In der Grund- und Oberschule "Ernst Legal" soll die Dachsanierung der Häuser II und III sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Belüftungsanlage an das Haus IV erfolgen. Für die hierfür erforderliche Erarbeitung von Planungs- und Projektunterlagen und dessen bauliche Umsetzung soll der Auftrag an ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen vergeben werden. Leistungsumfang: 1. Objektplanung - LP 1 - 8 2. Fachplanung - Tragwerksplanung - LP 1 - 6 3. Fachplanung - Technische Ausrüstung - LP 1 - 8 4. Verkehrsanlagen - LP 1 - 8 5. besondere Leistungen 6. Beratungsleistungen Aufgrund der Abhängigkeit der Maßnahme von Fördermitteln, erfolgt die Beauftragung der Leistung stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4, einschließlich der Beratungsleistungen, für die Beantragung der Baugenehmigung beauftragt. Nach Bewilligung der Fördermittel und der damit verbundenen Durchführbarkeit des Vorhabens beabsichtigt der AG, die nachfolgenden LP 5 bis 8 einschließlich der Beratungsleistungen sowie zusätzliche infrage kommende besondere Leistungen und Zuschläge an den AN zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit durch den AG nicht garantiert werden. Die Abgabe eines Honorarangebotes hat gesamthaft auf alle Leistungsphasen zu erfolgen. Sämtliche Arbeiten müssen bei laufendem Schulbetrieb ausgeführt werden. Die Verständigung auf der Baustelle muss in fließendem Deutsch erfolgen. Geplanter Durchführungszeitraum: 2023/2024
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-11.
Auftragsbekanntmachung (2022-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Referenznummer: 47/22
Kurze Beschreibung:
In der Grund- und Oberschule "Ernst Legal" soll die Dachsanierung der Häuser II und III sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Belüftungsanlage an das Haus IV erfolgen.
Für die hierfür erforderliche Erarbeitung von Planungs- und Projektunterlagen und dessen bauliche Umsetzung soll der Auftrag an ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen vergeben werden.
Leistungsumfang:
1. Objektplanung - LP 1 - 8
2. Fachplanung - Tragwerksplanung - LP 1 - 6
3. Fachplanung - Technische Ausrüstung - LP 1 - 8
4. Verkehrsanlagen - LP 1 - 8
5. besondere Leistungen
6. Beratungsleistungen
Aufgrund der Abhängigkeit der Maßnahme von Fördermitteln, erfolgt die Beauftragung der Leistung stufenweise.
Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4, einschließlich der Beratungsleistungen, für die Beantragung der Baugenehmigung beauftragt.
Nach Bewilligung der Fördermittel und der damit verbundenen Durchführbarkeit des Vorhabens beabsichtigt der AG, die nachfolgenden LP 5 bis 8 einschließlich der Beratungsleistungen sowie zusätzliche infrage kommende besondere Leistungen und Zuschläge an den AN zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit durch den AG nicht garantiert werden.
Die Abgabe eines Honorarangebotes hat gesamthaft auf alle Leistungsphasen zu erfolgen.
Sämtliche Arbeiten müssen bei laufendem Schulbetrieb ausgeführt werden.
Die Verständigung auf der Baustelle muss in fließendem Deutsch erfolgen.
Geplanter Durchführungszeitraum: 2023/2024
In der Grund- und Oberschule "Ernst Legal" soll die Dachsanierung der Häuser II und III sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Belüftungsanlage an das Haus IV erfolgen.
Für die hierfür erforderliche Erarbeitung von Planungs- und Projektunterlagen und dessen bauliche Umsetzung soll der Auftrag an ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen vergeben werden.
Leistungsumfang:
1. Objektplanung - LP 1 - 8
2. Fachplanung - Tragwerksplanung - LP 1 - 6
3. Fachplanung - Technische Ausrüstung - LP 1 - 8
4. Verkehrsanlagen - LP 1 - 8
5. besondere Leistungen
6. Beratungsleistungen
Aufgrund der Abhängigkeit der Maßnahme von Fördermitteln, erfolgt die Beauftragung der Leistung stufenweise.
Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4, einschließlich der Beratungsleistungen, für die Beantragung der Baugenehmigung beauftragt.
Nach Bewilligung der Fördermittel und der damit verbundenen Durchführbarkeit des Vorhabens beabsichtigt der AG, die nachfolgenden LP 5 bis 8 einschließlich der Beratungsleistungen sowie zusätzliche infrage kommende besondere Leistungen und Zuschläge an den AN zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit durch den AG nicht garantiert werden.
Die Abgabe eines Honorarangebotes hat gesamthaft auf alle Leistungsphasen zu erfolgen.
Sämtliche Arbeiten müssen bei laufendem Schulbetrieb ausgeführt werden.
Die Verständigung auf der Baustelle muss in fließendem Deutsch erfolgen.
Geplanter Durchführungszeitraum: 2023/2024
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Elbe-Elster
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Hinweis zu II.2.13: Für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sollen möglicherweise EU-Fördermittel akquiriert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Grund- und Oberschule "Ernst Legal" soll die Dachsanierung der Häuser II und III sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Belüftungsanlage an das Haus IV erfolgen.
Für die hierfür erforderliche Erarbeitung von Planungs- und Projektunterlagen und dessen bauliche Umsetzung soll der Auftrag an ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen vergeben werden.
Leistungsumfang:
1. Objektplanung - LP 1 - 8
2. Fachplanung - Tragwerksplanung - LP 1 - 6
3. Fachplanung - Technische Ausrüstung - LP 1 - 8
4. Verkehrsanlagen - LP 1 - 8
5. besondere Leistungen
6. Beratungsleistungen
Aufgrund der Abhängigkeit der Maßnahme von Fördermitteln, erfolgt die Beauftragung der Leistung stufenweise.
Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4, einschließlich der Beratungsleistungen, für die Beantragung der Baugenehmigung beauftragt.
Nach Bewilligung der Fördermittel und der damit verbundenen Durchführbarkeit des Vorhabens beabsichtigt der AG, die nachfolgenden LP 5 bis 8 einschließlich der Beratungsleistungen sowie zusätzliche infrage kommende besondere Leistungen und Zuschläge an den AN zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit durch den AG nicht garantiert werden.
Nach Bewilligung der Fördermittel und der damit verbundenen Durchführbarkeit des Vorhabens beabsichtigt der AG, die nachfolgenden LP 5 bis 8 einschließlich der Beratungsleistungen sowie zusätzliche infrage kommende besondere Leistungen und Zuschläge an den AN zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit durch den AG nicht garantiert werden.
Die Abgabe eines Honorarangebotes hat gesamthaft auf alle Leistungsphasen zu erfolgen.
Sämtliche Arbeiten müssen bei laufendem Schulbetrieb ausgeführt werden.
Die Verständigung auf der Baustelle muss in fließendem Deutsch erfolgen.
Geplanter Durchführungszeitraum: 2023/2024
Der Auftragnehmer soll als Generalauftragnehmer beauftragt werden.
Dieser hat alle die zur Erfüllung des Gesamtprojektes zu erbringenden Leistungen auszuführen, zu koordinieren und zu überwachen.
Beschreibung der Optionen:
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen/Bauabschnitte.
Zusätzliche Informationen:
Hinweis zu II.2.13: Für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sollen möglicherweise EU-Fördermittel akquiriert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grund- und Oberschule "Ernst Legal" Bahnhofstraße 3 04936 Schlieben
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Angabe und Qualifizierung der Bauleitung/Bauüberwachung mit entsprechenden Nachweisen über die Eignung
Die Beifügung entsprechender Nachweise muss ebenfalls von den beabsichtigten Nachunternehmern/Eignungsleihen etc. bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrages erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1.500.000 EUR für Personen und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden.
2. Die Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
3. Nachweis über die berufliche Befähigung des Bieters, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen.
4. Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber (mit Ansprechpartner) der Dienstleistungen.
5. Eigenerklärung zu § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe)
6. Eigenerklärung zu § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe)
7. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) NR. 833/2014 (Sonderformular Russland-Embargo)
Die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen sowie zu Artitkel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind ebenfalls von den beabsichtigten Nachunternehmern/Eignungsleihen etc. bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darlegung von drei Vergleichsobjekten - Auflistung mit Kosten, Art und Umfang des Referenzobjektes, Erbrachte Leistungsphasen, Auftraggeber mit Ansprechpartner, Erbringungszeitraum, Barrierefreiheit und Energieeffizienz sowie Angaben gem. Anlage 1 der Leistungsbeschreibung.
1. Darlegung von drei Vergleichsobjekten - Auflistung mit Kosten, Art und Umfang des Referenzobjektes, Erbrachte Leistungsphasen, Auftraggeber mit Ansprechpartner, Erbringungszeitraum, Barrierefreiheit und Energieeffizienz sowie Angaben gem. Anlage 1 der Leistungsbeschreibung.
Hinweis: Soweit mehr als drei Referenzprojekte dem Teilnahmeantrag beigefügt sind, wird die Vergabestelle wahlweise drei Objekte bepunkten. Eine Durchsicht von mehr als drei Vergleichsobjekten erfolgt nicht.
2. Angaben zur Baustellenpräsenz gemäß Anlage 2 der Leistungsbeschreibung
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
§ 75 Abs. 1 bis 3 VgV i. V. m. § 44 VgV:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche und/oder juristische Personen gestellt werden. Eine Eigenerklärung gemäß vorstehender Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zu 40 % aus den Referenzen und zu 60 % aus der Qualität.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-01-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Vergabeunterlagen stehen auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEX6Y5L
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 (1) Nr. 2 GWB. § 134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2.) Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.