-Gerhard-Straße) weisen derzeit kein barrierearmes Kopfsteinpflaster auf. Anliegende, auch öffentlich zugängliche Gebäude, wie bspw. der Einzelhandel und die Gastronomie, sind nicht barrierefrei zugänglich. Der Marktplatz markiert mit seiner prägnanten Linde den historischen Ortsmittelpunkt. Stand Heute ist er aber dominiert vom fließenden und ruhenden PKW-Verkehr und bietet keine ausreichende Aufenthaltsqualität. Von daher gilt es insbesondere im und um den historischen Ortskern, also auch entlang der Stadtmauer, Defizite in Bezug auf die Aufenthaltsqualität und die Vermittlung des historischen Erbes Nideggens abzubauen, um die Stadt zukunftsfähig zu entwickeln. Der Tourismus als wichtigster Wirtschaftsfaktor in Nideggen wird somit gestärkt.
Im Bereich der Innenstadt und des Marktplatzes sollen insgesamt ca. 5.500m2 Verkehrsfläche saniert werden, was mit voraussichtlichen Baukosten in Höhe von ca. 2,6 Millionen Euro (inkl. Nebenkosten, Planungskosten und Mehrwertsteuer) beziffert wird. Die Sanierung soll unter der Prämisse der Barrierearmut, des Denkmalschutzes und der Aufenthaltsqualität erfolgen. Der Landschaftsverband Rheinland steht für die Beratung bei der denkmalgerechten Weiterentwicklung der Innenstadt zur Verfügung.
Rahmenbedingungen zur Förderung
Die Stadt Nideggen erhält im Rahmen der Förderung Investitionen in Nationale Projekte
des Städtebaus 2021 für ihr Projekt "Denkmallandschaft Nideggens Tore" eine Zuwendung in Höhe von rund 3,8 Millionen Euro. Dazu kommt noch ein 10%iger Eigenanteil, sodass das Projektvolumen insgesamt rund 4,2 Millionen Euro beträgt. Die oben genannte Projektbeschreibung ist dabei der größte Baustein im Rahmen der Förderung.
Der Fördermittelgeber stellt im Rahmen der Förderung den Anspruch, dass in Nideggen ein "Premiumprojekt" mit nationaler Strahlwirkung umgesetzt wird. Diesen Anspruch gilt es in der Planung zu verwirklichen. Wichtig ist, dass eine einheitliche planerische Handschrift unter Einbeziehung der Aspekte aus der Projektbeschreibung erkennbar ist und so ein würdiges Innenstadtensemble für die Stadt Nideggen errichtet wird.
Mit dem Projekt werden folgende Förderziele verfolgt:
- Steigerung der Attraktivität des historischen Ortskerns im Stadtteil Nideggen für alle Besuchergruppen und Bewohnerinnen und Bewohner durch die Bereitstellung von generationenübergreifenden Informationen und barrierefreien/barrierearmen sowie attraktiven öffentlichen (Grün-)Flächen
- Steigerung des touristischen Angebots Nideggens bei gleichzeitiger Erhöhung der Verweildauer von Besuchern
- Sicherung des historischen und denkmalgeschützen Ortsbildes durch Sanierung und Aufwertung der wichtigsten Platz- und Straßenräume im Stadtzentrum
Die Förderung ist auf den Zeitraum bis zum 31.12.2025 begrenzt. Bis zu diesem Datum müssen alle Leistungen erbracht und die dazugehörigen Rechnungen eingegangen sein.
Leistungsbild der Planungsleistungen und Zeitplan
Die Ausschreibung erfolgt getrennt für die Lose Freianlagen und Verkehrsanlagen. Zu den Verkehrsanlagen gehört im gesamten Innenstadtbereich die funktionale Ausgestaltung der Verkehrsflächen inkl. Abriss, Entwässerung, Unter- und Oberbau. Die Freianlagen umfassen den gestalterischen Part, also den Pflasterbelag, Straßenbeleuchtung, Möblierung, Stadtbäume und die weitere Straßenraumgestaltung. Diese Aufteilung begründet sich daher, dass im Rahmen der Förderung der Aufenthaltsqualität (inkl. dem Zurückdrängen des motorisierten Individualverkehrs), der Barrierearmut und dem denkmalgerechten Bauen eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Ziel ist es, dass sich unter Maßgabe der Planung für die Freianlagen ein einheitlich gestaltetes Innenstadtensemble ergibt.
Es ist eine Beauftragung in insgesamt drei Leistungsstufen vorgesehen:
Die Beauftragung der Leistungsstufen 2 und 3 erfolgt optional. In den jeweiligen Leistungsphasen werden die Grundleistungen
- für Los 1 - gem. Anlage 13 (Verkehrsanlagen) HOAI
- für Los 2 - gem. Anlage 11 (Freianlagen) HOAI
beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor besondere Leistungen, je nach Erfordernis zu beauftragen.
Der Auftragnehmer hat für die Erbringung der ihm übertragenen Leistungen die Aufgaben der Projektkoordination zu übernehmen und sich diesbezüglich mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dazu gehören insbesondere die Aufgaben der Terminabstimmung, Planung und Dokumentation, Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung des Gesamtterminplans während des gesamten Vergabeverfahrens (sowohl in der Vorbereitungs-, als auch in der Vergabe- und Bauphase).
Alle von den Auftragnehmern zu erbringenden Leistungen sind mit Unterstützung und in enger Zusammenarbeit mit der Projektleitung auf Seiten des Auftraggebers durchzuführen.