Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr.833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art.5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossenwerden.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unterIII.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitereErklärungen/Nachweise erforderlich:
Verwenden Sie hierzu die Datei 22FEI58307_Teilnahmeantrag:
a) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AGfür dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlichverbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängigsind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelneGemeinschaftsmitglied.
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Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unterMitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden.Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro einegesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftlicheAbhängigkeit besteht.
b) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner(
https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
)oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/
) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichenvergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
c)-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention, dass dasUnternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zurKorruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich dieUnternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltendenWettbewerbs- und Korruptionsgesetze zu kommt.
d) -Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungengesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
e) -Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahrender Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenenUnternehmens
versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässigeVorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidungbeeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auffrühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnantzusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind imOffenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerbmit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung internerAbstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Fristzur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. DerAuftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oderinnerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einerBietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal derDB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderteZusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaftenvoraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenenEinzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines dereingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungenerfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote aufGrundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.