Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Hinweise:
Sofern zum Nachweis der Eignung eine Eigenerklärung verlangt wird, ist eine formfreie Eigenerklärung einzureichen, die mit Angabe der Firma und fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abzuschließen ist; ersatzweise Firmenstempel, Unterschrift und Name in Druckbuchstaben. Auf Anforderung sind unverzüglich Nachweise beizubringen.
Soweit sich Bewerber/innen zur Erfüllung der Eignungskriterien auf Unterauftragnehmer abstützen (Eignungsleihe), sind solche Unterauftragnehmer zu benennen und die angegebenen Nachweise von Seite dieser Unterauftragnehmer mit der Angebotsabgabe beizubringen.
Erfahrungen:
1.Eignungskriterium:
Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und
Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen,
Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer
anderen Marine (beispielsweise Barkassen, V-Boote).
Beizubringender Nachweis:
Auflistung der wesentlichen in den letzten fünf Jahren fachgerecht und ordnungsgemäß erbrachten
Leistungen auf dem Gebiet der Instandsetzung bzw. der Integration von technischen Änderungen
auf Marineschiffen mit Angabe der durchgeführten Arbeiten und der entsprechenden Einheit, der
groben Angabe des Rechnungswertes (Größenordnung des Volumens), der Leistungszeit sowie
der öffentlichen Auftraggeber.
Bescheinigung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeber, dass die benannten Leistungen
fachgerecht und ordnungsgemäß erbracht wurden.
Infrastruktur:
2.Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft.
Hierfür Vorhandensein mindestens folgender Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während
der Werftliegezeit:
•1 EA Stromanschluss mit Drehstrom 440 V, 60 Hz, nach den Vorgaben VDE 0100 und DGUV 3.
•1 EA unabhängiger Feuerlöschanschluss für C-Rohre mit einem Druck von mindestens 9 bar.
Alternativ: Bereitstellen von Mittelschaum-Feuerlöschgerät, das den örtlichen Löschwasser-
verhältnissen angepasst ist.
Beizubringende Nachweise:
a)Darstellung der Infrastruktur der Werft mit Angaben zu den Abmessungen und Tragfähigkeiten
sowie Verfügbarkeit der erforderlichen Dock-/Slipanlage mit Angaben zur Ausstattung mit Auto-und Kaikränen und deren Tragfähigkeiten, der Länge der Kaianlagen, der an der Dock-/Slip-anlage und Kaianlage vorhandenen Anschlüsse für Strom, Wasser, Feuerlöscheinrichtungen,der Lagerflächen und der Besprechungs- und Büroräume für Personal des MArs
b) Eigenerklärung, dass mindestens die o.g. Versorgungsmöglichkeiten während der
Werftliegezeit zur Verfügung stehen.
3. Eignungskriterium:
Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instand-
setzungsort, die es erlauben, die Einheit jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein
Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei
ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der navigatorischen Gegebenheiten der Werft mit Angaben zur Tiefe und Breite
von Fahrwasser, Hafenbecken und Pier, ggf. Tidenhub sowie zu beachtenden Strömungs- und
Windverhältnissen.
b) Bestätigung, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsortes auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen ausgeschlossen ist.
4. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Pier, die es erlaubt, die Einheit sicher ohne Überstehen zu vertäuen.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass eine entsprechende Pier verfügbar ist sowie Angabe der Pierlänge.
5. Eignungskriterium:
Sicherstellung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs
(zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit: 1100 mm) und der Oberkante Pallung beim
Eindocken mindestens 400 mm beträgt.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs
(zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit: 1100 mm) und der Oberkante Pallung beim
Eindocken mindestens 400 mm beträgt.
6. Eignungskriterium:
Das Dock/Slipanlage lässt eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zu (Keine
Berührung der Einhausung mit der Einheit) bzw. es steht ein Hallenliegeplatz zur Verfügung.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das Dock eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zulässt
(Keine Berührung der Einhausung mit der Einheit) bzw. ein Hallenliegeplatz zur Verfügung steht.
7. Eignungskriterium:
Die Durchführung einer Standprobe an der Pier ist möglich und die Wassertiefe an der Pier beträgt
mindestens zwei Meter.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass die Durchführung einer Standprobe an der Pier möglich ist und dass die
Wassertiefe an der Pier mindestens zwei Meter beträgt.
8. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock-/Slipanlage und Pier, um jederzeit die gesamte
Bootssilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei die erforderlichen Lasten (2 to.)
transportiert werden können.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass Krankapazitäten an Dock-/Slipanlage und Pier verfügbar sind, so dass
jederzeit die gesamte Schiffssilhouette mit einem Kran erreicht werden kann und hierbei die
erforderlichen Lasten transportiert werden können.
9. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass Werftpersonal mit dem Umgang der verfügbaren Brandbekämpfungsmittel
vertraut ist und unmittelbar nach Erkennen eines Brandes mit der Brandbekämpfung begonnen
werden kann,
alternativ
Bescheinigung, - nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist - der
zuständigen Feuerwehr im Original oder in Kopie, dass diese innerhalb von 8 Minuten nach
Alarmierung mit den Brandbekämpfungsmaßnahmen vor Ort beginnen kann.
Projektmanagement, Qualifikationen:
10. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des
Vorhabens sicherstellt.
Beizubringender Nachweis:
Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten Organisationsstruktur mit Angabe der
Zuständigkeiten.
11. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens qualifiziertes deutschsprachiges Personal steht als zentrale
Ansprechpartner zur Verfügung.
Beizubringende Nachweise:
a) Bestätigung, dass ein zentraler Ansprechpartner vor Ort als Projektleiter (m/w/d) mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar (bspw. staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) oder Meister (m/w/d) einer technischen Fachrichtung vorhanden ist und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
b) Eigenerklärung, dass neben dem Projektleiter mindestens ein Betriebsmeister/-techniker dem
zentralen Ansprechpartner zur Verfügung steht.
12. Eignungskriterium:
Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den aktuellen
Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (
http://www.dnv.de/) und den
Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen den anerkannten Regeln der Technik genügt, die sich u.a.
in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (
http://www.dnv.de/)
und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
Qualitätsmanagement:
13. Eignungskriterium:
Das für Schweißarbeiten eingesetzte Personal verfügt über die notwendige Qualifikation gemäß
DIN 18800-7, ISO 1090 oder einer vergleichbaren Norm.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über entsprechende Qualifikationen verfügt sowie
Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises.
14. Eignungskriterium:
Erfahrung in der Verarbeitung von Schiffbauhölzern, Kunststoffen und GFK-Werkstoffen.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über entsprechende Erfahrungen verfügt.
15. Eignungskriterium:
Eigenes Personal oder Personal von Unterauftragnehmern ist in der Lage, Oberflächen-
vorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO12944, oder vergleichbar,
durchzuführen.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über entsprechende Qualifikationen verfügt.
16. Eignungskriterium:
Die Bestimmungen der AQAP 2131:2017 (NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Endprü-
fung und Test) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung werden erfüllt
und eingehalten.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, wonach der Auftragnehmer die Fähigkeit besitzt, die Bestimmungen der AQAP
2131:2017 (NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung und Test) zur Sicherstellung
der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung zu erfüllen und einzuhalten; in der Eigenerklä-
rung ist nachvollziehbar anzugeben, wie die Fähigkeit erworben wurde, bspw. durch ein konkret
benanntes Referenzprojekt oder durch konkret benannte Lehrgänge oder in vergleichbarer Weise.
Gesundheit-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz:
17. Eignungskriterium:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine
verantwortliche Person zur Verfügung.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass eine verantwortliche Person zur Verfügung steht, die dafür Sorge trägt, dass
die Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards eingehalten werden.
18. Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken
mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
Beizubringende Nachweise:
a) Angaben zur Umsetzung der betriebsinternen Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand-
und Umweltschutz
b) Eigenerklärung, dass die betriebsinternen Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und
Umweltschutz mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft abdecken.